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Keine Vermittlung an Homosexuelle: US-Höchstrichter geben katholischer Pflegevermittlung Recht

18. Juni 2021 in Familie, 4 Lesermeinungen
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Die katholische Organisation vermittelt Pflegeeltern nach ihren religiösen Überzeugungen. Das Recht dazu ist durch die US-Verfassung garantiert.


Washington D.C. (kath.net/jg)

Der Oberste Gerichtshof der USA hat einstimmig entschieden, dass die Stadt Philadelphia eine katholische Vermittlungsagentur für Pflegefamilien nicht aus ihrem Pflegefamilienprogramm ausschließen, weil die katholische Agentur sich weigert, Kinder an gleichgeschlechtliche Paare zu vermitteln.

Catholic Social Services (CSS), die betroffene katholische Organisation, warf der Stadtverwaltung von Philadelphia vor, die katholische Kirche aus der Pflegebetreuung ausschließen zu wollen. Dies verstoße gegen den ersten Zusatz zur US-Verfassung, der unter anderem die Religionsfreiheit garantiert. Die Anwälte der Stadtverwaltung argumentierten, die CSS müsse sich den gleichen Antidiskriminierungsbestimmungen unterwerfen wie alle anderen Organisationen, die für die Stadt arbeiten.


Die Höchstrichter stimmten mit 9 zu 0 Stimmen für die Position der Catholic Social Services. CSS vermittle Pflegefamilien, entsprechend ihren eigenen religiösen Überzeugungen. Sie versuche nicht, diese Überzeugungen anderen Menschen aufzuzwingen, begründete Höchstrichter John Roberts das Urteil. Die Weigerung der Stadt Philadelphia, mit den CSS zusammen zu arbeiten so lange diese nicht gleichgeschlechtliche Paare als Pflegeeltern akzeptieren, halte einer genauen Prüfung nicht stand und verletzten den ersten Verfassungszusatz.

 


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