Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Nicht mehr ernst zu nehmen
  2. Der Vatikan ringt um die Definition der "Umweltsünde"
  3. Bischof Timmerevers legt sein Amt als Bischof von Dresden-Meißen nieder
  4. Die umstrittene Synodalkonferenz der Kirche in Deutschland wurde leise abgesagt
  5. 'Ruft AfD-Wähler auf, sich die Kirchensteuer zu sparen'
  6. Matthäi am Letzten will Bischof Feige nicht mehr
  7. „Synodalität wird den Katholizismus zerstören“
  8. Regierung von Pennsylvania will Begriffe ‚Mutter‘ und ‚schwangere Frau‘ streichen
  9. Die Vision der Hölle und warum wir dringend die Göttliche Barmherzigkeit anrufen sollten
  10. Die konzilswidrige deutsche Synodalkonferenz
  11. Wenn die Erinnerung bleibt, aber der Glaube schwindet
  12. Musikvideo zeigt Frau bei ‚Abtreibungsritual‘ auf der Toilette
  13. Ein Mensch auf den Knien ist mächtiger als die Welt
  14. US-Diözese errichtet Pfarre, die dem Märtyrer Matthew Ayariga geweiht ist
  15. Ständige Anbetung in Mainz unter Druck

Erzbistum Köln: Finanzhilfe an einen Priester erfolgte nicht wegen „Spielschulden“!

21. April 2022 in Deutschland, 24 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Erzbistum Köln: „Im Fall des Priesters, den das Erzbistum 2015/2016 bei Begleichung seiner Verbindlichkeiten unterstützt hat, fiel die Entscheidung aufgrund seiner akuten und völlig außergewöhnlichen, persönlichen Notlage.“


Köln (kath.net/pek) Im Fall des Priesters, den das Erzbistum Köln in den Jahren 2015 und 2016 bei der Begleichung seiner Verbindlichkeiten unterstützt hat, fiel die Entscheidung aufgrund seiner akuten und völlig außergewöhnlichen, persönlichen Notlage.

Zur Art der Verbindlichkeiten kann das Erzbistum aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine Stellung nehmen. Dem Erzbistum liegen keinerlei Erkenntnisse vor, dass es sich bei den Verbindlichkeiten um „Spielschulden“ handelt.  


Für die Tilgung dieser Verbindlichkeiten wurden keine Kirchensteuermittel verwendet. Es handelt sich hierbei um Mittel aus einem frei verfügbaren Sondervermögen (BB-Fonds). Hierbei ist wichtig festzuhalten, dass kein Cent verwendet wurde, der für die Zahlung von Leistungen an Betroffene von sexualisierter Gewalt vorgesehen war und ist. Die dafür gebildeten Rückstellungen existieren weiterhin in voller Höhe.

Die rechtliche Überprüfung des Sachverhalts hat ergeben, dass die Voraussetzung für eine Gremienbeteiligung nach der Partikularnorm Nr. 18 der DBK in den Jahren 2015/2016 nicht vorlag. Dies wird auch durch externe Expertise bestätigt. Die Tilgung wurde weitgehend durch eine mit der Schuldenverwaltung beauftragte Stelle eines Sozialverbands abgewickelt. Das Erzbistum hat die Leistungen im Ergebnis auch steuerlich als Lohn behandeln müssen. Diese Steuerschuld wurde 2020 aus dem laufenden Etat des Erzbistums beglichen. Da dadurch kein Budget im Wirtschaftsplan überschritten wurde, war keine Wirtschaftsplanabweichung notwendig.

Das Erzbistum Köln hält daran fest, dass es sich im beschriebenen Fall um einen unvergleichbaren Einzelfall handelt, der sich heute so nicht wiederholen würde.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  3. „Fest in der Realität verankert, immun gegen Illusionen, ohne uns von Angst überwältigen zu lassen“
  4. Ständige Anbetung in Mainz unter Druck
  5. Wenn die Erinnerung bleibt, aber der Glaube schwindet
  6. Polnische Bischofskonferenz: „Leihmutterschaft ist eine in sich falsche Handlung“
  7. Jerusalemer Patriarch will zwischen Putin und Selenskyj vermitteln
  8. Russland: Autobiografie von Papst Franziskus zensiert
  9. Vatikan-Außenminister zieht positive Bilanz seiner Moskau-Reise
  10. Matthäi am Letzten will Bischof Feige nicht mehr
  11. Matthäi am Letzten will Bischof Feige nicht mehr
  12. Die umstrittene Synodalkonferenz der Kirche in Deutschland wurde leise abgesagt
  13. Polen - Erzbischof Galbas: „Es gehört auch zum Auftrag der Kirche zu sagen: ‚Du darfst nicht‘“
  14. Die Freiheit der Liebe und die Einheit im Gebet
  15. Jüngerschaft in Wien und darüber hinaus

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz