Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Papst plant breite Ausnahmen für sogenannte "Alte Messe"
  2. Kolping Deutschland: Kein Platz für AfD-Mitglieder
  3. Maria - Causa Salutis
  4. Drei Liturgieverständnisse im Spiegel der neueren Kirchengeschichte
  5. Laienseelsorger der Diözese Innsbruck führen ‚tröstende Salbung‘ durch
  6. Bischof Voderholzer schließt sich Bischof Oster bei Ablehnung des DBK-Papiers an!
  7. Papst Leo ist keine ‚mildere Version‘ von Papst Franziskus
  8. Papst spricht mit Traditionalisten-Bischof
  9. "Die Katholische Kirche schwimmt mit dem Zeitgeist, sie ist parteipolitisch nach links gekippt!"
  10. Präfekt Fernández: „Das Kreuz braucht keine 738 Meter Stahl oder Beton, um erkannt zu werden“
  11. Der neue Erzbischof von Wien und der Islam
  12. Wenn der Papst die Kardinäle ruft
  13. Auch Erzbistum Köln geht auf Distanz zum umstrittenen DBK-Papier über sexuelle Orientierung
  14. Scharfes Hirtenwort der Bischöfe in Sudan und Südsudan
  15. Liturgie – ein „katholischer Queer-Gottesdienst“ – oder kirchliche „Identitätspolitik“

Verstoß gegen deutsche Corona-Auflagen - 5000 Euro Bußgeld für deutschen Pastor

6. Jänner 2021 in Deutschland, 13 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Polizei löste am Wochenende in Herford einen freikirchlichen Gottesdienst auf, weil diese deutsche Covid-Auflagen ignorierten. Jetzt müssen die Gemeindemitglieder hohe Geldstrafen zahlen. Diese wehren sich.


Herford (kath.net)

Eine deutsch-russische freikirchliche Gemeinde „Jesu Christie“ aus Herford in Nordrhein-Westfalen wehrt sich gegen den Vorwurf von Polizei und Stadt, am Wochenende bei einem Gottesdienst gegen die Corona-Schutzvorschriften verstoßen zu haben. Dies berichtet das Westfalen-Blatt. Laut Medienberichten sollen sich bei einer Versammlung mehr als 150 Menschen getroffen haben, dabei soll es zu lauten Gesängen gekommen sei. Ein Anwalt der Gemeinde teilte dazu aber mit, dass die Gesänge aufgezeichnet und aus einer Stereoanlage kamen. Die Gemeinde erklärte auch, dass die Veranstaltung am Samstag sei kein Gottesdienst gewesen sei. Laut der Polizei soll die Freichristen aber trotzdem gegen Corona-Auflagen verstoßen haben und keine Masken getragen haben. Der Pastor selbst wurde mit einem Bußgeld von 5000 Euro belegt, zusätzlich sollen 111 Gemeindemitglieder jeweils 250 Euro bezahlen müssen. In NRW sind Gottesdienste nicht untersagt, aber die Gemeinden müssen Anwesenheitslisten führen und die lokalen Behörden informieren.


Auch die ehemaligen Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff hat sich im Westfalen-Blatt zu Wort gemeldet. Sie sieht trotz Verfehlungen einer einzelnen Gemeinde  kein Grund für ein grundsätzliches Verbot von Gottesdiensten. Lübbe-Wolff erinnerte daran, dass das Grundgesetz die ungestörte Religionsausübung gewährleiste, daher seien abschreckende Sanktionen das "nahe liegende Mittel". Das Recht auf Religionsausübung dürfe laut der Juristin nur zum Schutz anderer Rechte von Verfassungsrang eingeschränkt werden. Dazu gehören beispielsweise das Recht zum Schutz von Leben und Gesundheit.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Papst plant breite Ausnahmen für sogenannte "Alte Messe"
  2. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  3. Bischof Voderholzer schließt sich Bischof Oster bei Ablehnung des DBK-Papiers an!
  4. Präfekt Fernández: „Das Kreuz braucht keine 738 Meter Stahl oder Beton, um erkannt zu werden“
  5. Eine strahlende Braut Christi im isländischen Karmel - Sr. Bianca hat ihre Lebensberufung gefunden
  6. Papst spricht mit Traditionalisten-Bischof
  7. Warteschlangen vor den Kinos: Der Film „Sacré Coeur“ bricht in Frankreich Zuschauerrekorde!
  8. Papst Leo ist keine ‚mildere Version‘ von Papst Franziskus
  9. Ein brasilianisches Modell wird Nonne und erobert die sozialen Netzwerke
  10. Liturgie – ein „katholischer Queer-Gottesdienst“ – oder kirchliche „Identitätspolitik“
  11. Drei Liturgieverständnisse im Spiegel der neueren Kirchengeschichte
  12. Kolping Deutschland: Kein Platz für AfD-Mitglieder
  13. Auch Erzbistum Köln geht auf Distanz zum umstrittenen DBK-Papier über sexuelle Orientierung
  14. New York: Messbesucherzahlen und Konversionen gehen rasant in die Höhe
  15. Der neue Erzbischof von Wien und der Islam

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz