Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. George Weigel an Kardinal Hollerich: Hat die Kirche Christus zweitausend Jahre lang missverstanden?
  2. Phil Lawler: Die Kontroverse zwischen Trump und Papst Leo ging von Washington aus
  3. Marsch für das Leben München – Unterstützung von Bischof Barron, Schweigen von Marx und Wilmer
  4. Trump gegen Papst Leo: Wenn Weltpolitik auf das „Heilige“ trifft
  5. Gericht verhandelt über Diskriminierung einer Lebensschutzgruppe an der Uni Heidelberg
  6. Papst Leo gegen Präsident Trump – Was steckt dahinter?
  7. Viel Lärm um nichts?
  8. Ein Brief vom Papst an die Kardinäle und der Stilwechsel in Rom
  9. Kardinal Koch betont den zutiefst christozentrischen Charakter des Pontifikats von Papst Leo XIV.
  10. Der 6. Münchner Marsch fürs Leben setzt ein starkes Zeichen für das Lebensrecht
  11. "Derselbe Polarstern"
  12. Kardinal Fernández: Es laufen keine dezidierten päpstlichen Großaufträge am Glaubensdikasterium
  13. Papst um Entspannung bemüht: Reden in Afrika sind keine Fern-Debatte mit Trump
  14. Nach Extremerfahrung des Mondflugs: Artemis-Kommandant Wiseman fragte nach christlichem Seelsorger
  15. Renaissance des Glaubens: Amerikas junge Männer kehren in die Kirchen zurück

Keine Vermittlung an Homosexuelle: US-Höchstrichter geben katholischer Pflegevermittlung Recht

18. Juni 2021 in Familie, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die katholische Organisation vermittelt Pflegeeltern nach ihren religiösen Überzeugungen. Das Recht dazu ist durch die US-Verfassung garantiert.


Washington D.C. (kath.net/jg)

Der Oberste Gerichtshof der USA hat einstimmig entschieden, dass die Stadt Philadelphia eine katholische Vermittlungsagentur für Pflegefamilien nicht aus ihrem Pflegefamilienprogramm ausschließen, weil die katholische Agentur sich weigert, Kinder an gleichgeschlechtliche Paare zu vermitteln.

Catholic Social Services (CSS), die betroffene katholische Organisation, warf der Stadtverwaltung von Philadelphia vor, die katholische Kirche aus der Pflegebetreuung ausschließen zu wollen. Dies verstoße gegen den ersten Zusatz zur US-Verfassung, der unter anderem die Religionsfreiheit garantiert. Die Anwälte der Stadtverwaltung argumentierten, die CSS müsse sich den gleichen Antidiskriminierungsbestimmungen unterwerfen wie alle anderen Organisationen, die für die Stadt arbeiten.


Die Höchstrichter stimmten mit 9 zu 0 Stimmen für die Position der Catholic Social Services. CSS vermittle Pflegefamilien, entsprechend ihren eigenen religiösen Überzeugungen. Sie versuche nicht, diese Überzeugungen anderen Menschen aufzuzwingen, begründete Höchstrichter John Roberts das Urteil. Die Weigerung der Stadt Philadelphia, mit den CSS zusammen zu arbeiten so lange diese nicht gleichgeschlechtliche Paare als Pflegeeltern akzeptieren, halte einer genauen Prüfung nicht stand und verletzten den ersten Verfassungszusatz.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Große SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  2. "Derselbe Polarstern"
  3. Der unerklärte Formatwechsel beim Konsistorium der Kardinäle im Januar
  4. Ein Brief vom Papst an die Kardinäle und der Stilwechsel in Rom
  5. „Wenn man der Wahrheit einen Namen geben möchte, ist das sicher Gott“
  6. George Weigel an Kardinal Hollerich: Hat die Kirche Christus zweitausend Jahre lang missverstanden?
  7. Phil Lawler: Die Kontroverse zwischen Trump und Papst Leo ging von Washington aus
  8. Nach Extremerfahrung des Mondflugs: Artemis-Kommandant Wiseman fragte nach christlichem Seelsorger
  9. Papst Leo gegen Präsident Trump – Was steckt dahinter?
  10. Marsch für das Leben München – Unterstützung von Bischof Barron, Schweigen von Marx und Wilmer
  11. Kardinal Fernández: Es laufen keine dezidierten päpstlichen Großaufträge am Glaubensdikasterium
  12. „Die Generation Z, die in Manhattan zur Messe kommt, sucht keine alternative Clubszene“
  13. USA: Schülerin bemalt in Großprojekt ihre katholische Schule mit lebensgroßen Heiligenfiguren
  14. Trump gegen Papst Leo: Wenn Weltpolitik auf das „Heilige“ trifft
  15. Papst um Entspannung bemüht: Reden in Afrika sind keine Fern-Debatte mit Trump

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz