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| ![]() Auch Schönborn ablehnend zu Segnungsverbot23. März 2021 in Österreich, 41 Lesermeinungen Der Wiener Kardinal sprach sich im Rahmen eines Jugendgottesdienstes für den Segen „ausnahmslos aller“ aus. Wien (kath.net/mk) Auch der Wiener Erzbischof und Kardinal Christoph Schönborn hat sich nun - aus dem Kontext heraus eindeutig - ablehnend zum Nein der römischen Glaubenskongregation zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare geäußert. Bei einem vergangenen Samstag online übertragenen Wortgottesdienst für die Katholische Jugend Wien aus dem Stephansdom machte er vor dem Schlusssegen die Bemerkung, dass er den Segen Gottes, der in diesen Tagen so „viel diskutiert“ sei, „jetzt für alle ausnahmslos erbitte“, damit wir „in der Kraft Gottes das Richtige tun“. Der Segen sei nicht eine Belohnung dafür, dass wir so gut und toll sind, sondern eine Notwendigkeit für „alle ausnahmslos“. Diese Äußerung ist im Kontext der einige Tage davor veröffentlichten Reaktion der Katholischen Jugend Österreich (KJÖ) auf die Note der Glaubenskongregation zu sehen: Die KJÖ sei fassungslos und widerspreche dieser „realitätsfernen“ Entscheidung vehement. Sie wertschätze „alle von gegenseitiger Liebe getragenen, auf Dauer ausgerichteten, in Treue eingegangenen und mit Verantwortung für das Gelingen übernommenen zwischenmenschlichen Partnerschaften, egal welchen Geschlechts“, und halte diese für schützenswert (!). In diesem Sinne wolle die KJÖ auch weiterhin Jugendliche zur von ihnen gewählten Art der Partnerschaft ermutigen. Eine Segnung dürfe niemandem verwehrt werden, der aufrichtig darum bittet. Archivfoto Kardinal Schönborn (c) Pulling/kathpress Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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