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Hatte J.D. Vance doch Recht? Wenn Hitler-Vergleiche in Deutschland die Polizei auf den Plan rufen

11. März 2026 in Deutschland, 7 Lesermeinungen
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Erneut geht die deutsche Justiz gegen eine Person der Öffentlichkeit vor. Diesmal gegen den WELT-Autor und bekannten Historiker Rainer Zitelmann.


Berlin-Wien (kath.net)

Hatte US-Vizepräsident J.D.Vance mit seiner Kritik auf der Münchner Sicherheitskonferenz 2025 Recht. Vance kritisierte damals die Einschränkung der Meinungsfreiheit in Europa.  Denn schon wieder geht in Deutschland die Justiz gegen einen unschuldigen Bürger vor. Diesmal hat es den bekannten Historiker Rainer Zitelmann getroffen. Was ist passiert? Der WELT-Autor sieht sich mit strafrechtlichen Ermittlungen konfrontiert, nachdem er auf der Plattform X (vormals Twitter) eine historische Parallele zwischen Adolf Hitler und Wladimir Putin zog. Der Fall wirft fundamentale Fragen über die Freiheit der Wissenschaft und die Grenzen der digitalen Strafverfolgung auf.

Eigentlich ist der betroffene Autor, der selbst über Adolf Hitler promoviert hat, kein Freund von schnellen NS-Analogien. Zu oft würden sie Diskussionen eher abwürgen als erhellen, so seine Überzeugung. Doch seit dem Ausbruch des Ukraine-Krieges drängen sich die Parallelen in der Rhetorik der Machthaber förmlich auf.


Das „Münchner Abkommen“ als Mahnmal

Der Kern des Vergleichs liegt in der Expansionspolitik: 1938 versicherte Hitler in der Sudetenkrise, das Sudetenland sei seine „letzte territoriale Forderung“. Kurz darauf brach er sein Wort und besetzte die restliche Tschechoslowakei. Historiker wie Anne Applebaum oder Timothy Snyder ziehen heute Parallelen zu Putins Vorgehen in der Ukraine – die Sorge vor einer „Appeasement-Politik“, die den Aggressor nur ermutigt, eint viele Experten.

Um diese historische Lehre bildhaft zu verdeutlichen, teilte der Autor eine Fotocollage: Links Hitler mit der Sprechblase „Gebt mir die Tschechoslowakei und ich werde niemanden sonst angreifen“, rechts Putin mit der analogen Forderung zur Ukraine. Ein Bild, das als Warnung vor naiven Friedenshoffnungen gedacht war.

Post von der Polizei: Tatort Internet

Doch die historische Einordnung rief nicht nur Leser, sondern auch die Berliner Polizei auf den Plan. Dem Historiker wird nun das „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ (§ 86a StGB) vorgeworfen. Der Grund: Auf dem Originalfoto Hitlers ist dessen Hakenkreuzarmbinde zu sehen. Der Vorfall reiht sich ein in eine Serie ähnlicher Ermittlungen in Deutschland gegen Journalisten und Wissenschaftler. 


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Lesermeinungen

 Domspatz_AT 12. März 2026 
 

Etwas überzogen

Wie der geschätzte @chorbisch bereits klarstellte: es geht nicht um den Text, alleine die Verwendung des Hakenkreuzes scheint das Problem zu sein. Zitelmann selbst hat vor wenigen Stunden auf § 86a StGB hingewiesen, gegen den ihm ein Verstoß vorgeworfen wird.

Natürlich ist das überzogen, die Verwendung eines historischen Bildes in einem journalistischen Kontext halte ich nicht mit dem aktiven Nutzen des Hakenkreuzes für vergleichbar.


0
 
 Versusdeum 11. März 2026 
 

Die Parteien haben sich den Staat zum Opfer gemacht

und die Einschüchterung, Verunsicherung und Irreführung des Souveräns ist dabei ein maßgebliches Mittel des Machterhalts*. Unter der Ampel hatte man das perfektioniert, auch mit Hilfe von zwangsfinanziertem betreuten Denken im Vorabendprogramm, woken Ideologien und den jederzeit abrufbaren** halbstaatlichen Fußtruppen der "Zivilgesellschaft", auch als Near ... äh ... Non Governmental Organizations bekannt. Sie sorgten für Massenmobilisierung, organisierten Pressuregroups, betrieben Denuntiationsportale oder förderten radikal linke bis linksextreme Strukturen unter dem Deckmantel der Demokratieförderung usw.
* Insbesondere Ablenkungsauktionen von eigenem Totalversagen wie Anfang 2024 oder das möglichste Vertuschen gravierender Folgen der eigenen opportunistischen, ideologischen oder einfach nur unfähigen Politik (v.a. alle Anschläge und Gewalttaten, die mit an Grenzen sichernder Wahrscheinlichkeit verhinderbar gewesen wären)
** Wir haben es mehrfach bei Hrn. Steinmeier miterlebt


3
 
 chorbisch 11. März 2026 
 

@ Monsventosus

Nein, in diesem konkreten Fall geht es nicht um den Inhalt des Artikels, sondern um die Hakenkreuzarmbinde. Nichts weiter.

Natürlich ist das Vorgehen der Staatsanwaltschaft hier überzogen und absurd. Aber der Inhalt des Beitrags steht und fällt ja nicht damit, ob das "böse Zeichen" auf dem Foto ist, oder nicht.

Aus meiner Zeit als Modellbauer kenne ich diese Debatten. Natürlich war da niemand ein "Nazi", der des Hakenkreuz auf dem Seiteleitwerk seines Flugzeugmodells angebracht hat. Es ging um historische Genauigkeit mit Blick auf das "echte" Vorbild. Solange das Modell daheim in der Vitrine steht, ist das auch kein Problem, aber auf einer Ausstellung muss das abgedeckt werden.

Diese Rechtslage gibt es seit Jahren und hat nicht mit der aktuellen "Hexenspürerei" gegen alles, was "rechts" ist, zu tun. Das galt schon lange, bevor es die AfD gab.

Meines Wissens sind die Gesetze nur in Deutschland so "scharf", in GB und USA können solche Modelle problemlos "oben ohne" gezeigt werden.


2
 
 Richelius 11. März 2026 
 

Ich habe ein bißchen im Internet zu dem Fall gesucht. Anscheinend weiß man nicht, wer die Anzeige gemacht hat. Es könnte also sein, daß sie von einem von Putins Trollen stammt. Die Polizei hat hier eine gewisse Pflicht zum Ermitteln.

Allerdings muß auch festgehalten werden, daß die Qualität der jungen Juristen immer weiter abnimmt. In Österreich beschweren sich die älteren Richter, Anwälte und SVs, daß die Jungen nicht mehr Sinn erfassend lesen können und auch Erkärungen nicht mehr kappieren.


1
 
 Monsventosus 11. März 2026 

Ja, freilich hatte Vance recht!

Mag sein, dass diese Strafnorm einmal gut gemeint war. Zur Zeit wird sie aber in allererster Linie benutzt, um Leute mundtod zu machen: "Sei ganz vorsichtig in deiner Ausdrucksweise! Ein falsches Wort, ein falsches Bild, und du bist fällig!" Ich würde gerne wissen, ob die Strafverfolgungsbehörden einfach schlicht opportunistisch und korrupt sind, oder tatsächlich substanziell unterwandert.


4
 
 marlin 11. März 2026 
 

sarkastisch gemeinte Fragen

Wie soll man das verstehen?

Hat der Vergleich Putin beeidigt, weil er (wieder) Freund von Deutschland ist?
Hat der Vergleich Hitler beleidigt, weil Putin viel schlimmer ist?
Oder hat das alles mit den Beiden nichts zu tun, sondern nur mit deutscher Gründlichkeit?


2
 
 Mensch#17 11. März 2026 
 

Wer hat da noch einen Durchblick? - Was ist da eigentlich wo verboten?

Man sitzt da und wundert sich. Was ist eigentlich wie und wo verboten? Und warum? Was ist der eigentliche und ursprünglich Zweck dieser Verbote? Muß man jetzt die alten Fotoalben der Großeltern durchschauen und die Fotos aus der unseligen Zeit wegwerfen oder retuschieren? ... Oder ist verdächtig, wer zufällig etwas von sich gibt, was auch eine der dunklen Größen von sich gegeben hat?

Hier wäre dringend eine Nachsteuerung des Gesetzgebers fällig, so dass es nur justiziabel wäre, wenn jemand dies benutzt, um die damalige Ideologie zu verherrlichen und wieder salonfähig zu machen. Das sollte aber auch gegenüber einer einst in Teilen Deutschlands beheimateten roten Ideologie gelten, die das Leben vieler Menschen zerstört hat.

Und außerdem, Polizei und Justizbehörden haben wahrlich wichtigere Aufgaben, denen sie kaum noch nachkommen, weil sie angeblich personell unterbesetzt sind. - Wer soll das noch verstehen?


4
 

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