Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Der moralische Tiefpunkt des Friedrich Merz
  2. Vatikan führt neue Umweltschutz-Messe ein
  3. Herr Bätzing, haben Sie in solchen dunklen Stunden wirklich keine anderen Sorgen?
  4. Syrer schlug Küster mit 1,6 Meter langem Kruzifix nieder
  5. Bayerische Verwaltungsgerichtshof: Kreuz in bayerischer Schule verletzt Glaubensfreiheit
  6. Präfekt Fernandez behauptete offenbar: Fiducia supplicans „wird bleiben“
  7. Priestermangel: Bischof hebt Sonntagspflicht teilweise auf
  8. Richterwahl am Bundesverfassungsgericht: Wie CDU und CSU ihre Grundwerte aufs Spiel setzen
  9. Unterstützung der CSU für SPD-Kandidatin am Bundesverfassungsgericht möglich
  10. Voderholzer und Oster an Merz: "Es darf in Deutschland nie wieder Menschen zweiter Klasse geben."
  11. ChatGTP liefert Witze über Jesus und das Christentum, aber nicht über Mohammed und Islam
  12. Papst-Vertrauter deutet an, dass Leo XIV. im Herbst im Führungsteam viele Personen austauschen wird
  13. Vatikan veröffentlicht Fahrplan für Weltsynode bis 2028
  14. Kubicki: „Einem Staat, der bei Netzbeleidigungen gegen Politiker die Muskeln spielen lässt…“
  15. Kardinal Zen: Jesus Christus „hat uns Papst Leo XIV. geschenkt, der den Sturm beruhigen kann“

Verstoß gegen deutsche Corona-Auflagen - 5000 Euro Bußgeld für deutschen Pastor

6. Jänner 2021 in Deutschland, 13 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Polizei löste am Wochenende in Herford einen freikirchlichen Gottesdienst auf, weil diese deutsche Covid-Auflagen ignorierten. Jetzt müssen die Gemeindemitglieder hohe Geldstrafen zahlen. Diese wehren sich.


Herford (kath.net)

Eine deutsch-russische freikirchliche Gemeinde „Jesu Christie“ aus Herford in Nordrhein-Westfalen wehrt sich gegen den Vorwurf von Polizei und Stadt, am Wochenende bei einem Gottesdienst gegen die Corona-Schutzvorschriften verstoßen zu haben. Dies berichtet das Westfalen-Blatt. Laut Medienberichten sollen sich bei einer Versammlung mehr als 150 Menschen getroffen haben, dabei soll es zu lauten Gesängen gekommen sei. Ein Anwalt der Gemeinde teilte dazu aber mit, dass die Gesänge aufgezeichnet und aus einer Stereoanlage kamen. Die Gemeinde erklärte auch, dass die Veranstaltung am Samstag sei kein Gottesdienst gewesen sei. Laut der Polizei soll die Freichristen aber trotzdem gegen Corona-Auflagen verstoßen haben und keine Masken getragen haben. Der Pastor selbst wurde mit einem Bußgeld von 5000 Euro belegt, zusätzlich sollen 111 Gemeindemitglieder jeweils 250 Euro bezahlen müssen. In NRW sind Gottesdienste nicht untersagt, aber die Gemeinden müssen Anwesenheitslisten führen und die lokalen Behörden informieren.


Auch die ehemaligen Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff hat sich im Westfalen-Blatt zu Wort gemeldet. Sie sieht trotz Verfehlungen einer einzelnen Gemeinde  kein Grund für ein grundsätzliches Verbot von Gottesdiensten. Lübbe-Wolff erinnerte daran, dass das Grundgesetz die ungestörte Religionsausübung gewährleiste, daher seien abschreckende Sanktionen das "nahe liegende Mittel". Das Recht auf Religionsausübung dürfe laut der Juristin nur zum Schutz anderer Rechte von Verfassungsrang eingeschränkt werden. Dazu gehören beispielsweise das Recht zum Schutz von Leben und Gesundheit.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Der moralische Tiefpunkt des Friedrich Merz
  2. Papst-Vertrauter deutet an, dass Leo XIV. im Herbst im Führungsteam viele Personen austauschen wird
  3. Herr Bätzing, haben Sie in solchen dunklen Stunden wirklich keine anderen Sorgen?
  4. Kirchensteuer – die wunderbare Geldvermehrung
  5. Kardinal Zen: Jesus Christus „hat uns Papst Leo XIV. geschenkt, der den Sturm beruhigen kann“
  6. Präfekt Fernandez behauptete offenbar: Fiducia supplicans „wird bleiben“
  7. Voderholzer und Oster an Merz: "Es darf in Deutschland nie wieder Menschen zweiter Klasse geben."
  8. "Ich appelliere angesichts der bevorstehenden Wahl an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestags!"
  9. Vatikan führt neue Umweltschutz-Messe ein
  10. Blair und Brooke und ihre Rosenkränze
  11. Richterwahl am Bundesverfassungsgericht: Wie CDU und CSU ihre Grundwerte aufs Spiel setzen
  12. Syrer schlug Küster mit 1,6 Meter langem Kruzifix nieder
  13. Sogar die publizistische 'Links-Plattform' der DBK hat genug vom 'Alte Messe'-Bashing von Franziskus
  14. Papst Leo XIV. und die Herz-Jesu-Verehrung
  15. Sommerspende für kath.net - Eine Bitte an Ihre Großzügigkeit!

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz