Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Ludger Schepers wirre Osterbotschaft
  2. Wenn der Funktionär den Bischof ersetzt
  3. Erzbischof van Megen wird neuer Papst-Botschafter in Deutschland
  4. "Welcher Teufel reitet Sie, Frau Paganini?"
  5. "Man hätte also Hitler gewähren lassen sollen?" - Trump-Leo-Streit eskaliert
  6. Wer dir beim letzten Atemzug beisteht
  7. Vorstoß im Bundestag: AfD fordert Ende der Staatsleistungen für Kirchen
  8. So nicht, Mr. Präsident!
  9. BILD spricht von Kurswechsel in Berlin: Papst Leo XIV. schickt „Dompteur“ für deutsche Bischöfe
  10. Wissenschaftler zum Grabtuch von Turin: ‚Diese Energie haben wir auf der Erde nicht‘
  11. Jeder zweite Deutsche wünscht sich ein Leben nach dem Tod
  12. Vatikan stoppt Seligsprechungsverfahren für argentinischen Bischof Jorge Novak
  13. Glaubensbekenntnis vor Millionenpublikum: Spanische Fashion-Influencerin Susana Arcocha getauft
  14. Burke: Ein anhaltender Clash zwischen Papst Leo und Trump? „Das ist übertrieben“
  15. Italien: Seligsprechungsverfahren für Teenager eröffnet

Erzbistum Köln: Finanzhilfe an einen Priester erfolgte nicht wegen „Spielschulden“!

21. April 2022 in Deutschland, 24 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Erzbistum Köln: „Im Fall des Priesters, den das Erzbistum 2015/2016 bei Begleichung seiner Verbindlichkeiten unterstützt hat, fiel die Entscheidung aufgrund seiner akuten und völlig außergewöhnlichen, persönlichen Notlage.“


Köln (kath.net/pek) Im Fall des Priesters, den das Erzbistum Köln in den Jahren 2015 und 2016 bei der Begleichung seiner Verbindlichkeiten unterstützt hat, fiel die Entscheidung aufgrund seiner akuten und völlig außergewöhnlichen, persönlichen Notlage.

Zur Art der Verbindlichkeiten kann das Erzbistum aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine Stellung nehmen. Dem Erzbistum liegen keinerlei Erkenntnisse vor, dass es sich bei den Verbindlichkeiten um „Spielschulden“ handelt.  


Für die Tilgung dieser Verbindlichkeiten wurden keine Kirchensteuermittel verwendet. Es handelt sich hierbei um Mittel aus einem frei verfügbaren Sondervermögen (BB-Fonds). Hierbei ist wichtig festzuhalten, dass kein Cent verwendet wurde, der für die Zahlung von Leistungen an Betroffene von sexualisierter Gewalt vorgesehen war und ist. Die dafür gebildeten Rückstellungen existieren weiterhin in voller Höhe.

Die rechtliche Überprüfung des Sachverhalts hat ergeben, dass die Voraussetzung für eine Gremienbeteiligung nach der Partikularnorm Nr. 18 der DBK in den Jahren 2015/2016 nicht vorlag. Dies wird auch durch externe Expertise bestätigt. Die Tilgung wurde weitgehend durch eine mit der Schuldenverwaltung beauftragte Stelle eines Sozialverbands abgewickelt. Das Erzbistum hat die Leistungen im Ergebnis auch steuerlich als Lohn behandeln müssen. Diese Steuerschuld wurde 2020 aus dem laufenden Etat des Erzbistums beglichen. Da dadurch kein Budget im Wirtschaftsplan überschritten wurde, war keine Wirtschaftsplanabweichung notwendig.

Das Erzbistum Köln hält daran fest, dass es sich im beschriebenen Fall um einen unvergleichbaren Einzelfall handelt, der sich heute so nicht wiederholen würde.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  2. Wer dir beim letzten Atemzug beisteht
  3. Erzbischof van Megen wird neuer Papst-Botschafter in Deutschland
  4. Ludger Schepers wirre Osterbotschaft
  5. So nicht, Mr. Präsident!
  6. Wissenschaftler zum Grabtuch von Turin: ‚Diese Energie haben wir auf der Erde nicht‘
  7. "Welcher Teufel reitet Sie, Frau Paganini?"
  8. "Man hätte also Hitler gewähren lassen sollen?" - Trump-Leo-Streit eskaliert
  9. Visitation im Stift Heiligenkreuz abgeschlossen
  10. Wenn der Funktionär den Bischof ersetzt
  11. BILD spricht von Kurswechsel in Berlin: Papst Leo XIV. schickt „Dompteur“ für deutsche Bischöfe
  12. Gleichgültigkeit und Dekadenz – Die größte Hoffnung für iranische und russische Diktatoren
  13. Bischof: „Bin durch diese Äußerungen von Staatsanwälten und Richtern verletzt. Das ist Hassrede“
  14. Sieg der „rebellischen Nonnen“
  15. Kardinal Arborelius: In Schweden „weiß jeder, dass die katholische Kirche Abtreibung ablehnt“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz