Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Fünf weibliche Opfer von Pater Marko Ivan Rupnik schreiben offenen Brief an Papst Leo XIV.
  2. „Der Wahlausgang in Berlin im September 2026 gibt vielen Bevölkerungsgruppen Anlass zur Sorge“
  3. "Marsch für das Leben"-Grußwort des DBK-Vorsitzenden Wilmer verfehlt das Thema
  4. Niederländischer Weihbischof Mutsaerts: „Kirche in der Krise – und wie wir sie nicht retten sollten“
  5. Irreversibel – die Diktatur des Geschehenen. Wenn die Geschichte zum ‚Lehramt‘ wird
  6. BDKJ und eine doch getaufte Kandidatin im Bundesvorstand
  7. Papst Leo singt mit 80.000 Jugendlichen das „Salve Regina“ auf Latein
  8. Salzburg: 1.000 Gläubige bei Adoratio-Kongress zu "Himmlischer Friede"
  9. Bei öffentlichen Anlässen: Kanadas Militärkapläne dürfen nicht über Gott sprechen
  10. Der Katholik Macron wird bei keiner der drei Papstmessen in Frankreich mitfeiern
  11. Wien: Rund 20.000 Teilnehmer bei ökumenischem "Marsch für Jesus"
  12. Tausende Teilnehmer bei Pro-Life-Kundgebungen in Berlin, Köln und Zürich
  13. Gender-Ideologie: Katholische Familie kämpft um ihre Tochter
  14. Fast der gleiche Glaube?
  15. Bemerkenswerte Geste: Wenn Papst Leo nach Frankreich kommt, werden alle Kirchenglocken läuten

Erzbistum Köln nimmt kirchenrechtliches Verfahren gegen Düsseldorfer Pfarrer wieder auf

30. April 2021 in Deutschland, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Staatsanwaltschaft stellt Verfahren wegen Verjährung ein - Aufarbeitung im Erzbistum Köln geht weiter


Köln (kath.net/pek) Ende des Jahres 2020 hatte die Stabsstelle Intervention des Erzbistums Köln neue Erkenntnisse zu einem Vorwurf aus dem Jahr 1995 gegen einen Düsseldorfer Pfarrer erlangt. Der Fall wurde bereits im Januar 2021 an die zuständige Staatsanwaltschaft Düsseldorf übergeben, mit der Bitte um rechtliche Prüfung und die Einleitung der notwendigen Schritte. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Verjährung eingestellt.


Das vom Erzbistum Köln eingeleitete kirchenrechtliche Verfahren gegen den Geistlichen, welches gemäß den geltenden Regeln bis zum Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ruhte, kann nun wiederaufgenommen werden.

Zur Fortführung des kirchenrechtlichen Verfahrens gehört die Anhörung des Beschuldigten, weitere Recherche und Beweissammlung sowie die Anhörung von Zeugen. Da es sich bei dem Beschuldigten um einen Kleriker handelt, folgt dann die Meldung nach Rom, das heißt, das Untersuchungsergebnis wird an die römische Glaubenskongregation weitergeleitet. Wird hier ein kirchenrechtlich relevantes Fehlverhalten festgestellt, folgt eine direkte Festlegung des Strafmaßes durch die Glaubenskongregation oder ein kirchlicher Strafprozess. Wird kein Fehlverhalten nachgewiesen, wird der Beschuldigte rehabilitiert.

Der Düsseldorfer Pfarrer, der bis zur Klärung der Vorwürfe einstweilen beurlaubt ist, war 2017 auf ausdrückliche Empfehlung des damaligen Stadtdechanten zu einem der beiden Stellvertreter ernannt worden. Zu diesem Zeitpunkt war lediglich ein nicht strafbarer Vorfall aus dem Jahr 2001 eindeutig belegt. Dieser ist auch im Gutachten von Professor Gercke detailliert untersucht und dargestellt worden.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Papst Leo singt mit 80.000 Jugendlichen das „Salve Regina“ auf Latein
  2. Programm für Lateinamerika-Reise des Papstes veröffentlicht
  3. "Marsch für das Leben"-Grußwort des DBK-Vorsitzenden Wilmer verfehlt das Thema
  4. Präsident Trump nominiert Tochter von Franklin Graham zur Sonderbotschafterin für Religionsfreiheit
  5. Irreversibel – die Diktatur des Geschehenen. Wenn die Geschichte zum ‚Lehramt‘ wird
  6. Fast der gleiche Glaube?
  7. Gender-Ideologie: Katholische Familie kämpft um ihre Tochter
  8. Slowakei: Papst Leo XIV. grüßt die Teilnehmer des Nationalen Marsches für das Leben in Bratislava
  9. Kardinal Koch zu Israel und Gaza: Ehrlich miteinander sprechen
  10. Wenn die Liebe das Gesetz des Kalküls durchbricht…
  11. Stanislaus-Kostka-Wallfahrt von Wien nach Rom erreicht ihr Ziel
  12. Papst: In der Seelsorge auf das Wesentliche konzentrieren
  13. Bruder von Leo XIV.: Papst hilft bei der Steuererklärung
  14. Bischof an Jugend: "Licht des neuen Afrikas liegt in euch"
  15. Wien: Rund 20.000 Teilnehmer bei ökumenischem "Marsch für Jesus"

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz