Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. George Weigel an Kardinal Hollerich: Hat die Kirche Christus zweitausend Jahre lang missverstanden?
  2. Marx erlaubt Segnung homosexueller Paare
  3. Phil Lawler: Die Kontroverse zwischen Trump und Papst Leo ging von Washington aus
  4. Trump gegen Papst Leo: Wenn Weltpolitik auf das „Heilige“ trifft
  5. Gericht verhandelt über Diskriminierung einer Lebensschutzgruppe an der Uni Heidelberg
  6. Marsch für das Leben München – Unterstützung von Bischof Barron, Schweigen von Marx und Wilmer
  7. Leo XIV. über Papst Franziskus: Ein großes Geschenk für die Welt
  8. Ein Brief vom Papst an die Kardinäle und der Stilwechsel in Rom
  9. Papst Leo gegen Präsident Trump – Was steckt dahinter?
  10. Kardinal Koch betont den zutiefst christozentrischen Charakter des Pontifikats von Papst Leo XIV.
  11. „Wenn man der Wahrheit einen Namen geben möchte, ist das sicher Gott“
  12. Viel Lärm um nichts?
  13. Kardinal Fernández: Es laufen keine dezidierten päpstlichen Großaufträge am Glaubensdikasterium
  14. "Derselbe Polarstern"
  15. Der 6. Münchner Marsch fürs Leben setzt ein starkes Zeichen für das Lebensrecht

Vatikan führt Resozialisierung ins Strafrecht ein

22. Februar 2021 in Weltkirche, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


"Gewandelte Sensibilität": Chance auf Neuanfang soll jedem Straftäter offen stehen


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Der Vatikan hat gesellschaftliche Wiedereingliederung als Vollzugsziel in sein Strafrecht eingefügt. Künftig können Verurteilte ein Achtel bis ein Drittel ihrer Haftstrafe erlassen bekommen, wenn sie an einem Therapie- oder Resozialisierungsprogramm teilnehmen. Die Neuerungen des Strafgesetzbuchs wurden vergangene Woche veröffentlicht und treten sofort in Kraft.


Als Motiv nennt der päpstliche Erlass eine gewandelte Sensibilität. Einige Maßstäbe und Lösungen des bisherigen Strafrechts seien überholt. Papst Franziskus vertrat bei zahlreichen Anlässen die Auffassung, jeder Straftäter müsse eine Chance auf einen Neuanfang haben.

Voraussetzung für eine Haftverkürzung ist neben guter Führung ein konkreter Resozialisierungsplan. Die darin vom Verurteilten übernommenen Verpflichtungen sollen auch auf eine Linderung der Tatfolgen zielen, etwa mit Ableisten gemeinnütziger Arbeit. Weitere Gesetzesänderungen betreffen Freiheitsrechte von Angeklagten sowie das Strafverfahrensrecht.

Mangels eigener Quellen fußt das Straf- und Prozessrecht des Vatikanstaats noch immer auf dem italienischen Strafrecht des 19. Jahrhunderts. Es entspricht in vielen Teilen nicht heutigen Standards.

Copyright 2021 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
 Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Große SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  2. "Derselbe Polarstern"
  3. „Wenn man der Wahrheit einen Namen geben möchte, ist das sicher Gott“
  4. Der unerklärte Formatwechsel beim Konsistorium der Kardinäle im Januar
  5. Ein Brief vom Papst an die Kardinäle und der Stilwechsel in Rom
  6. George Weigel an Kardinal Hollerich: Hat die Kirche Christus zweitausend Jahre lang missverstanden?
  7. Phil Lawler: Die Kontroverse zwischen Trump und Papst Leo ging von Washington aus
  8. Nach Extremerfahrung des Mondflugs: Artemis-Kommandant Wiseman fragte nach christlichem Seelsorger
  9. Papst Leo gegen Präsident Trump – Was steckt dahinter?
  10. Marsch für das Leben München – Unterstützung von Bischof Barron, Schweigen von Marx und Wilmer
  11. Kardinal Fernández: Es laufen keine dezidierten päpstlichen Großaufträge am Glaubensdikasterium
  12. USA: Schülerin bemalt in Großprojekt ihre katholische Schule mit lebensgroßen Heiligenfiguren
  13. Marx erlaubt Segnung homosexueller Paare
  14. Trump gegen Papst Leo: Wenn Weltpolitik auf das „Heilige“ trifft
  15. Papst um Entspannung bemüht: Reden in Afrika sind keine Fern-Debatte mit Trump

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz