Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Österreich: Liturgische Kommission wirbt für Kommunion in beiderlei Gestalt
  2. Ab Juli müssen Besucher Eintritt für den Kölner Dom bezahlen
  3. Warum kein einfach gläubiger Katholik „Laienpredigten“ in der heiligen Messe braucht
  4. Katholische Kirche in Island hilft Menschen mit homosexuellen Neigungen enthaltsam zu leben
  5. Der Apostolische Stuhl und die FSSPX: Wenn Extreme sich berühren
  6. Niedersachsen plant Religionsunterricht ohne Gott!
  7. Beschließen ohne zu entscheiden?
  8. „Nimm deine kleinen Kinder zur Messe mit!“
  9. Exorzismus-Experte: Aktuelle Weltlage nicht nur Werk des Bösen
  10. Bischof Overbeck ist mit Weidel und Chrupalla in Sachen Iran einer Meinung
  11. "Herr Kardinal Parolin, wieviele zehntausende Tote brauchen Sie noch im Iran, bis Sie aufwachen?"
  12. Junge Katholiken suchen in der Kirche lehramtliche Klarheit und nicht Anpassungsfähigkeit
  13. Frankreich: Neues Gesetz bestraft Versuch, von Suizidhilfe abzuhalten
  14. Abtreibungs-Aktivisten greifen Profemina-Beratungszentrum an
  15. Iustitia et Pax Europa besorgt über Gewaltspirale im Nahen Osten

Erzbistum Köln: Finanzhilfe an einen Priester erfolgte nicht wegen „Spielschulden“!

21. April 2022 in Deutschland, 24 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Erzbistum Köln: „Im Fall des Priesters, den das Erzbistum 2015/2016 bei Begleichung seiner Verbindlichkeiten unterstützt hat, fiel die Entscheidung aufgrund seiner akuten und völlig außergewöhnlichen, persönlichen Notlage.“


Köln (kath.net/pek) Im Fall des Priesters, den das Erzbistum Köln in den Jahren 2015 und 2016 bei der Begleichung seiner Verbindlichkeiten unterstützt hat, fiel die Entscheidung aufgrund seiner akuten und völlig außergewöhnlichen, persönlichen Notlage.

Zur Art der Verbindlichkeiten kann das Erzbistum aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine Stellung nehmen. Dem Erzbistum liegen keinerlei Erkenntnisse vor, dass es sich bei den Verbindlichkeiten um „Spielschulden“ handelt.  


Für die Tilgung dieser Verbindlichkeiten wurden keine Kirchensteuermittel verwendet. Es handelt sich hierbei um Mittel aus einem frei verfügbaren Sondervermögen (BB-Fonds). Hierbei ist wichtig festzuhalten, dass kein Cent verwendet wurde, der für die Zahlung von Leistungen an Betroffene von sexualisierter Gewalt vorgesehen war und ist. Die dafür gebildeten Rückstellungen existieren weiterhin in voller Höhe.

Die rechtliche Überprüfung des Sachverhalts hat ergeben, dass die Voraussetzung für eine Gremienbeteiligung nach der Partikularnorm Nr. 18 der DBK in den Jahren 2015/2016 nicht vorlag. Dies wird auch durch externe Expertise bestätigt. Die Tilgung wurde weitgehend durch eine mit der Schuldenverwaltung beauftragte Stelle eines Sozialverbands abgewickelt. Das Erzbistum hat die Leistungen im Ergebnis auch steuerlich als Lohn behandeln müssen. Diese Steuerschuld wurde 2020 aus dem laufenden Etat des Erzbistums beglichen. Da dadurch kein Budget im Wirtschaftsplan überschritten wurde, war keine Wirtschaftsplanabweichung notwendig.

Das Erzbistum Köln hält daran fest, dass es sich im beschriebenen Fall um einen unvergleichbaren Einzelfall handelt, der sich heute so nicht wiederholen würde.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. kath.net ISLAND REISE im JULI 2026 - ANMELDUNG nur mehr bis 25. MÄRZ möglich!
  2. Oktober 2026 - Wunderbares SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Vier von sieben: Die unglaubliche Berufungs-Geschichte der Familie Morrison
  4. Der Apostolische Stuhl und die FSSPX: Wenn Extreme sich berühren
  5. Österreich: Liturgische Kommission wirbt für Kommunion in beiderlei Gestalt
  6. Warum kein einfach gläubiger Katholik „Laienpredigten“ in der heiligen Messe braucht
  7. "Herr Kardinal Parolin, wieviele zehntausende Tote brauchen Sie noch im Iran, bis Sie aufwachen?"
  8. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  9. Bischof Overbeck ist mit Weidel und Chrupalla in Sachen Iran einer Meinung
  10. Ab Juli müssen Besucher Eintritt für den Kölner Dom bezahlen
  11. Abtreibungs-Aktivisten greifen Profemina-Beratungszentrum an
  12. „Nimm deine kleinen Kinder zur Messe mit!“
  13. Exorzismus-Experte: Aktuelle Weltlage nicht nur Werk des Bösen
  14. Beschließen ohne zu entscheiden?
  15. Katholische Kirche in Island hilft Menschen mit homosexuellen Neigungen enthaltsam zu leben

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz