
Hatte J.D. Vance doch Recht? Wenn Hitler-Vergleiche in Deutschland die Polizei auf den Plan rufenvor 2 Stunden in Deutschland, keine Lesermeinung Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Erneut geht die deutsche Justiz gegen eine Person der Öffentlichkeit vor. Diesmal gegen den WELT-Autor und bekannten Historiker Rainer Zitelmann.
Berlin-Wien (kath.net)
Hatte US-Vizepräsident J.D.Vance mit seiner Kritik auf der Münchner Sicherheitskonferenz 2025 Recht. Vance kritisierte damals die Einschränkung der Meinungsfreiheit in Europa. Denn schon wieder geht in Deutschland die Justiz gegen einen unschuldigen Bürger vor. Diesmal hat es den bekannten Historiker Rainer Zitelmann getroffen. Was ist passiert? Der WELT-Autor sieht sich mit strafrechtlichen Ermittlungen konfrontiert, nachdem er auf der Plattform X (vormals Twitter) eine historische Parallele zwischen Adolf Hitler und Wladimir Putin zog. Der Fall wirft fundamentale Fragen über die Freiheit der Wissenschaft und die Grenzen der digitalen Strafverfolgung auf.
Eigentlich ist der betroffene Autor, der selbst über Adolf Hitler promoviert hat, kein Freund von schnellen NS-Analogien. Zu oft würden sie Diskussionen eher abwürgen als erhellen, so seine Überzeugung. Doch seit dem Ausbruch des Ukraine-Krieges drängen sich die Parallelen in der Rhetorik der Machthaber förmlich auf. 
Das „Münchner Abkommen“ als Mahnmal
Der Kern des Vergleichs liegt in der Expansionspolitik: 1938 versicherte Hitler in der Sudetenkrise, das Sudetenland sei seine „letzte territoriale Forderung“. Kurz darauf brach er sein Wort und besetzte die restliche Tschechoslowakei. Historiker wie Anne Applebaum oder Timothy Snyder ziehen heute Parallelen zu Putins Vorgehen in der Ukraine – die Sorge vor einer „Appeasement-Politik“, die den Aggressor nur ermutigt, eint viele Experten.
Um diese historische Lehre bildhaft zu verdeutlichen, teilte der Autor eine Fotocollage: Links Hitler mit der Sprechblase „Gebt mir die Tschechoslowakei und ich werde niemanden sonst angreifen“, rechts Putin mit der analogen Forderung zur Ukraine. Ein Bild, das als Warnung vor naiven Friedenshoffnungen gedacht war.
Post von der Polizei: Tatort Internet
Doch die historische Einordnung rief nicht nur Leser, sondern auch die Berliner Polizei auf den Plan. Dem Historiker wird nun das „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ (§ 86a StGB) vorgeworfen. Der Grund: Auf dem Originalfoto Hitlers ist dessen Hakenkreuzarmbinde zu sehen. Der Vorfall reiht sich ein in eine Serie ähnlicher Ermittlungen in Deutschland gegen Journalisten und Wissenschaftler.
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