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| ![]() Lebensschutzbewegung bekommt offizielle Flagge2. August 2021 in Prolife, 17 Lesermeinungen Prolife - Das neue Markenzeichen verwendet bewusst eine positive Symbolik und soll allgemeine Bekanntheit erlangen. Washington D.C. (kath.net/LifeNews/mk) Die internationale Lebensschutzbewegung hat seit kurzem eine eigene offizielle Flagge: Sie zeigt die Hände einer Mutter, die die Fußabdrücke eines Babys umgreifen, mit einem pinken und einem blauen Streifen auf einem weißen Hintergrund. Initiator war ein Zusammenschluss von zahlreichen nationalen und internationalen Pro-Life-Organisationen mit Schwerpunkt in den USA. „Mit den zwei Füßen, zwei Händen, zwei Streifen und zwei Hauptfarben betont die Flagge die ZWEI Leben, die es bei der Schwangerschaft gibt, und die Liebe zu beiden, die die Lebensschutzbewegung vertritt“, erklärt die Website des Projekts. Der weiße Hintergrund stehe für die Gewaltlosigkeit der Bewegung und die Unschuld des ungeborenen Kindes. Ziel der Ausschreibung, die die brasilianische Grafik-Designerin Nanda Gasperini gewonnen hat, war die Schaffung eines einheitlichen Symbols der Bewegung, dass auch von jedem erkannt werden soll. „Menschen auf der ganzen Welt, unabhängig von ihrer Haltung zur Abtreibung, werden die Flagge sehen, ihre Bedeutung verstehen und über die Realität der Abtreibung nachdenken müssen“, meinen die Organisatoren. Das neue Markenzeichen verwende bewusst nur positive Symbolik, um die im Mainstream bestehende negative Konnotation der Bewegung in positivere Bahnen zu lenken. Und es wird nicht bei Flaggen bleiben: das neue Symbol soll auch auf T-Shirts, Kopfbedeckungen und anderen Materialien gedruckt werden. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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