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| ![]() Bei schwerem Fehlverhalten ist Rücktritt angebracht – Warum sind Bischöfe eine Ausnahme?11. Dezember 2020 in Kommentar, 10 Lesermeinungen „Warum waren in DBK-Studie nicht auch jetzt amtierende Bischöfe miteinbezogen, die ja teilweise vor ihrer Bischofernennung wichtige Ämter z. B. als Offizial oder Personaldirektor innehatten?“ Gastkommentar von Ministerpräsident a.D. Werner Münch Freiburg (kath.net) Seit Jahren steht die katholische Kirche in der Diskussion wegen sexuellen Missbrauchs von Priestern an Minderjährigen. Obwohl das Problem schon lange bekannt ist, hat es bis 2018 gedauert, bis die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) eine Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ in Auftrag gegeben hat. Bis dahin hat die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs nicht ernsthaft stattgefunden, sondern ist weitgehend verschwiegen, verzögert oder vertuscht worden. Warum eigentlich waren in der Studie nicht auch die jetzt amtierenden Bischöfe mit einbezogen, die ja teilweise vor ihrer Ernennung zum Bischof in einer Diözese wichtige Ämter z. B. als Offizial oder Personaldirektor innehatten? 2018 war auch das Jahr, in dem der amerikanische Kardinal Theodore McCarrick seinen Kardinals-Titel verlor und ihm jegliche weitere Tätigkeit als Priester untersagt wurde. Jedem war also bekannt, wie das „System Kirche“ versagt hatte und sexuelles Fehlverhalten als „Ausrutscher“ ohne Folgen für die Täter hingenommen wurde. So wie bei Kardinal McCarrick war auch bei vielen anderen das Interesse am Schutz der Täter wichtiger als die Wiedergutmachung von körperlichen und seelischen Verletzungen der Opfer. Auf das zahlreichen Bistumsleitungen bekannte Problem des sexuellen Missbrauchs durch Priester ihres Bistums hätten die Bischöfe in der ganzen Welt eine sofortige und schonungslose Aufklärung in ihren Diözesen in Gang setzen müssen – natürlich auch in Deutschland. Stattdessen wurde durch die Verantwortlichen die Aufklärung weiterhin vertuscht und verzögert. Jetzt ist in mehreren Diözesen der Sturm losgebrochen, weil die – leider zu spät – Ergebnisse der in Auftrag gegebenen Gutachten vorliegen und vielfältiges Versagen von verantwortlichen Amtsträgern aufgedeckt wird, z. B.: - In Köln wird ein Gutachten einer Anwaltskanzlei kritisiert, aber nicht veröffentlicht. - In Aachen wird das Gutachten derselben Kanzlei gelobt und gleichzeitig wird vom Vorgänger im Bischofsamt „ein Zeichen der Reue“ gefordert, - und in Münster bekennt der amtierende Bischof, dass er „Schuld auf sich geladen“ hat, ohne daraus persönliche Folgerungen abzuleiten. Glauben diese Bischöfe wirklich noch im Ernst, dass sie das Problem des sexuellen Missbrauchs durch Priester im „Synodalen Weg“, so wie eine große Mehrheit ihn bisher geht, bewältigen können? Sind sie wirklich der Auffassung, dass die Abschaffung des Zölibats, die Ordination von Frauen, das Schweigen zur Gender-Ideologie und zur Abwendung von einer christlichen Ehe und Familie, so wie sie in langer Tradition im christlichen Abendland verstanden und gelebt wurde, einer Anpassung der kirchlichen Sexuallehre an den Zeitgeist oder der Errichtung von „Diversity-Abteilungen“ mit der Einstellung von Frauen als „Gleichstellungsbeauftragte“ das Problem lösen? Dürfen einem Bischof seine bei der Bischofsweihe abgelegten Weiheversprechen später in der Ausübung seines Amtes völlig egal sein, die z. B. lauten, „das Evangelium Christi treu und unermüdlich zu verkünden“ und das „von den Aposteln überlieferte Glaubensgut...rein und unverkürzt weiterzugeben“? Das sind nur zwei von neun Weiheversprechen, die jeder Bischof abgegeben hat. Spielen bei diesen von der Lehre abweichenden Positionen selbst frühere Erklärungen der Glaubenskongregation und von Päpsten keine Rolle mehr? Beide genannten Punkte – inakzeptables Aufarbeiten von sexuellen Missbrauchsfällen und Missachtung der früheren Weiheversprechen und damit damit der Lehre der Kirche – sind m. E. so gravierend, dass diejenigen, die so handeln, sich selbst und den Gläubigen gegenüber so ehrlich sein sollten, dass sie als Bischof ihr Amt nicht mehr ausüben können und deshalb ihren Rücktritt anbieten – selbst vollziehen können sie ihn ja nicht. In der Politik, in der Wirtschaft oder in einer Vielzahl von staatlichen oder auch kirchlichen Institutionen sind Rücktritte bei groben Fehlern oder zweifelsfreiem Versagen selbstverständlich. Warum sollten sie bei Bischöfen tabu sein? Wenn es um gravierendes Fehlverhalten geht, gibt es keine Gründe für ein „selbstverständliches Weiter so“. Eine solche Einsicht wäre ein herausragendes Zeichen der Glaubwürdigkeit an die Adresse der Gläubigen und eine konkrete Möglichkeit der Wiedergewinnung von zerstörtem Vertrauen. Prof. Dr. Werner Münch war von 1973 bis 1978 Rektor der Katholischen Fachhochschule Norddeutschland. Als CDU-Politiker gehörte er von 1984 bis 1990 dem Europäischen Parlament an. 1990 bis 1991 war er Finanzminister des Landes Sachsen-Anhalt, von 1991 bis 1993 ebenda Ministerpräsident. 2009 trat er aus der CDU aus. Der Politikwissenschaftler ist Kuratoriumsmitglied und Schirmherr des Forums Deutscher Katholiken.
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