Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Warum kein einfach gläubiger Katholik „Laienpredigten“ in der heiligen Messe braucht
  2. Papst Leo auf Versöhnungskurs
  3. „Die meisten Seelen dort sind die, welche nicht an die Existenz der Hölle geglaubt haben“
  4. Theologe Thomas Söding: „Es braucht eine katholische Internationale!“
  5. Der stumme Gott unserer Zeit
  6. Wenn der Wiener Erzbischof den Heiligen Geist gegen das Kirchenrecht ausspielen möchte
  7. Realitätsverlust im Bistum Chur
  8. BDKJ Nordrhein-Westfalen will Verbot der AfD
  9. Muslime wählen SPD und Linke, Christen wählten CDU
  10. Bischof Elbs ermutigt zur Beichte: "Herz ordnen und sich auf Ostern vorbereiten"
  11. Ramadan sorgte für Unfrieden an Wiener Schulen!
  12. Michelle Obama ermutigt Mütter arbeiten zu gehen
  13. Krautwaschl zu Grünwidl: Bin nicht gezwungen worden!
  14. "Er hat meine Pläne durchkreuzt": Warum der Teufel Angst vor Johannes Paul II. hatte
  15. Heimisch sein im Vatikan - Papst Leo XIV. wohnt wieder in der klassischen Papstwohnung

Keine Vermittlung an Homosexuelle: US-Höchstrichter geben katholischer Pflegevermittlung Recht

18. Juni 2021 in Familie, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die katholische Organisation vermittelt Pflegeeltern nach ihren religiösen Überzeugungen. Das Recht dazu ist durch die US-Verfassung garantiert.


Washington D.C. (kath.net/jg)

Der Oberste Gerichtshof der USA hat einstimmig entschieden, dass die Stadt Philadelphia eine katholische Vermittlungsagentur für Pflegefamilien nicht aus ihrem Pflegefamilienprogramm ausschließen, weil die katholische Agentur sich weigert, Kinder an gleichgeschlechtliche Paare zu vermitteln.

Catholic Social Services (CSS), die betroffene katholische Organisation, warf der Stadtverwaltung von Philadelphia vor, die katholische Kirche aus der Pflegebetreuung ausschließen zu wollen. Dies verstoße gegen den ersten Zusatz zur US-Verfassung, der unter anderem die Religionsfreiheit garantiert. Die Anwälte der Stadtverwaltung argumentierten, die CSS müsse sich den gleichen Antidiskriminierungsbestimmungen unterwerfen wie alle anderen Organisationen, die für die Stadt arbeiten.


Die Höchstrichter stimmten mit 9 zu 0 Stimmen für die Position der Catholic Social Services. CSS vermittle Pflegefamilien, entsprechend ihren eigenen religiösen Überzeugungen. Sie versuche nicht, diese Überzeugungen anderen Menschen aufzuzwingen, begründete Höchstrichter John Roberts das Urteil. Die Weigerung der Stadt Philadelphia, mit den CSS zusammen zu arbeiten so lange diese nicht gleichgeschlechtliche Paare als Pflegeeltern akzeptieren, halte einer genauen Prüfung nicht stand und verletzten den ersten Verfassungszusatz.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 SalvatoreMio 19. Juni 2021 
 

Ich bin sehr froh über diesen richterlichen Spruch. Er wird auch anderen Mut machen zu kämpfen. Er ist ein Licht in der Finsternis.


2
 
 gluteus maximus 19. Juni 2021 
 

9-0...gfoit ma!

selbst die liberalsten der richter haben da sofort erkannt, daß das, was diese h-lobbyisten wollen, ein schmarrn ist. gott sei es gedankt, daß es doch ein paar menschen in ämtern gibt, die sich nicht in allem verirren lassen.


3
 
 Fides Mariae 1 18. Juni 2021 
 

9:0 für das Gute

Wahnsinn! Wann gab es je ein solches Abstimmungsergebnis??? Da muss man dem früheren Präsidenten Trump echt Abbitte leisten. Den Gerichtshof hat er großartig besetzt.
Bin nur gespannt, was sich die Linken einfallen lassen, um höchstrichterliche Entscheidungen bald nicht mehr zu akzeptieren...


5
 
 Rolando 18. Juni 2021 
 

Sie tun das Gleiche, was sie anderen vorwerfen

Die Homolobby wirft den Katholiken vor, ihre Überzeugungen anderen aufzuzwingen. Sie zwingen doch selbst in mittlerweile aggressiven Form ihre kruden Sichtweisen der ganzen Gesellschaft auf.


6
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. kath.net ISLAND REISE im JULI 2026 - ANMELDE-DEADLINE - 25. MÄRZ!!!
  2. Oktober 2026 - Wunderbares SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Krautwaschl zu Grünwidl: Bin nicht gezwungen worden!
  4. "Er hat meine Pläne durchkreuzt": Warum der Teufel Angst vor Johannes Paul II. hatte
  5. Realitätsverlust im Bistum Chur
  6. Wenn der Wiener Erzbischof den Heiligen Geist gegen das Kirchenrecht ausspielen möchte
  7. „Die meisten Seelen dort sind die, welche nicht an die Existenz der Hölle geglaubt haben“
  8. Warum kein einfach gläubiger Katholik „Laienpredigten“ in der heiligen Messe braucht
  9. Heimisch sein im Vatikan - Papst Leo XIV. wohnt wieder in der klassischen Papstwohnung
  10. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  11. Hatte J.D. Vance doch Recht? Wenn Hitler-Vergleiche in Deutschland die Polizei auf den Plan rufen
  12. Papst Leo auf Versöhnungskurs
  13. Einladung zur Novene zum Hl. Josef
  14. 'Ich verstehe Gott nicht': Ältester Deutscher feiert 110. Geburtstag
  15. Junge Katholiken suchen in der Kirche lehramtliche Klarheit und nicht Anpassungsfähigkeit

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz