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Kein Gehalt für Vatikanbeschäftigte ohne "Grünen Pass"

28. September 2021 in Weltkirche, 28 Lesermeinungen
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Vatikan weitet Corona-Regeln für eigene Mitarbeiter und externe Dienstleister ab 1. Oktober aus - Von der Regelung ausgenommen sind Gottesdienstteilnehmer, allerdings nur für die Dauer der jeweiligen Feier


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Der Vatikan verschärft seine Corona-Regeln für eigene Mitarbeiter und externe Dienstleister: Wer ab dem 1. Oktober keinen italienischen "Green Pass" (Grünen Pass) vorweisen kann, darf nicht zur Arbeit kommen, gilt als unentschuldigt abwesend und bekommt entsprechend kein Arbeitsentgelt. Sozialversicherungsbeiträge und ähnliche Leistungen werden indes weiter gezahlt.

Das geht aus einem von Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin unterzeichneten Dekret hervor, das am Dienstag veröffentlicht wurde. Die Überprüfung obliege der jeweils zuständigen Abteilung. Über mögliche Ausnahmen von der Verpflichtung werde im Einzelfall entschieden. Zu Alternativlösungen wie Homeoffice werden in dem Schreiben keine Angaben gemacht.


Damit weitet der Vatikan einen Erlass von Mitte September aus. Laut diesem müssen alle Mitarbeiter und Besucher nachweisen, dass sie gegen Covid-19 geimpft, genesen oder getestet sind. Das entspricht in etwa der sogenannten 3G-Regel in Österreich.

Nach Angaben des Governatorats werden vatikanische Bescheinigungen, das EU-weit geltende Zertifikat sowie solche anderer Staaten akzeptiert, die den Vorgaben entsprechen. Die Vorschrift betrifft das Territorium des Vatikanstaates sowie alle exterritorialen Einrichtungen in der Stadt Rom sowie in Castel Gandolfo. Kontrollen nimmt die vatikanische Gendarmerie vor.

Von der Regelung ausgenommen sind Gottesdienstteilnehmer, allerdings nur für die Dauer der jeweiligen Feier. Damit folgt der Vatikan der Entscheidung der italienischen Bischöfe, wonach bei Gottesdiensten und Wallfahrten weiterhin kein Anti-Covid-Nachweis nötig ist.

Copyright 2021 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
 Alle Rechte vorbehalten


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