SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: 



Top-15meist-diskutiert- Kardinal Roche: Feier der Alten Messe ist akzeptiert, aber nicht die Norm
- Hier ist kein Glaube mehr zu finden
- Von der Rolle
- Covid - Ex-BND-Chef wirft Merkel Vertuschung vor!
- Skurrile Frage: Ist Krokodilfleisch eine Fastenspeise?
- Vatikan veröffentlichte erstes Papst-Foto seit seiner Einlieferung ins Krankenhaus
- Jubel für die Zerstörung der Linzer 'Marienstatue' - 1000 Euro Strafe
- „Dilemma des Vatikans: Soll Papst nach Santa Marta verlegt werden oder in Gemelli-Klinik bleiben?“
- Bundestag: Rechtsausschuss kippt Gesetzesänderungen zum Schwangerschaftskonflikt
- „Eines Tages bat mich die katholische Mutter, ihren schwer an Corona erkrankten Sohn zu taufen“
- Zwei Drittel der Deutschen befürworten europäische Aufrüstung
- US-Vizepräsident Vance: ‚Europa läuft Gefahr, zivilisatorischen Selbstmord zu begehen‘
- Trauer nach Drehbuch
- Papst in Klinik macht weiter Fortschritte - Vatikan kündigt "Kirchliche Versammlung" im Jahr 2028 an
- Für „katholische Kirche ein klares Signal: In dieser Frage sind die Grünen Gegner, nicht Verbündete“
| 
Berliner Gericht: Aufhängen von Bibelzitaten erfüllt nicht Tatbestand der Volksverhetzung25. November 2020 in Deutschland, 8 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Die Hausdurchsuchung im Restaurant „Ixthys“ in Berlin, das die Christin Young-Ai Park, war rechtswidrig
Berlin (kath.net) Die Hausdurchsuchung in dem Restaurant „Ixthys“ in Berlin, das die Christin Young-Ai Park, war rechtswidrig. Das geht aus einem Beschluss des Landgerichts Berlin hervor, wie "idea" berichtet. Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte im Juli gegen die gebürtige Koreanerin ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet. Grund ist ein Bibelzitat, bei dem die sieben Verse aus 3. Mose 18, in denen unter anderem die Passagen enthalten waren: „Einem Mann sollst du nicht beiliegen, wie man einem Weib beiliegt; Greuel ist dies (...) jeder, der eines von allen diesen Greueln tut – die Person, die sie tut, sollen ausgetilgt werden aus der Mitte ihres Volkes.“ Das Amtsgericht Tiergarten hatte damals sogar die Durchsuchung des Lokals angeordnet. 
Parks Anwalt reichte gegen die Durchsuchung eine Beschwerde ein, der das Landgericht nun stattgegeben hat. Laut dem Gericht habe Park durch das Aufhängen der Bibelzitate nicht den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Sie habe auf diese Weise ihre christlichen Überzeugungen ausgedrückt. Auch wenn ihre Ansichten „insbesondere in Bezug auf den Umgang mit Homosexualität“ als „nicht mehr zeitgemäß“ angesehen werden könnten, sei ihr Verhalten von der Religions- und Meinungsfreiheit gedeckt. Auch die Staatsanwaltschaft hält die Hausdurchsuchung mittlerweile nicht mehr für gerechtfertigt. Die Anklagebehörde sei inzwischen zur Einschätzung gelangt, dass kein Fall von Volksverhetzung vorliege.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

Lesermeinungen | Chris2 26. November 2020 | | | Gut so. Aber das Ganze hat einen Haken. Demnächst werden dann Islamisten reihenweise Koranstellen an ihrem "Halal"-Laden aufhängen, in denen das Töten von "Ungläubigen" oder Homosexuellen gefordert wird und sich auf das Urteil berufen. Ist zwar absolut nicht vergleichbar, aber ich bin sicher: Ein Land, dass seinen eigenen Bürgern weitaus weniger Rechte zugesteht, als jedem meist muslimischen Asylbewerber (Stichworte: "Köterrasse", Hartz IV bei Vielweiberei, falsche Namen, Passfreiheit, Meinungsfreiheit, Einreise während Lockdown ..) und das es z.B. erlaubt, gegen die eigene Polizei hemmungslos als Nazis, Bombenleger und Mörder zu hetzen, wird auch das erlauben. Immerhin kann dann jeder die bittere Wahrheit erkennen, leider aber auch die kommende Generation der Terroristen... |  1
| | | lakota 25. November 2020 | | | JA! Gott sei Dank! |  4
| | | DamianBLogos 25. November 2020 | | | “zeitgemäß?“ Seit wann ist Zeitgemäßheit ein juristisches Kriterium? |  4
| | | Dr Feingold 25. November 2020 | | | @Simon Tolon Entschuldigung ich habe den letzten Absatz übersehen
Danke für den Hinweis
Ihr Dr. Feingold |  3
| | | Simon Tolon 25. November 2020 | | | Staatsanwaltschaft ist umgeschwenkt Steht im Beitrag. Wer also, @Dr Feingold, sollte nun in die nächste Instanz gehen? Die Sache ist erledigt. |  5
| | | stat crux dum volvitur orbis 25. November 2020 | | | Ja, es stimmt: "nicht [...] zeitgemäß" - denn das Wort GOTTES ist an keine "Zeit" von menschlichen Dimensionen gebunden. Es ist ewig, immer gültig und, wie wir mit Johannes bekennen, 'Fleisch geworden'.
Das Landgericht hatte in seiner Urteilsbegründung diese Sicht der Dinge sicher nicht im Auge, gibt aber dennoch davon Zeugnis - GOTT schreibt hier im wahrsten Sinne des Wortes "auf krummen Zeilen gerade".
Ansonsten ist der gesamte Vorfall ein weiterer dramatischer Beweis für den völligen Verfall unserer Gesellschaft, nicht zuletzt was Wissen und das Erkennen von Zusammenhängen anbelangt. Sozusagen das Römische Reich im Endstadium. Offen ist, wer diesmal die Goten sein werden: der Islam oder China ... |  7
| | | Dr Feingold 25. November 2020 | | | eine Frage Ist dieses Urteil bereits rechtskräftig oder geht es in die nächste Instanz ?
Danke für Die Auskunft
Ihr Dr. Feingold |  1
| | | maran atha 25. November 2020 | | | Hier handelt es sich um Christenverfolgung! |  9
| |
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. | 
Mehr zu | 





Top-15meist-gelesen- Hier ist kein Glaube mehr zu finden
- Von der Rolle
- "Die Ehe ist kein privates Ding"
- Kardinal Roche: Feier der Alten Messe ist akzeptiert, aber nicht die Norm
- Er verschenkte die Schuhe, die er an den Füßen trug
- Große Bitte an die Leser - Fastenspende für kath.net
- Jubel für die Zerstörung der Linzer 'Marienstatue' - 1000 Euro Strafe
- Papst in Klinik macht weiter Fortschritte - Vatikan kündigt "Kirchliche Versammlung" im Jahr 2028 an
- Vatikan veröffentlichte erstes Papst-Foto seit seiner Einlieferung ins Krankenhaus
- Skurrile Frage: Ist Krokodilfleisch eine Fastenspeise?
- „Bischof Barron ist eigentlich ein leuchtendes Vorbild auch für Deutschland“
- „Dilemma des Vatikans: Soll Papst nach Santa Marta verlegt werden oder in Gemelli-Klinik bleiben?“
- Trauer nach Drehbuch
- Der Vatikan im Wartestand - Wie geht es weiter mit Franziskus?
- Bundestag: Rechtsausschuss kippt Gesetzesänderungen zum Schwangerschaftskonflikt
|