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Göttweiger Abt: Lebensschutz bei Sterbeverfügungsgesetz nachrangig

22. November 2021 in Prolife, 1 Lesermeinung
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Mit großer Sorge blickt der Abt von Stift Göttweig, Columban Luser, auf die kommende Möglichkeit des assistierten Suizids - Er warnt vor Zuständen in Österreich wie in den Niederlanden.


St. Pölten (kath.net/KAP) Mit großer Sorge blickt der Abt von Stift Göttweig, Columban Luser, auf die kommende Möglichkeit des assistierten Suizids, der nun mit dem Sterbeverfügungsgesetz geregelt wird. Die Tragik des neuen Gesetzes bestehe darin, dass der Schutz des Lebens in all seinen Phasen nicht mehr oberste Priorität hat, so Luser. Nachsatz: "Wo wird das enden?" Abt Luser äußerte sich in einem Gastkommentar in den "Niederösterreichischen Nachrichten" (aktuelle Ausgabe). Er warnte vor Zuständen in Österreich wie in den Niederlanden.


In der praktischen Durchführung sei zu befürchten, so Luser, dass sich Ärztinnen und Ärzte zu sehr auf medizinische Kriterien konzentrieren und andere Ursachen wie finanzielle, psychische, soziale, familiäre oder spirituelle Nöte übersehen würden.

Die Position der Kirche sei klar: Es brauche Beihilfe zum Leben, nicht Beihilfe zum Suizid. Das neue Gesetz bringe die große unvermeidbare Gefahr mit sich, dass das Leben von Menschen in "lebenswert" und "lebensunwert" eingeteilt wird, so der Ordensmann. Und mit der Qualifikation "lebensunwert" wachse unvermeidbar der psychische Druck auf Menschen, "die ihr Dasein als Last für andere empfinden und in den 'selbstgewählten' Tod getrieben werden - und alles im Namen der Autonomie! Und vielleicht auch noch im Namen der Barmherzigkeit!"

Copyright 2021 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
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