Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bätzing fällt den Pro-Life-Bischöfen in den Rücken
  2. Zählt Miersch/SPD den Bamberger Erzbischof Gössl ernsthaft dem „rechten Mob“ zu???
  3. "In diesem Bistum möchte ich nicht mehr Priester sein!"
  4. "Das ging ja gerade noch mal schief"
  5. Bamberger Erzbischof Gössl wehrt sich gegen SPD-Angriff
  6. Liebes Bistum Bamberg, kommt jetzt Brosius-Gersdorf zum nächsten Marsch für das Leben?
  7. CSU-Chef Söder an die Linken: "Es ist nicht radikal, für christliche Werte einzutreten"
  8. „Brosius-Gersdorf hat schon alles gesagt“
  9. Bamberger Erzbischof Gössl: Nominierung von Brosius-Gersdorf ist „innenpolitischer Skandal“
  10. "Solches Gedankengut führt immer in die Hölle des Totalitarismus!"
  11. Legal töten?
  12. Ein guter Tag für die Demokratie!
  13. Kann ein Mensch eine Sache sein?
  14. Erzbistum Köln ungewohnt deutlich: „Joachim Frank – Ihre Berichterstattung ist menschenverachtend!“
  15. Bistum Fulda – stark engagiert beim ‚Christopher Street Day‘

Erzbistum Köln nimmt kirchenrechtliches Verfahren gegen Düsseldorfer Pfarrer wieder auf

30. April 2021 in Deutschland, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Staatsanwaltschaft stellt Verfahren wegen Verjährung ein - Aufarbeitung im Erzbistum Köln geht weiter


Köln (kath.net/pek) Ende des Jahres 2020 hatte die Stabsstelle Intervention des Erzbistums Köln neue Erkenntnisse zu einem Vorwurf aus dem Jahr 1995 gegen einen Düsseldorfer Pfarrer erlangt. Der Fall wurde bereits im Januar 2021 an die zuständige Staatsanwaltschaft Düsseldorf übergeben, mit der Bitte um rechtliche Prüfung und die Einleitung der notwendigen Schritte. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Verjährung eingestellt.


Das vom Erzbistum Köln eingeleitete kirchenrechtliche Verfahren gegen den Geistlichen, welches gemäß den geltenden Regeln bis zum Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ruhte, kann nun wiederaufgenommen werden.

Zur Fortführung des kirchenrechtlichen Verfahrens gehört die Anhörung des Beschuldigten, weitere Recherche und Beweissammlung sowie die Anhörung von Zeugen. Da es sich bei dem Beschuldigten um einen Kleriker handelt, folgt dann die Meldung nach Rom, das heißt, das Untersuchungsergebnis wird an die römische Glaubenskongregation weitergeleitet. Wird hier ein kirchenrechtlich relevantes Fehlverhalten festgestellt, folgt eine direkte Festlegung des Strafmaßes durch die Glaubenskongregation oder ein kirchlicher Strafprozess. Wird kein Fehlverhalten nachgewiesen, wird der Beschuldigte rehabilitiert.

Der Düsseldorfer Pfarrer, der bis zur Klärung der Vorwürfe einstweilen beurlaubt ist, war 2017 auf ausdrückliche Empfehlung des damaligen Stadtdechanten zu einem der beiden Stellvertreter ernannt worden. Zu diesem Zeitpunkt war lediglich ein nicht strafbarer Vorfall aus dem Jahr 2001 eindeutig belegt. Dieser ist auch im Gutachten von Professor Gercke detailliert untersucht und dargestellt worden.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. "In diesem Bistum möchte ich nicht mehr Priester sein!"
  2. Bätzing fällt den Pro-Life-Bischöfen in den Rücken
  3. Zählt Miersch/SPD den Bamberger Erzbischof Gössl ernsthaft dem „rechten Mob“ zu???
  4. Oktober 2025 mit kath.net in MEDJUGORJE mit P. Leo MAASBURG
  5. Sommerspende für kath.net - Eine Bitte an Ihre Großzügigkeit!
  6. Erzbistum Köln ungewohnt deutlich: „Joachim Frank – Ihre Berichterstattung ist menschenverachtend!“
  7. "Das ging ja gerade noch mal schief"
  8. „Schon Brosius-Gersdorfs Doktorvater ist mit gleicher Einstellung zur Menschenwürde durchgefallen“
  9. Liebes Bistum Bamberg, kommt jetzt Brosius-Gersdorf zum nächsten Marsch für das Leben?
  10. Bamberger Erzbischof Gössl: Nominierung von Brosius-Gersdorf ist „innenpolitischer Skandal“
  11. Bamberger Erzbischof Gössl wehrt sich gegen SPD-Angriff
  12. Der Papst trägt wieder elegante Schuhe - aber in Schwarz
  13. Jenseits der Linien, im Gehege des Heiligen. Über einen Streit, der nicht sein darf
  14. Ein guter Tag für die Demokratie!
  15. „Brosius-Gersdorf hat schon alles gesagt“

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz