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Ist Pornographie ein Menschenrecht?16. Februar 2021 in Aktuelles, 3 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte muss sich mit einem gesellschaftlichen Tabuthema beschäftigen.
Straßburg (kath.net/ECLJ/mk) Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist derzeit ein Fall anhängig, wo es um einen slowakischen, wegen Doppelmordes verurteilten Häftling geht, der sich beschwert hat, weil ihm die Gefängnisleitung entsprechend den Haftregeln pornographisches Material weggenommen hat. Seiner Meinung nach verletze das generelle Pornographieverbot im Gefängnis sein Menschenrecht auf Privatsphäre.
Das „europäische Zentrum für Recht und Gerechtigkeit“, eine christlich orientierte NGO, die vor dem Gerichtshof Partei ergreifen darf, hat zu diesem Fall eine Stellungnahme verfasst. Darin erinnert sie daran, dass nach der Menschenrechtskonvention bestimmte Freiheiten ausdrücklich im Namen der Moral eingeschränkt werden dürften. Pornographie sei in sich unmoralisch, ein guter medizinischer oder erzieherischer Zweck sei nicht bekannt. Vielmehr bestehe das Risiko der Abhängigkeit, besonders im Rahmen der im Gefängnis üblichen Einsamkeit und Untätigkeit. In den Szenen würden Frauen systematisch entwertet, gedemütigt und zu käuflichen Sexobjekten degradiert. Pornographie schädige Paarbeziehungen und das Familienleben, indem sie das gegenseitige Vertrauen untergrabe und sehr häufig zu Gewalt anrege. 
Besonders problematisch sei der Konsum bei Sexualstraftätern. Sexuelle Gewalt sei auch in Gefängnissen traurige Realität. Der Staat habe die Pflicht, die Wiedereingliederung von Straftätern in die Gesellschaft zu fördern, und dürfe daher dem entgegenstehendes Material konfiszieren.
Es bleibt abzuwarten, wie der Gerichtshof, der bisher den Schutz der Moral zu Gunsten des freien Privatlebens eher stiefmütterlich behandelt hat, in diesem Fall urteilen wird.
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Lesermeinungen | Uwe Lay 17. Februar 2021 | | | Ein kleines Übel zur Verhinderung eines größeren tolerieren? Sowohl der hl. Augustin wie auch der hl.Thomas plädieren dafür, die Prostitution als kleineres Übel zu tolerieren, um größere, sexuelle Übergriffe auf Frauen zu verringern. Ungelöst ist bis heute die Frage, ob die Prostitution wie die Pornographie sexuelle Übergriffe durch Männer weniger werden lassen als Ersatzbefriedigungen oder zu mehr animieren. Diese 2 Menschenkenner meinten ersters.
Uwe C. Lay |  1
| | | Chris2 16. Februar 2021 | | | Man sollte von diesem Gericht nicht viel erwarten: "Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies die Klage dreier Hebammen ab, die sich weigerten, an Abtreibungen mitzuwirken. Die Richter argumentierten: mit der Gehorsamspflicht gegenüber dem staatlichen Gesetz." (2020)
Die Pervertierung aller Werte und institutionen, ja sogar der Grund- und Menschenrechte, treibt immer besorgniserregendere Blüten... www.kath.net/news/72386 |  2
| | | Aschermittwoch 16. Februar 2021 | | | Wünsche, haben die Menschen... Diesem Insassen sollte das Gericht mitteilen, dass er als Gefangener, seine Privatsphäre wie sie ihm als freier Mensch zu steht, nun vergessen kann.
Sein nächste Wunsch wäre freier Ausgang.... |  2
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