Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Antwerpens Bischof Bonny droht jetzt dem Papst
  2. Vatikan genehmigte 2025 in 34 Diözesen die Feier der Alten Messe in Pfarrkirchen
  3. Ist der Islam ‚eine alternative Form des byzantinischen Christentums‘?
  4. Zehn Jahre ‚Amoris laetitia‘ – Die Kunst, eine Lehre zu ändern, ohne sie zu ändern
  5. 'Amoris Laetitia' oder das Lehramt, das sich selbst abschafft
  6. Tschechischer Bischof Holub meint: Neuer Ritus ist 'wesentlich' für Synodalität
  7. 25 Jahre KATH.NET: Kardinal Müller wird Schirmherr, Peter Seewald journalistischer Berater!
  8. Die Deutsche Bischofskonferenz will keine 'Demontage' des deutschen Staatsfunks
  9. ‚Der Segen für Marie-Garance war auch ein Segen für ihre biologischen Eltern‘
  10. Papst versetzt umstrittenen Kurienkardinal Gambetti vom Petersdom in die Provinz
  11. Bischöfe beauftragen Familien als Missionare
  12. US-Diözese führt Rosenkranzwochenende ein
  13. Das Houellebecq-Szenario: Wenn die politische „Mitte“ die Ränder großfüttert
  14. Papst Leo: 'Ehe offenbart etwas von Gottes Geheimnis'
  15. „Meine Lieben! Darum soll der Rosenkranz nicht vergessen auf dem Boden einer Schublade liegen“

Bischöfe gegen Begriff "religiös motiviert" in Staatsschutzgesetz

7. Mai 2021 in Österreich, 7 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Bischofskonferenz kritisiert Gesetzentwurf für expliziten Verweis auf religiöse Gesinnung in einem Atemzug mit einer terroristischen Motivation


Wien (kath.net/KAP-ÖBK) Die Österreichische Bischofskonferenz kritisiert den Gesetzesentwurf zum neuen Staatsschutzgesetz für die mehrfach im Zusammenhang mit Terrorismus genannte Wortfolge "religiös motiviert". Zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes gehört laut der vorliegenden Novelle der Schutz verfassungsmäßiger Einrichtungen auch vor "terroristisch, ideologisch oder religiös motivierter Kriminalität". Täter, die sich missbräuchlich auf eine Religion berufen, seien ohnehin "stets ideologisch motiviert", hält die Bischofskonferenz in ihrer Stellungnahme im laufenden Begutachtungsverfahren fest. Der betonte Verweis auf religiöse Gesinnung in einem Atemzug mit einer terroristischen Motivation "stigmatisiert religiöse Menschen und rückt die Religion als Ganzes in die Nähe des Terrorismus", warnen die Bischöfe.

Es werde dadurch der Eindruck erweckt, "von religiösen Menschen gehe eine ähnlich große Gefahr für die Gesellschaft aus, wie von Terroristen", heißt es in der von Bischofskonferenz-Generalsekretär Peter Schipka gezeichneten Stellungnahme weiter. Werde an der Formulierung dennoch festgehalten, sollte in den erläuternden Bemerkungen zur Novelle zumindest klargestellt werden, "dass eine 'religiöse Motivation' eines Täters immer auch dann vorliegt, wenn Straftaten aus antireligiösen Beweggründen begangen werden bzw. sich eine vom Täter geplante oder ausgeführte Straftat gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft richtet".


Generell betrachtet die Bischofskonferenz die in den Gesetzesentwürfen mehrfach erwähnte Fokussierung auf eine besondere Motivation bei der Tatbegehung als nicht zielführend. So heißt in einer Passage, dass die Voraussetzungen für eine Beobachtung von Gruppierungen durch den Nachrichtendienst unter anderem dann gegeben sei, wenn "damit zu rechnen ist, dass es zu mit schwerer Gefahr für die öffentliche Sicherheit verbundener Kriminalität, insbesondere zu ideologisch oder religiös motivierter Gewalt kommt". In diesem Fall könne sich die explizite Betonung einer religiösen Motivation sogar nachteilig auswirken, hält die Bischofskonferenz fest, "da nachrichtendienstliche Beobachtungen selbstverständlich sämtliche Gruppierungen betreffen müssen, von denen kriminelle Handlungen zu erwarten sind, die mit einer schweren Gefahr für die öffentliche Sicherheit verbunden sind".

Kritik aus legistischer Sicht übt die Stellungnahme auch an den geplanten gesetzlichen Vorgaben zur Definition sogenannter "verfassungsgefährdender Angriffe", denen der Staatsschutz vorbeugen soll. Hier spricht der ins Parlament eingebrachte Ministerialentwurf unter anderem von einer "strafbaren Handlung, sofern diese ideologisch oder religiös motiviert ist". "Auch in diesem Zusammenhang stellt es sich als nicht sachgerecht dar, dass dem Staatsschutz nur dann der vorbeugende Schutz vor den zitierten strafbaren Handlungen obliegen soll, wenn diese Straftaten ideologisch oder religiös motiviert sind", so die Bischofskonferenz. Dies hätte zur Folge, "dass der Staatsschutz für Angriffe terroristischer Täter, die weder ideologisch, noch religiös motiviert sind, nicht zuständig wäre", gibt sie zu bedenken.

Die geplante gesetzliche Änderung steht im Zusammenhang mit dem Terroranschlag in Wien am 2. November 2020, bei dem vier Personen von einem Täter bei seinem Amoklauf getötet und 23 weitere teils schwer verletzt wurden. Der Täter wurde dabei von der Polizei erschossen. Er war erklärter Sympathisant der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS), weshalb die Ermittler die Tat als islamistisch motiviert einstufen.

Copyright 2021 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich

Archivfoto Österreichische Bischofskonferenz Vollversammlung 2020 (c) kathpress/Josef Kuss


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Wo der Mensch nicht berechenbar ist
  3. Wenn das Nein nicht mehr zählt
  4. USA: Frauen klagen Planned Parenthood wegen Druck in Richtung Abtreibung
  5. Ist der Islam ‚eine alternative Form des byzantinischen Christentums‘?
  6. Erschütterndes Historiendrama: Netflix-Serie „Fauda“ verarbeitet den Terror des 7. Oktober
  7. Muslimische Organisation: ‚In 45 Jahren wird Frankreich wieder katholisch‘
  8. Frankreichs neue „Generation Leo“: Warum die Jugend plötzlich wieder zum Papst strömt
  9. „Er befiehlt seinen Engeln, dich zu behüten auf all deinen Wegen“ (Psalm 91)
  10. 'Amoris Laetitia' oder das Lehramt, das sich selbst abschafft
  11. Die Deutsche Bischofskonferenz will keine 'Demontage' des deutschen Staatsfunks
  12. Thérèse von Lisieux und die ‚Süßigkeit‘ eines Buches über die Apokalypse
  13. Gesetzesvorschlag zum Verbot von Konversionstherapien in Nordirland ist ‚gefährlich‘
  14. 'Jesus macht alles und ich nichts'
  15. NZZ: 'Die Kirchen arbeiten an der Ächtung der AfD mit'

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz