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Österreichs Bischöfe tragen „3G am Arbeitsplatz“ mit27. Oktober 2021 in Österreich, 29 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Die Österreichische Bischofskonferenz verweist sogar auf die Vorreiterrolle etlicher Diözesen und kirchlicher Einrichtungen und hegt gegen die (für viele eine indirekte Impfpflicht bedeutende) Maßnahme keinerlei moralische Bedenken.
Wien/Salzburg (kath.net/mk) Die österreichische Bischofskonferenz wird gegen die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz, die von der Regierung in Österreich mit kommendem Montag eingeführt werden soll, keine Bedenken äußern. Das hat eine kath.net-Presseanfrage an die Bischofskonferenz und deren Vorsitzenden, Erzbischof Franz Lackner, ergeben. Die neue Vorschrift wird in puncto Freiheitsbeschränkung ein neues Kapitel eröffnen, weil nun erstmals auch lebensnotwendige Bereiche für nicht immunisierte Menschen einer regelmäßigen Testverpflichtung unterworfen werden. In Frankreich und Italien haben ähnliche Regelungen breiten gesellschaftlichen Protest hervorgerufen. Für viele Menschen dürfte eine regelmäßige Testung unzumutbar sein – siehe den kath.net-Kommentar dazu (Link), sodass eine entsprechende Pflicht für sie einem Impfzwang gleichkommt. Das Ziel der Regierung ist auch ausdrücklich, die Impfquote zu erhöhen: Gesundheitsminister Mückstein hat in dem Zusammenhang von der Zündung eines „Impfturbos“ gesprochen. 
Die Bischofskonferenz trägt aber auch diese neue Maßnahme mit und verweist sogar in ihrer Antwort darauf, dass „3G am Arbeitsplatz“ bereits in etlichen Diözesen und kirchlichen Einrichtungen umgesetzt sei. Offenbar wird auch die Konsequenz mitgetragen, „Testverweigerern“ ihren Lohn vorzuenthalten, obwohl sie arbeitsfähig und -willig sind. Den Verweis der Presseanfrage auf die vom Papst gebilligte Klarstellung der römischen Glaubenskongregation als oberster kirchlicher Autorität in Sittenfragen, wonach es keinen Zwang zum Impfen geben dürfe, beantworten die Bischöfe lapidar damit, dass im Vatikan selbst seit Oktober die 3G-Regel am Arbeitsplatz gelte.
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