Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. So nicht, Mr. Präsident!
  2. Vorstoß im Bundestag: AfD fordert Ende der Staatsleistungen für Kirchen
  3. Wenn der Funktionär den Bischof ersetzt
  4. "Welcher Teufel reitet Sie, Frau Paganini?"
  5. Wer dir beim letzten Atemzug beisteht
  6. BILD spricht von Kurswechsel in Berlin: Papst Leo XIV. schickt „Dompteur“ für deutsche Bischöfe
  7. "Man hätte also Hitler gewähren lassen sollen?" - Trump-Leo-Streit eskaliert
  8. US-Vizepräsident JD Vance legt Papst Leo XIV. nahe, sich aus der US-Politik herauszuhalten
  9. Kard. Müller: „Niemand hat das Recht den Papst zu kritisieren, wenn er treu seinem Auftrag folgt“
  10. Wissenschaftler zum Grabtuch von Turin: ‚Diese Energie haben wir auf der Erde nicht‘
  11. Jeder zweite Deutsche wünscht sich ein Leben nach dem Tod
  12. Schwedischer Kirchenhistoriker: Viele junge Menschen wollen katholisch werden, besonders Männer
  13. Burke: Ein anhaltender Clash zwischen Papst Leo und Trump? „Das ist übertrieben“
  14. Vatikan stoppt Seligsprechungsverfahren für argentinischen Bischof Jorge Novak
  15. Glaubensbekenntnis vor Millionenpublikum: Spanische Fashion-Influencerin Susana Arcocha getauft

Erzbistum Köln nimmt kirchenrechtliches Verfahren gegen Düsseldorfer Pfarrer wieder auf

30. April 2021 in Deutschland, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Staatsanwaltschaft stellt Verfahren wegen Verjährung ein - Aufarbeitung im Erzbistum Köln geht weiter


Köln (kath.net/pek) Ende des Jahres 2020 hatte die Stabsstelle Intervention des Erzbistums Köln neue Erkenntnisse zu einem Vorwurf aus dem Jahr 1995 gegen einen Düsseldorfer Pfarrer erlangt. Der Fall wurde bereits im Januar 2021 an die zuständige Staatsanwaltschaft Düsseldorf übergeben, mit der Bitte um rechtliche Prüfung und die Einleitung der notwendigen Schritte. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Verjährung eingestellt.


Das vom Erzbistum Köln eingeleitete kirchenrechtliche Verfahren gegen den Geistlichen, welches gemäß den geltenden Regeln bis zum Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ruhte, kann nun wiederaufgenommen werden.

Zur Fortführung des kirchenrechtlichen Verfahrens gehört die Anhörung des Beschuldigten, weitere Recherche und Beweissammlung sowie die Anhörung von Zeugen. Da es sich bei dem Beschuldigten um einen Kleriker handelt, folgt dann die Meldung nach Rom, das heißt, das Untersuchungsergebnis wird an die römische Glaubenskongregation weitergeleitet. Wird hier ein kirchenrechtlich relevantes Fehlverhalten festgestellt, folgt eine direkte Festlegung des Strafmaßes durch die Glaubenskongregation oder ein kirchlicher Strafprozess. Wird kein Fehlverhalten nachgewiesen, wird der Beschuldigte rehabilitiert.

Der Düsseldorfer Pfarrer, der bis zur Klärung der Vorwürfe einstweilen beurlaubt ist, war 2017 auf ausdrückliche Empfehlung des damaligen Stadtdechanten zu einem der beiden Stellvertreter ernannt worden. Zu diesem Zeitpunkt war lediglich ein nicht strafbarer Vorfall aus dem Jahr 2001 eindeutig belegt. Dieser ist auch im Gutachten von Professor Gercke detailliert untersucht und dargestellt worden.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  2. Wer dir beim letzten Atemzug beisteht
  3. Kard. Müller: „Niemand hat das Recht den Papst zu kritisieren, wenn er treu seinem Auftrag folgt“
  4. So nicht, Mr. Präsident!
  5. BILD spricht von Kurswechsel in Berlin: Papst Leo XIV. schickt „Dompteur“ für deutsche Bischöfe
  6. "Welcher Teufel reitet Sie, Frau Paganini?"
  7. Wissenschaftler zum Grabtuch von Turin: ‚Diese Energie haben wir auf der Erde nicht‘
  8. "Man hätte also Hitler gewähren lassen sollen?" - Trump-Leo-Streit eskaliert
  9. Wenn der Funktionär den Bischof ersetzt
  10. US-Vizepräsident JD Vance legt Papst Leo XIV. nahe, sich aus der US-Politik herauszuhalten
  11. Bischof: „Bin durch diese Äußerungen von Staatsanwälten und Richtern verletzt. Das ist Hassrede“
  12. Sängerin Nina Hagen bereut ihre Abtreibungen
  13. Vatikan stoppt Seligsprechungsverfahren für argentinischen Bischof Jorge Novak
  14. Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen christlichen YouTuber
  15. Glaubensbekenntnis vor Millionenpublikum: Spanische Fashion-Influencerin Susana Arcocha getauft

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz