Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Belgischer Bischof Johan Bonny kündigt Weihe verheirateter Männer zu Priestern an
  2. Papst Leo gratuliert der neuen Erzbischöfin von Canterbury
  3. Kardinal Woelki: Kirche ohne Priester wäre "nicht mehr katholisch"
  4. „Genau das, was wir heute in Deutschland beim Synodalen Weg erleben, dieselben Themen, Ansichten“
  5. Euthanasie-Skandal in Spanien: Wurde Noelia Castillo Ramos der Widerruf verweigert?
  6. Besser keine Laienpredigt
  7. US-Regierung kündigt nach Tod von Noelia Untersuchung gegen Spanien an
  8. Ehemaliger Bischof verteidigt Papst Leo XIV. gegen Vorwürfe im Zusammenhang mit Pachamama
  9. Die ÖVP - eine "Wählertäuschung"
  10. Norwegen: Bischof Hansen bittet, dass jeder Gläubige des Bistums Oslo zur Beichte geht
  11. „Einheit heilen, ohne Wahrheit zu verdunkeln“
  12. IOC klärt: Künftig nehmen keine Transfrauen mehr an Frauenwettbewerben bei Olympischen Spielen teil!
  13. Wien: Einziger Christ in der Klasse wird "Schwein" genannt
  14. Israel verwehrt Patriarch Zugang zur Grabeskirche – Scharfer internationaler Protest
  15. Demokratischer Politiker aus Texas behauptet, die Bibel unterstützt Abtreibung

Vatikan führt Resozialisierung ins Strafrecht ein

22. Februar 2021 in Weltkirche, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


"Gewandelte Sensibilität": Chance auf Neuanfang soll jedem Straftäter offen stehen


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Der Vatikan hat gesellschaftliche Wiedereingliederung als Vollzugsziel in sein Strafrecht eingefügt. Künftig können Verurteilte ein Achtel bis ein Drittel ihrer Haftstrafe erlassen bekommen, wenn sie an einem Therapie- oder Resozialisierungsprogramm teilnehmen. Die Neuerungen des Strafgesetzbuchs wurden vergangene Woche veröffentlicht und treten sofort in Kraft.


Als Motiv nennt der päpstliche Erlass eine gewandelte Sensibilität. Einige Maßstäbe und Lösungen des bisherigen Strafrechts seien überholt. Papst Franziskus vertrat bei zahlreichen Anlässen die Auffassung, jeder Straftäter müsse eine Chance auf einen Neuanfang haben.

Voraussetzung für eine Haftverkürzung ist neben guter Führung ein konkreter Resozialisierungsplan. Die darin vom Verurteilten übernommenen Verpflichtungen sollen auch auf eine Linderung der Tatfolgen zielen, etwa mit Ableisten gemeinnütziger Arbeit. Weitere Gesetzesänderungen betreffen Freiheitsrechte von Angeklagten sowie das Strafverfahrensrecht.

Mangels eigener Quellen fußt das Straf- und Prozessrecht des Vatikanstaats noch immer auf dem italienischen Strafrecht des 19. Jahrhunderts. Es entspricht in vielen Teilen nicht heutigen Standards.

Copyright 2021 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
 Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Euthanasie-Skandal in Spanien: Wurde Noelia Castillo Ramos der Widerruf verweigert?
  2. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  3. Belgischer Bischof Johan Bonny kündigt Weihe verheirateter Männer zu Priestern an
  4. „Genau das, was wir heute in Deutschland beim Synodalen Weg erleben, dieselben Themen, Ansichten“
  5. Papst Leo gratuliert der neuen Erzbischöfin von Canterbury
  6. Norwegen: Bischof Hansen bittet, dass jeder Gläubige des Bistums Oslo zur Beichte geht
  7. Besser keine Laienpredigt
  8. Kanada: 84-Jährige wegen Rückenschmerzen in Notaufnahme, bekommt als Erstes Sterbehilfe angeboten!
  9. Kardinal Woelki: Kirche ohne Priester wäre "nicht mehr katholisch"
  10. US-Regierung kündigt nach Tod von Noelia Untersuchung gegen Spanien an
  11. Die ÖVP - eine "Wählertäuschung"
  12. Wien: Einziger Christ in der Klasse wird "Schwein" genannt
  13. Blutiger Palmsonntag in Nigeria: Dschihadisten massakrieren über 40 Christen in Jos
  14. Israel verwehrt Patriarch Zugang zur Grabeskirche – Scharfer internationaler Protest
  15. Vom Todesurteil zur Hoffnung: 'Irans geistliche Ketten werden brechen'

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz