Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Kardinal Ratzinger 1993: ‚Man kann Abtreibung nicht mit der Todesstrafe vergleichen‘
  2. DILEXI TE!
  3. Keine Zustimmung aus Rom zur Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz!
  4. „Bekreuzigen Sie sich, wenn Sie an einer Kirche vorbeigehen?“
  5. Vatikanbibliothek richtet Gebetsraum für Muslime ein
  6. Trump macht es möglich! Historischer Nahost-Deal zwischen Israel und Hamas!
  7. "Eine wahre Schändung des heiligsten Ortes der Christenheit"
  8. Liturgiewissenschaftler: Wort-Gottes-Feier ist kein Ersatz für die Messe
  9. Vier Bischöfe leiteten Sühneakt nach LGBT-‚Wallfahrt‘ im Petersdom
  10. Ein Nobelpreis für eine Rosenkranz-Beterin
  11. Kardinal Müller im „Giornale“-Interview: „Der Papst ist kein Star – Nein zum LGBTQ+-Jubiläum“
  12. Die Anglikanische Kirche von Nigeria trennt sich von der Kirche von England
  13. Die Antifa in Wien – ein kleines Täterprofil
  14. Studie: Gläubige Christen haben mehr Sex
  15. Anglikanische Erzbischöfin von Canterbury in der Abtreibungsfrage für das Töten ungeborener Kinder!

Hohe Geldstrafen für Medienunternehmen wegen verbotener Berichterstattung über Kardinal Pell

4. Juni 2021 in Aktuelles, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Oberster Gerichtshof des australischen Bundesstaates Victoria: Die Medien hatten gegen die verhängte Nachrichtensperre verstoßen


Victoria (kath.net) Zu 1,1 Millionen australische Dollar (rund 700.000 Euro) Strafzahlung wurden zwölf australische Medienunternehmen verurteilt, weil sie sich nicht an die Nachrichtensperre über den Fall des Kardinal George Pell gehalten hatten. Darüber berichten internationale und deutschsprachige Medien. Der Oberste Gerichtshof des australischen Bundesstaates Victoria sprach die zwölf Medien schuldig. Die Journalisten hatten damals zwar der Gerichtsverhandlung 2018 direkt im Gerichtssaal beiwohnen, aber bis lange nach Prozessende nichts darüber berichten dürfen, da eine Beeinflussung des Urteils befürchtet worden war. Gegen George Pell war Verdacht des sexuellen Missbrauchs an zwei damals 13-jährigen Buben in der Sakristei unmittelbar nach Ende einer Messfeier erhoben worden, Pell war in zwei Instanzen schuldig gesprochen worden und kam ins Gefängnis. Letztinstanzlich war er dann komplett freigesprochen worden. Der Fall hatte für erhebliche Medienaufmerksamkeit gesorgt, da Pell zu Beginn der Anklage noch der Finanzchef des Vatikans gewesen war.


Mehrere Journalisten hatten sich bereits im Februar 2021 als schuldig erklärt, daraufhin wurden die Anklagen dann fallengelassen

Nach Angaben der „BBC“ habe ein Großteil der Berichterstattung im Dezember 2018 die Geheimhaltung des Falls kritisiert, ohne Kardinal Pell ausdrücklich zu nennen. Einige der Schlagzeilen auf Zeitungstitelseiten hatten etwa gelautet: „Die größte Story der Nation: Die Story, über die wir nicht berichten können“; und „Geheimer Skandal. Es ist Australiens größte Story. Eine hochkarätige Person wurde eines schrecklichen Verbrechens für schuldig befunden. Die Welt liest darüber, aber wir können Ihnen kein Wort sagen.“ Der Staatsanwalt von Victoria hatte im Rahmen argumentiert, dass solche vorverurteilenden Schlagzeilen die weitere Gerichtsverfahren beeinträchtigen hätten können.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Oktober 2025 mit kath.net in MEDJUGORJE mit P. Leo MAASBURG
  2. Fünf Heilmittel gegen Traurigkeit
  3. DILEXI TE!
  4. Kardinal Ratzinger 1993: ‚Man kann Abtreibung nicht mit der Todesstrafe vergleichen‘
  5. Keine Zustimmung aus Rom zur Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz!
  6. Kardinal Müller im „Giornale“-Interview: „Der Papst ist kein Star – Nein zum LGBTQ+-Jubiläum“
  7. Trump macht es möglich! Historischer Nahost-Deal zwischen Israel und Hamas!
  8. Vier Bischöfe leiteten Sühneakt nach LGBT-‚Wallfahrt‘ im Petersdom
  9. Ein Nobelpreis für eine Rosenkranz-Beterin
  10. Spanischer Priester wegen Kritik am radikalen Islam verurteilt
  11. "Eine wahre Schändung des heiligsten Ortes der Christenheit"
  12. Liturgiewissenschaftler: Wort-Gottes-Feier ist kein Ersatz für die Messe
  13. Die Antifa in Wien – ein kleines Täterprofil
  14. Anglikanische Erzbischöfin von Canterbury in der Abtreibungsfrage für das Töten ungeborener Kinder!
  15. Was macht die Menschenwürde unantastbar?

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz