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Hohe Geldstrafen für Medienunternehmen wegen verbotener Berichterstattung über Kardinal Pell4. Juni 2021 in Aktuelles, 4 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Oberster Gerichtshof des australischen Bundesstaates Victoria: Die Medien hatten gegen die verhängte Nachrichtensperre verstoßen
Victoria (kath.net) Zu 1,1 Millionen australische Dollar (rund 700.000 Euro) Strafzahlung wurden zwölf australische Medienunternehmen verurteilt, weil sie sich nicht an die Nachrichtensperre über den Fall des Kardinal George Pell gehalten hatten. Darüber berichten internationale und deutschsprachige Medien. Der Oberste Gerichtshof des australischen Bundesstaates Victoria sprach die zwölf Medien schuldig. Die Journalisten hatten damals zwar der Gerichtsverhandlung 2018 direkt im Gerichtssaal beiwohnen, aber bis lange nach Prozessende nichts darüber berichten dürfen, da eine Beeinflussung des Urteils befürchtet worden war. Gegen George Pell war Verdacht des sexuellen Missbrauchs an zwei damals 13-jährigen Buben in der Sakristei unmittelbar nach Ende einer Messfeier erhoben worden, Pell war in zwei Instanzen schuldig gesprochen worden und kam ins Gefängnis. Letztinstanzlich war er dann komplett freigesprochen worden. Der Fall hatte für erhebliche Medienaufmerksamkeit gesorgt, da Pell zu Beginn der Anklage noch der Finanzchef des Vatikans gewesen war.
Mehrere Journalisten hatten sich bereits im Februar 2021 als schuldig erklärt, daraufhin wurden die Anklagen dann fallengelassen
Nach Angaben der „BBC“ habe ein Großteil der Berichterstattung im Dezember 2018 die Geheimhaltung des Falls kritisiert, ohne Kardinal Pell ausdrücklich zu nennen. Einige der Schlagzeilen auf Zeitungstitelseiten hatten etwa gelautet: „Die größte Story der Nation: Die Story, über die wir nicht berichten können“; und „Geheimer Skandal. Es ist Australiens größte Story. Eine hochkarätige Person wurde eines schrecklichen Verbrechens für schuldig befunden. Die Welt liest darüber, aber wir können Ihnen kein Wort sagen.“ Der Staatsanwalt von Victoria hatte im Rahmen argumentiert, dass solche vorverurteilenden Schlagzeilen die weitere Gerichtsverfahren beeinträchtigen hätten können.
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Lesermeinungen | Marcoman 4. Juni 2021 | | | Rechtsbeugung ist das Schlimmste, was im Rechtsstaat begangen werden kann. € 700.000 - das ist viel zu wenig. Wegen Rechtsbeugung wurde Kard. Pell drei Jahre Aufklärungsarbeit im Auftrag des Papstes im Vatikan verwehrt - bravo, die Medienhaie. | 3
| | | Chris2 4. Juni 2021 | | | Ein antikatholischer, rechts- und wahrheitswidriger Sumpf, der wieder ein Stück mehr ans Licht kam. Deo gratis... | 2
| | | girsberg74 4. Juni 2021 | | | Wenigstens dieses Urteil ist der Sache nach richtig! | 1
| | | Marcus, der mit dem C 4. Juni 2021 | | | Die australische Justiz sollte sich lieber selbst auf die Anklagebank setzen, denn die in Planung befundene, nie eröffnete zweite Anklage diente nur als Schutzmantel, um die Dürftigkeit der ersten Anklage zu vertuschen. Nachdem es jahrelang Hetzartikel gegen Kardinal Pell gab, waren sie der Meinung keine Prozeßberichterstattung zu brauchen für eine Verurteilung. Trotzdem benötigten sie eine zweite Jury für eine Verurteilung, weil die erste sich nicht einstimmig für eine Verurteilung durchringen konnte (wimre: 10 unschuldig; 2 für schuldig). Wenn die Fakten für die Verurteilung schon so dünn waren, wie dünn waren sie für die zweite Anklage, die nie bis zur Prozeßeröffnung kam? Welche Amtsverbrechen sind hier zu finden? | 9
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