Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Leo XIV. über Piusbruderschaft: „Wenn sie sich dafür entscheiden, bedauere ich das. Aber…“
  2. Einheit heilen, ohne Wahrheit zu verdunkeln
  3. Netzwerk „TradRecovery“ hilft Aussteigern aus radikalem Traditionalismus
  4. Vatikan an die Bischöfe in Deutschland: Klares NEIN zur Laienpredigt!
  5. Theologische Widersprüche in "Magnifica humanitas"
  6. Sieben Pfarreien sind viel zu viel für ein Bistum
  7. Bisher stärkster Weihejahrgang bei Priesterbruderschaft St. Petrus
  8. 800 Personen bei Nudelessen im Innsbrucker Dom
  9. Hostienmangel in Kuba: Kirche in Panama und Puerto Rico senden Hilfe
  10. Erzbischof Grünwidl: "Das größere Problem ist der Gläubigenmangel"
  11. „Der Postillon“: „Keine Baugenehmigung auffindbar: Amt ordnet Abriss von Kölner Dom an“
  12. Innsbruck: Generalvikar Buemberger lässt Funktionen vorübergehend ruhen
  13. P. Regoli, Präsident der Ratzingerstiftung: Immer mehr junge Menschen wenden sich Benedikt XVI. zu
  14. Theologe Hartl: „Bei Christen laut aufschreien, beim Islam(ismus) jedoch milde lächeln, ist…“
  15. Priesterboom in den USA - Erneut mehr als 400 katholische Neupriester

Erzbistum Köln nimmt kirchenrechtliches Verfahren gegen Düsseldorfer Pfarrer wieder auf

30. April 2021 in Deutschland, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Staatsanwaltschaft stellt Verfahren wegen Verjährung ein - Aufarbeitung im Erzbistum Köln geht weiter


Köln (kath.net/pek) Ende des Jahres 2020 hatte die Stabsstelle Intervention des Erzbistums Köln neue Erkenntnisse zu einem Vorwurf aus dem Jahr 1995 gegen einen Düsseldorfer Pfarrer erlangt. Der Fall wurde bereits im Januar 2021 an die zuständige Staatsanwaltschaft Düsseldorf übergeben, mit der Bitte um rechtliche Prüfung und die Einleitung der notwendigen Schritte. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Verjährung eingestellt.


Das vom Erzbistum Köln eingeleitete kirchenrechtliche Verfahren gegen den Geistlichen, welches gemäß den geltenden Regeln bis zum Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ruhte, kann nun wiederaufgenommen werden.

Zur Fortführung des kirchenrechtlichen Verfahrens gehört die Anhörung des Beschuldigten, weitere Recherche und Beweissammlung sowie die Anhörung von Zeugen. Da es sich bei dem Beschuldigten um einen Kleriker handelt, folgt dann die Meldung nach Rom, das heißt, das Untersuchungsergebnis wird an die römische Glaubenskongregation weitergeleitet. Wird hier ein kirchenrechtlich relevantes Fehlverhalten festgestellt, folgt eine direkte Festlegung des Strafmaßes durch die Glaubenskongregation oder ein kirchlicher Strafprozess. Wird kein Fehlverhalten nachgewiesen, wird der Beschuldigte rehabilitiert.

Der Düsseldorfer Pfarrer, der bis zur Klärung der Vorwürfe einstweilen beurlaubt ist, war 2017 auf ausdrückliche Empfehlung des damaligen Stadtdechanten zu einem der beiden Stellvertreter ernannt worden. Zu diesem Zeitpunkt war lediglich ein nicht strafbarer Vorfall aus dem Jahr 2001 eindeutig belegt. Dieser ist auch im Gutachten von Professor Gercke detailliert untersucht und dargestellt worden.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. EINMALIGE SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz - HEUTE ANMELDESCHLUSS!
  2. Leo XIV. über Piusbruderschaft: „Wenn sie sich dafür entscheiden, bedauere ich das. Aber…“
  3. Netzwerk „TradRecovery“ hilft Aussteigern aus radikalem Traditionalismus
  4. Vatikan an die Bischöfe in Deutschland: Klares NEIN zur Laienpredigt!
  5. Sieben Pfarreien sind viel zu viel für ein Bistum
  6. Theologische Widersprüche in "Magnifica humanitas"
  7. Theologe Hartl: „Bei Christen laut aufschreien, beim Islam(ismus) jedoch milde lächeln, ist…“
  8. 800 Personen bei Nudelessen im Innsbrucker Dom
  9. Innsbruck: Generalvikar Buemberger lässt Funktionen vorübergehend ruhen
  10. Bisher stärkster Weihejahrgang bei Priesterbruderschaft St. Petrus
  11. Einheit heilen, ohne Wahrheit zu verdunkeln
  12. „Der Postillon“: „Keine Baugenehmigung auffindbar: Amt ordnet Abriss von Kölner Dom an“
  13. Johannes Laichner neuer "Missio"-Nationaldirektor in Österreich
  14. P. Regoli, Präsident der Ratzingerstiftung: Immer mehr junge Menschen wenden sich Benedikt XVI. zu
  15. Öffentlich-rechtliches Jugendformat Funk bringt Bibel als Beispiel für ‚Müll auf dem Mond‘

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz