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Verstoß gegen deutsche Corona-Auflagen - 5000 Euro Bußgeld für deutschen Pastor

6. Jänner 2021 in Deutschland, 13 Lesermeinungen
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Die Polizei löste am Wochenende in Herford einen freikirchlichen Gottesdienst auf, weil diese deutsche Covid-Auflagen ignorierten. Jetzt müssen die Gemeindemitglieder hohe Geldstrafen zahlen. Diese wehren sich.


Herford (kath.net)

Eine deutsch-russische freikirchliche Gemeinde „Jesu Christie“ aus Herford in Nordrhein-Westfalen wehrt sich gegen den Vorwurf von Polizei und Stadt, am Wochenende bei einem Gottesdienst gegen die Corona-Schutzvorschriften verstoßen zu haben. Dies berichtet das Westfalen-Blatt. Laut Medienberichten sollen sich bei einer Versammlung mehr als 150 Menschen getroffen haben, dabei soll es zu lauten Gesängen gekommen sei. Ein Anwalt der Gemeinde teilte dazu aber mit, dass die Gesänge aufgezeichnet und aus einer Stereoanlage kamen. Die Gemeinde erklärte auch, dass die Veranstaltung am Samstag sei kein Gottesdienst gewesen sei. Laut der Polizei soll die Freichristen aber trotzdem gegen Corona-Auflagen verstoßen haben und keine Masken getragen haben. Der Pastor selbst wurde mit einem Bußgeld von 5000 Euro belegt, zusätzlich sollen 111 Gemeindemitglieder jeweils 250 Euro bezahlen müssen. In NRW sind Gottesdienste nicht untersagt, aber die Gemeinden müssen Anwesenheitslisten führen und die lokalen Behörden informieren.


Auch die ehemaligen Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff hat sich im Westfalen-Blatt zu Wort gemeldet. Sie sieht trotz Verfehlungen einer einzelnen Gemeinde  kein Grund für ein grundsätzliches Verbot von Gottesdiensten. Lübbe-Wolff erinnerte daran, dass das Grundgesetz die ungestörte Religionsausübung gewährleiste, daher seien abschreckende Sanktionen das "nahe liegende Mittel". Das Recht auf Religionsausübung dürfe laut der Juristin nur zum Schutz anderer Rechte von Verfassungsrang eingeschränkt werden. Dazu gehören beispielsweise das Recht zum Schutz von Leben und Gesundheit.

 


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Lesermeinungen

 bereschit 6. Jänner 2021 
 

@proeli: „Dummheit schützt vor Strafe nicht”

Wäre ich ein bisschen vorsichtig! Es gibt da auch andere Argumente: „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen.” Auch das steht in der Schrift. Wo ist denn jetzt die freie Religionsausübung? Wenn ich sehe, was in anderen Bereichen (z.B. Götzenbereich Sport) möglich ist, dann fragt man sich schon, ob solche ein Eingreifen der Staatsgewalt noch mit Gerechtigkeit zu tun hat. In meinen Augen nicht! Mitunter wäre auch staatliche Willkür das Mittel, das hier angewandt wird.


5
 
 Zeitzeuge 6. Jänner 2021 
 

Liebe Fatima1713,

danke für Ihre Replik!

Klar, daß wir uns an die gesetzlichen Vorgaben

halten bzgl. COVID-19-Schutz.

Ich wollte aber auf die Fragwürdigkeit vieler

Masken aufmerksam machen, müssen z.B. China-

Importe wirklich sein, da kann man anscheinend nie

sicher sein, ob die versprochene Schutzfunktion

auch wirklich vorhanden ist.

Im Frühjahr habe ich bereits hier geschrieben,

daß auch bei Verboten von öffentlichen hl. Messen

m.E. die jeweils örtlichen Gegebenheiten von den

Verantwortlichen berücksichtigt werden sollten.

Gerne wünsche ich Ihnen, liebe Fatima1713 und

allen hier einen besinnlichen Abend und eine

gesegnete, gute Nacht!


5
 
 Fatima 1713 6. Jänner 2021 
 

Lieber Zeitzeuge!

Selbstverständlich trage ich auch überall dort wo es vorgeschrieben ist eine Maske und halte mich an die bestehenden Anordnungen. Ich halte auch das Verhalten dieser Gemeinde wie schon gesagt für sehr unklug und unvorsichtig. Ich bin aber mittlerweile schon allergisch auf die moralisierenden Ansprachen, die ich immer wieder (oft ungefragt) zu hören und lesen bekomme. (Das beziehe ich jetzt nicht auf kath.net alleine, es zieht sich oft schon durch den ganzen Alltag.)

Danke für Ihre wie immer wertvollen Hinweise und noch einen gesegneten Abend der Epiphanie!


5
 
 berno 6. Jänner 2021 
 

Solche Gemeinden tragen dazu bei, dass Gottesdienste insgesamt unter Verdacht geraten. Sie halten sich wohl für "unverwundbar", weil sie Gottvertrauen mit Unvernunft verwechseln. Zum Glück gab es solche Meldungen noch nicht aus katholischen Kirchen!


9
 
 Winrod 6. Jänner 2021 
 

Der Staat schlägt zu

und zeigt, wer der Herr im Hause ist!


11
 
 Zeitzeuge 6. Jänner 2021 
 

Liebe Fatima1713

Vorweg: Als Risikoperson und Familienvater beachte
ich die Schutzmaßnahmen bzgl. COVID-19 inkl. Masken-
tragen, wo es vorgeschrieben ist.

Bei den Masken gibt es allerdings zahlreiche
Probleme, vgl. Link! Es wurden z.B. schon
Millionen von Masken aus China aus dem Verkehr
gezogen, auch ich habe auf die Gratis-China-
Masken aus der Apotheke verzichtet, dabei werden
diese vom Steuerzahler mit 6,00/EUR per Stück(!)
vergütet, meine Stammapotheke gab an einem Tag
1500 Masken aus, wir haben hier 3 Apotheken.... !
Wir können eigentlich gar nicht wissen, ob die
Maske, die wir gerade beutzen, wirklich schützt,
tragen tue ich trotzdem eine.

Allerdings ist die hier zitierte berühmte Römer-
briefstelle bzgl. Gehorsam nicht absolut zu verstehen, das Naturrecht, also das juris divino,
fordert sogar ein Widerstandsrecht gegen Anordnungen, die dem Sittengesetz zuwiderlaufen,
ich rede nicht von COVID-19! Das NR ist übrigens
vorchristlich nachweisbar (Chrysippos, Zenon und
Cicero z.B.)!

www.swr.de/report/kaum-schutz-durchlaessige-ffp2-masken-in-kliniken-und-apotheken/-/id=233454/did=25383050/nid=233454/13yyccw/index.html


4
 
 Fatima 1713 6. Jänner 2021 
 

Das Blabla mit der Nächstenliebe geht mir schon wahnsinnig auf die Nerven

Ich trage die Maske, um andere zu schützen, ich besuche die Oma nicht, weil ich sie nicht gefährden will, ich lasse mich registrieren, ich lasse mich testen, ich lasse mich impfen - alles aus Nächstenliebe! Das wurde uns Anfang an eingebläut, ein genialer Trick, damit wir uns selber so richtig auf die Schulter klopfen können und in unserer Rolle als Selbstlose schwelgen können, und dazu noch mit Erlaubnis von höchster Stelle so richtig mit dem Finger auf die anderen zeigen können. Also mit dem Argument braucht man mir nicht kommen (ein bisschen Selbstliebe ist schon auch noch erlaubt, oder?).
Trotzdem finde ich so ein Verhalten, wie es diese freikirchliche Gemeinde an den Tag gelegt hat, unnötig, unklug und provokant. Man kann schon versuchen, die Möglichkeiten so gut es geht auszureizen, aber man muss es wirklich nicht übertreiben. Abwägen und Maßhalten sind meiner Meinung nach gefragt.


12
 
 proelio 6. Jänner 2021 
 

Dummheit schützt vor Strafe nicht!

So bibelfest, wie die Freikirchler immer tun, sind sie dann doch nicht. Ansonsten hätten sie den Römerbrief, Kapitel 13 S. 1 und 2 gelesen. Darin heißt es: "Jedermann sei den obrigkeitlichen Gewalten untertan, denn es gibt keine Gewalt außer von Gott, die aber, welche bestehen, sind von Gott gesetzt. Wer demnach sich gegen die obrigkeitliche Gewalt auflehnt, widersetzt sich der Anordung Gottes. Die sich aber widersetzen, ziehen sich selbst Verdammnis zu."
Aufgrund des derzeitigen Infektionsgeschehens sind die Corona-Regeln absolut nachvollziehbar und widersprechen schon gar nicht dem christlichen Naturrecht. Wir sollten deshalb froh sein, dass Gottesdienste und vor allem hl. Messe stattfinden können und dabei in jedem Falle die staatlichen Vorgaben beachten. Alles andere ist schwer sündhaft!


13
 
 peter.palfinger 6. Jänner 2021 
 

Es ist in Zeiten der Pandemie ein Zeichen der Nächstenliebe, sich an die Bestimmungen zu halten, wie Maske tragen, Anwesenheitslisten führen (wie sollen sonst Gesundheitsämter Infektionen nachverfolgen), Abstand halten und auf Gesang zu verzichten. Ich verstehe nicht, dass das mitunter einfach ignoriert wird, denn die meisten Menschen halten sich daran.


17
 
 Veritatis Splendor 6. Jänner 2021 

Warum wurden genau 111 von 156 Anwesenden bestraft?

...der Rest waren offensichtlich zahlungsunfähige Kinder ;-)

Befremdlich finde ich, dass die Polizei razziamäßig alle Räume bis in den Keller durchkämmt hat, um ja alle Unmaskierten aufzuspüren...

Unvorstellbar vor einem Jahr - was kommt in 10 Jahren?


17
 
 elmar69 6. Jänner 2021 
 

Kein Gottesdienst?

Dann ist die Veranstaltung nur dann zulässig, wenn es ein "besonderes öffentliches Interesse" gibt, was hier ganz sicher nicht gegeben ist.

Dass die Teilnahme und Organisation einer insgesamt illegalen Veranstaltung empfindlich sanktioniert wird, ist eine Selbstverständlichkeit.

Wollen die öffentlich Provozieren?

Der zweite Teil des Artikels bezüglich des Grundrechts der Religionsausübung hat mit dem Verstoß absolut nichts zu tun. Für die Bußgeld-Bestimmungen ist es auch komplett egal, ob aus der Musikanlage Techno wummert oder Lobpreis erklingt.

Eine illegale Party bleibt in jedem Fall eine illegale Party.

Wenn von Seiten des Veranstalters gesagt wird, es ist kein Gottesdienst, dann ist es ganz bestimmt auch rechtlich keiner.


14
 
 UnivProf 6. Jänner 2021 
 

Schutzgelderpressung?

die masslos überhöhten Bußgelder sollten nicht bezahlt werden.


18
 
 Ulrich Motte 6. Jänner 2021 
 

Antireformatorische Gemeinde

Mindestens pietistisch, wenn nicht pfingstlerisch.


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