Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Marx erlaubt Segnung homosexueller Paare
  2. Papst Leo XIV. geht auf Distanz zu Kardinal Marx und seinen geplanten Homo-Segnungen
  3. George Weigel an Kardinal Hollerich: Hat die Kirche Christus zweitausend Jahre lang missverstanden?
  4. US-Moderator Sean Hannity hat die katholische Kirche verlassen.
  5. Diplomatischer Coup: US-Präsident Trump verhindert Hinrichtung von acht Frauen im Iran
  6. Gericht verhandelt über Diskriminierung einer Lebensschutzgruppe an der Uni Heidelberg
  7. Leo XIV. über Papst Franziskus: Ein großes Geschenk für die Welt
  8. ‚Augustiner für den Frieden‘ – Der spätere Leo XIV. bei einer Friedensdemonstration in Rom 1983
  9. Ein Brief vom Papst an die Kardinäle und der Stilwechsel in Rom
  10. „Wenn man der Wahrheit einen Namen geben möchte, ist das sicher Gott“
  11. Pater Karl Wallner warnt vor Naivität: 'Politischer Islam hat bei uns keinen Platz'
  12. Der 6. Münchner Marsch fürs Leben setzt ein starkes Zeichen für das Lebensrecht
  13. Renaissance des Glaubens: Amerikas junge Männer kehren in die Kirchen zurück
  14. Finanzströme des Islam-Terrors: Hisbollah-Netzwerke bis nach Österreich aktiv
  15. Israel: Haftstrafe für zwei Soldaten nach schwerem Vandalismus an Kruzifix

Bischöfe gegen Begriff "religiös motiviert" in Staatsschutzgesetz

7. Mai 2021 in Österreich, 7 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Bischofskonferenz kritisiert Gesetzentwurf für expliziten Verweis auf religiöse Gesinnung in einem Atemzug mit einer terroristischen Motivation


Wien (kath.net/KAP-ÖBK) Die Österreichische Bischofskonferenz kritisiert den Gesetzesentwurf zum neuen Staatsschutzgesetz für die mehrfach im Zusammenhang mit Terrorismus genannte Wortfolge "religiös motiviert". Zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes gehört laut der vorliegenden Novelle der Schutz verfassungsmäßiger Einrichtungen auch vor "terroristisch, ideologisch oder religiös motivierter Kriminalität". Täter, die sich missbräuchlich auf eine Religion berufen, seien ohnehin "stets ideologisch motiviert", hält die Bischofskonferenz in ihrer Stellungnahme im laufenden Begutachtungsverfahren fest. Der betonte Verweis auf religiöse Gesinnung in einem Atemzug mit einer terroristischen Motivation "stigmatisiert religiöse Menschen und rückt die Religion als Ganzes in die Nähe des Terrorismus", warnen die Bischöfe.

Es werde dadurch der Eindruck erweckt, "von religiösen Menschen gehe eine ähnlich große Gefahr für die Gesellschaft aus, wie von Terroristen", heißt es in der von Bischofskonferenz-Generalsekretär Peter Schipka gezeichneten Stellungnahme weiter. Werde an der Formulierung dennoch festgehalten, sollte in den erläuternden Bemerkungen zur Novelle zumindest klargestellt werden, "dass eine 'religiöse Motivation' eines Täters immer auch dann vorliegt, wenn Straftaten aus antireligiösen Beweggründen begangen werden bzw. sich eine vom Täter geplante oder ausgeführte Straftat gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft richtet".


Generell betrachtet die Bischofskonferenz die in den Gesetzesentwürfen mehrfach erwähnte Fokussierung auf eine besondere Motivation bei der Tatbegehung als nicht zielführend. So heißt in einer Passage, dass die Voraussetzungen für eine Beobachtung von Gruppierungen durch den Nachrichtendienst unter anderem dann gegeben sei, wenn "damit zu rechnen ist, dass es zu mit schwerer Gefahr für die öffentliche Sicherheit verbundener Kriminalität, insbesondere zu ideologisch oder religiös motivierter Gewalt kommt". In diesem Fall könne sich die explizite Betonung einer religiösen Motivation sogar nachteilig auswirken, hält die Bischofskonferenz fest, "da nachrichtendienstliche Beobachtungen selbstverständlich sämtliche Gruppierungen betreffen müssen, von denen kriminelle Handlungen zu erwarten sind, die mit einer schweren Gefahr für die öffentliche Sicherheit verbunden sind".

Kritik aus legistischer Sicht übt die Stellungnahme auch an den geplanten gesetzlichen Vorgaben zur Definition sogenannter "verfassungsgefährdender Angriffe", denen der Staatsschutz vorbeugen soll. Hier spricht der ins Parlament eingebrachte Ministerialentwurf unter anderem von einer "strafbaren Handlung, sofern diese ideologisch oder religiös motiviert ist". "Auch in diesem Zusammenhang stellt es sich als nicht sachgerecht dar, dass dem Staatsschutz nur dann der vorbeugende Schutz vor den zitierten strafbaren Handlungen obliegen soll, wenn diese Straftaten ideologisch oder religiös motiviert sind", so die Bischofskonferenz. Dies hätte zur Folge, "dass der Staatsschutz für Angriffe terroristischer Täter, die weder ideologisch, noch religiös motiviert sind, nicht zuständig wäre", gibt sie zu bedenken.

Die geplante gesetzliche Änderung steht im Zusammenhang mit dem Terroranschlag in Wien am 2. November 2020, bei dem vier Personen von einem Täter bei seinem Amoklauf getötet und 23 weitere teils schwer verletzt wurden. Der Täter wurde dabei von der Polizei erschossen. Er war erklärter Sympathisant der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS), weshalb die Ermittler die Tat als islamistisch motiviert einstufen.

Copyright 2021 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich

Archivfoto Österreichische Bischofskonferenz Vollversammlung 2020 (c) kathpress/Josef Kuss


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Große SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  2. Papst Leo XIV. geht auf Distanz zu Kardinal Marx und seinen geplanten Homo-Segnungen
  3. Marx erlaubt Segnung homosexueller Paare
  4. „Wenn man der Wahrheit einen Namen geben möchte, ist das sicher Gott“
  5. Christus, das Licht der Jugend und der Familien
  6. Ein Brief vom Papst an die Kardinäle und der Stilwechsel in Rom
  7. George Weigel an Kardinal Hollerich: Hat die Kirche Christus zweitausend Jahre lang missverstanden?
  8. Diplomatischer Coup: US-Präsident Trump verhindert Hinrichtung von acht Frauen im Iran
  9. Keine Bistums-Erlaubnis für Afrika-Madonna in der Gebetsstätte Marienfried
  10. "Einfach viel unverschämter vom persönlichen Glauben erzählen"
  11. Papst um Entspannung bemüht: Reden in Afrika sind keine Fern-Debatte mit Trump
  12. Der Fall „Correctiv“: Ein journalistischer Sündenfall und seine Folgen
  13. Der 6. Münchner Marsch fürs Leben setzt ein starkes Zeichen für das Lebensrecht
  14. US-Moderator Sean Hannity hat die katholische Kirche verlassen.
  15. Bischof Ivo Muser: "Der größte Mangel, den wir in unserer Diözese haben, ist der Gläubigenmangel"

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz