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| ![]() Stärkere Corona-Maßnahmen für Gottesdienste in Deutschland: Keine selbstgenähten Stoffmasken mehr20. Jänner 2021 in Deutschland, 31 Lesermeinungen Weiterhin kein generelles Gottesdienstverbot – Es bleibt bei Sicherheitsabstand und Gesangsverbot Berlin (kath.net) In Gottesdiensten sind deutschlandweit künftig keine selbstgenähten Stoffmasken mehr erlaubt, ebenso wenig reicht ein Tuch, das schützend vor Mund und Nase getragen wird. Das ist die Hauptänderung für religiöse Zusammenkünfte, die am Dienstag bei der virtuellen Konferenz zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Landesministerpräsidenten beschlossen wurde. Dies ist die Grundsatzregel, wobei dies die einzelnen Bundesländer noch umsetzen müssen, dabei kann es zu Abweichungen kommen. In Kirche, Synagogen und Moscheen müssen medizinische Masken getragen werden, beispielsweise sind FFP2-Masken erlaubt, auch OP-Masken. Religiöse Zusammenkünfte mit mehr als zehn Teilnehmern müssen von nun an spätestens zwei Werktage im Voraus beim zuständigen Ordnungsamt angezeigt werden oder es müssen generelle Absprachen mit den Behörden getroffen sein. Der Mindestabstand von eineinhalb Metern gilt weiterhin, auch der Gemeindegesang bleibt untersagt. Im Gegensatz zum ersten Lockdown, der im Frühjahr 2020 bleibt es im zweiten Lockdown damit weiterhin dabei: Kein Grundsatzverbot von Gottesdiensten. Der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, schrieb dazu auf Twitter: „Gottesdienste können stattfinden. Das begrüßen wir. Für uns ist selbstverständlich, dass bewährte Hygiene- und Sicherheitskonzepte eingehalten werden, natürlich mit Vorsicht und Verantwortung.“ Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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