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Schweiz: Ohne Grünen Pass maximal 50 Gläubige bei Gottesdiensten

15. September 2021 in Schweiz, 7 Lesermeinungen
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Neue Coronaschutzregeln stellen Pfarren vor Wahl: Gottesdienste ohne Maskenpflicht für nachweislich Geimpfte, Genesene oder Getestete - Oder ohne Corona-Zertifikat, dafür mit Mund-Nasen-Schutz und maximal 50 Teilnehmern


Zürich (kath.net/KAP) Nach der von der Regierung in Bern beschlossenen Ausweitung der 3-G-Regel an öffentlich zugänglichen Orten hat die Schweizer Bischofskonferenz ihre Corona-Richtlinien für Gottesdienste angepasst. Seit Montag gibt es für Pfarren dabei zwei Optionen: Bei Messen mit bis zu 1.000 Menschen kann die Maskenpflicht entfallen, sofern kontrolliert wird, ob die anwesenden Gläubigen vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet sind, also ein entsprechendes Zertifikat (Grüner Pass) dabei haben. Ohne Zertifikat, dafür aber mit Maske, Abstandsregeln und Kontaktdatenerfassung können in den Kirchen Gottesdienste mit maximal 50 Menschen gefeiert werden. Die Plätze im Kirchenraum dürfen zudem zu maximal zwei Drittel besetzt werden.


Ob das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei einem Gottesdienst verpflichtend ist, ist somit den Pfarren und ihrer Entscheidung überlassen, in welcher Weise sie die Coronaregeln jeweils umsetzen, wie das Schweizer katholische Nachrichtenportal kath.ch berichtete. Kinder unter 16 Jahren müssen kein Zertifikat zeigen. Im Freien sind Gottesdienste ohne Zertifikatspflicht mit bis zu 500 Personen möglich, bei Sitzpflicht mit bis zu 1.000 Personen. Alle Gottesdienste mit mehr als 1.000 Teilnehmern müssen in der Schweiz wie Veranstaltungen im nicht-kirchlichen vorab von den regionalen Behörden bewilligt werden.

Viele Pfarren hätten sich angesichts der neuen Regeln für ein zweigleisiges System entschieden, berichtete kath.ch. Sie feiern zum Beispiel die Sonntagsmesse im größeren Kreis mit Zertifikatspflicht und Werktagsmessen ohne Zertifikatspflicht. Praktiziert wird diese Variante etwa in der Pfarre Ingenbohl-Brunnen am Vierwaldstättersee. "Uns ist wichtig, allen Gläubigen eine Möglichkeit zu geben, mit uns Gottesdienst zu feiern", sagte Seelsorger Stefan Mettler. Kurt Susak, Dekan in Davos, will hingegen jeweils Sonntagfrüh eine Messe mit Zertifikatspflicht anbieten und am Sonntagabend ohne. "Mir ist wichtig, niemanden vom Sonntagsgottesdienst auszuschließen", erklärte er.

Copyright 2021 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

 Zorro 16. September 2021 

3-G-Pflicht für Priester

In der Diözese Graz-Seckau wird jetzt richtig Druck auf ungeimpfte Priester ausgeübt. Ab sofort darf nur noch zelebrieren, wer eines der 3 G vorweisen kann. Das heißt täglicher Test, dieser muß dem Vorgesetzten vorgelegt werden.


0
 
 Noli timere 16. September 2021 
 

Das ist der Weg - Dauerhaft eingeschränkte Grundrechte

Ohne Grünen Pass - mit Schott Messbuch!

Dr. Reiner Fuellmich, erfahrener Prozessanwalt mit Zulassung in Deutschland und Kalifornien (USA) und Mitgründer des
➥ Berliner Corona Ausschusses (http://corona-ausschuss.de/), fasst die bisherigen Erkenntnisse des Ausschusses zusammen und zieht Zwischenbilanz.

"Hätte man mir das vor einem Jahr erzählt, ich hätte es nicht für möglich gehalten. Nun steht nach der Befragung hunderter Experten zweifelsfrei und belegbar fest: Es ging zu keinem Zeitpunkt um Gesundheit."


Warum die Ausgrenzung der Ungeimpften falsch ist

www.nordbayern.de/politik/2g-warum-die-ausgrenzung-der-ungeimpften-falsch-ist-1.11354764


1
 
 Antiklon 15. September 2021 
 

Gemäss Art. 15 der Bundesverfassung verfassungswidrig

In den Erläuterungen zur Verordnung des Bundesrates vom 8. Sept. wurde die Ausweitung des Zertifikatserfordernisses mit „der aktuell stark steigenden Anzahl Hospitalisationen“ begündet. Zugleich wurde darin zugegeben, dass das eine Einschränkung der Grundrechte (Glaubens- und Gewissensfreiheit) bedeutet. Tatsache ist, dass die Anzahl der Hospitalisationen in der Schweiz seit dem 20.8.2021 kontinuierlich gesunken ist. Die Erfassung der Kontaktdaten und die Kontrolle der Zertifikate verstösst gegen Art. 15 BV: "Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist gewährleistet". Doch die Landeskirchen haben die Massnahmen vorschnell akzeptiert.

www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/massnahmen-des-bundes.html


3
 
 Stephaninus 15. September 2021 
 

Schwierig

Ich habe grosse Mühe damit, dass an den sonntäglichen Gottesdiensten nun nur noch Geimpfte teilnehmen dürfen. Jüngere Menschen dürften davon überdurchschnittlich betroffen sein. Ich sehe natürlich auch, dass die Kirche kaum eine andere Möglichkeit hatte, angesichts der letzte Woche vom Bundesrat knallfall beschlossenen Regeln (andernorts sind sie noch brutaler, z.B. für nichtgeimpfte Studierende). Nur hätte ich von der Kirche erwartet, dass sie auch mal kritisch ihre Stimme erhebt, aber davon keine Spur.


3
 
 Rolando 15. September 2021 
 

AngelView

Es ist jetzt alles verdreht, der Lügner, der Vater der Lüge darf jetzt die Rechte, die ihm die Leute als Folgen ihrer Sünden, der ungebeichteten Sünden, gegeben haben, ausführen. Wenn doch wenigsten die Hälfte derer, die an die Lügen glauben, sich der Wahrheit, Jesus Christus, zuwenden würden.


3
 
 winthir 15. September 2021 

das finde ich eine Gute Nachricht.

bei unseren ""Werktagsmessen", waren viel weniger Menschen da.
davon konnten wir nur "träumen".

sagt
der winthir

(damals "Werktagsministrant vom Dienst").


0
 
 AngelView 15. September 2021 
 

Sakrament gegen Bezahlung!

Sakramente sind allen Gläubigen zugänglich zu halten, wenn sie richtig disponiert sind.
Sakramente nur gegen "Impfzertifikat" etc. kommt einer Sakramentenspendung gegen Bezahlung gleich.
Die Gläubige müssen mit "staatlicher Unterwerfung" für die Sakramente bezahlen. Und die Bischöfe und Priester machen sich zu Erfüllungsgehilfen des Staates.
Macht da mal jemand den Mund auf?
Wo bleibt dazu eine Einmischung seitens des Vatikans? (Bei Abtreibung und Klimaschutz geht es ja auch.)


4
 

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