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Anglikanische Pastorin spricht sich für freien Zugang zu Abtreibung aus12. Mai 2022 in Prolife, 6 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Hintergrund dürften persönliche Erlebnisse (Schwangerschaft nach Vergewaltigung bzw. mit Lebensgefahr) sein, aus denen heraus sie argumentiert, die aber nur auf einen winzigen Teil aller Abtreibungen umgelegt werden können.
London (kath.net/mk) Die anglikanische Pastorin Lizzi Green hat sich auf Twitter für einen möglichst freien Zugang zu Abtreibungen ausgesprochen und dies damit begründet, dass sie einem Gott der Liebe folge. Dies berichtet LifeNews. Ihre Meldung war eine Reaktion auf die bevorstehende Gerichtsentscheidung in den USA, die einen Meilenstein für den Lebensschutz bedeuten könnte. Green meint zwar, dass Abtreibungen „selten“ sein sollten, aber Frauen müssten die Wahl dazu haben.
Ihre Einstellung dürfte auch durch persönliche Erlebnisse beeinflusst werden: Die Pastorin hatte in ihrem Leben bereits zwei Abtreibungen, eine in einem sehr jungen Alter nach einer Vergewaltigung, und eine in einer für sie lebensbedrohlichen Phase ihrer Schwangerschaft. Hier ist nicht klar, ob es sich wirklich um eine Abtreibung, also die absichtliche Tötung des Ungeborenen handelt, oder die Ärzte wegen der Lebensgefahr für Mutter und Kind die Geburt einleiteten und das Kind nicht überlebte. Auch Lebensschützern ist in der Regel bewusst, dass es seltene Fälle gibt, wo die Ärzte nicht beider Leben retten können und die Mutter oder das Kind stirbt. Bei einer Schwangerschaft nach einer Vergewaltigung befindet sich die Mutter in einer besonders schwierigen und tragischen Situation. 
Die Kirche hält dennoch den gleichen Wert jedes ungeborenen Kindes hoch, egal unter welchen Umständen es entstanden ist, und ermutigt das medizinische Personal, bei Komplikationen alles Mögliche dafür zu tun, damit Mutter und Kind überleben. Wenn Green den Lebensschützern vorwirft, es sei ihnen egal, wenn Frauen durch die Schwangerschaft sterben oder in Not geraten, übersieht sie das dichte Netzwerk an bestehenden Hilfsangeboten gerade aus dem Lebensschutz heraus, auch für jene Frauen und Männer, die unter einer geschehenen Abtreibung leiden. Darüber hinaus zeigen Statistiken, dass rund 99 % der Abtreibungen nicht auf Fälle von Vergewaltigung oder Lebensgefahr der Mutter entfallen. Diese seltenen Schicksale können also keinesfalls als Argument zur generellen Freigabe dienen.
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Lesermeinungen| | modernchrist 12. Mai 2022 | | | | modernchrist Hier zeigt sich wieder einmal, dass eigene Begtroffenheit keine Grundlage für allegemeine Gesetzgebung sein kann. Betroffenheit mag eine Wortmeldung verständlicher erscheinen lassen, jedoch sollte die öffentliche Aussage auf gesicherten Tatsachen fussen.
Die allerwenigsten Abtreibungen erfolgen wegen Vergewaltigung oder aus medizinischen Gründen! Und auch bei einer Vergewaltigung ist der unschuldigste Beteiligte des Dramas das ungeborenen Kind. Man kann kein Verbrechen durch ein zweites Verbrechen heilen. Immerhin ist das Kind zur Hälfte das kleine Söhnchen oder Töchterchen der Frau! Einfach ein Todesurteil ohne Punkt und Komma hier zu fordern, ist ebenfalls menschenverachtend - mindestens dem Kind gegenüber. |  2
| | | | | Zeitzeuge 12. Mai 2022 | | | | Das Gesetz GOTTES verbietet j e d e Abtreibung - und was GOTT verbietet, kann kein Staat "erlauben"!
Im Link eine Erklärung der Glaubenskongregation
von 2009 zum Thema! www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20090711_aborto-procurato_ge.html |  1
| | | | | KatzeLisa 12. Mai 2022 | | | |
Es gibt sicher schwere Notlagen, in denen sich Frauen zur Abtreibung entscheiden. Das darf nicht dazu führen, daß es ein Recht (Menschenrecht!) auf Tötung des Ungeborenen gibt. Ein Kind, das durch eine Vergewaltigung gezeugt wurde, kann zur Adoption freigegeben werden. Bei Lebensgefahr für die Mutter müssen Ärzte verantwortlich entscheiden. Aber diese Fälle sind selten, sie können nicht herangezogen werden, um Abtreibungen völlig frei zu geben.
Es befremdet sehr, wenn eine Pastorin Ausnahmen zur Regel machen will und dabei Gottes Liebe voraussetzt. |  1
| | | | | girsberg74 12. Mai 2022 | | | | Schräge Theologie einer Gottesdienerin „ … und dies damit begründet, dass sie einem Gott der Liebe folge.“
Was auch immer die schweren / schwierigen Umstände sind, die Argumentation ist falsch; denn Gott ist auch für dieses Kind da, liebt es also.
Oder? |  1
| | | | | girsberg74 12. Mai 2022 | | | | Schräges Bild ej ++ |  0
| | | | | kant3 12. Mai 2022 | | | | Gesetz und Moral – ein Unterschied, der etwas verändern könnte „Diese seltenen Schicksale [Vergewaltigung / Lebensgefahr für Mutter] können also keinesfalls als Argument zur generellen Freigabe dienen.“ ... aber sie könnten ein Argument für eine entsprechende gesetzliche Regelung sein.
Wie auch in anderen Bereichen muß man zwischen Moral und Gesetz unterscheiden. Die sogenannt „Pille danach“ könnte im Fall einer Vergewaltigung durchaus gesetzlich erlaubt sein, auch wenn sie moralisch falsch ist. Ebenso könnte man auch bei Lebensgefahr der Mutter eine Abtreibung grundsätzlich straflos stellen.
Mit einer solchen Position – moralisch falsch, aber unter gewissen Umständen gesetzlich erlaubt – ist eine Anti-Abtreibungs-Argumentation sofort viel glaubwürdiger, denn sie würde die „Not der Frau“ nicht ausblenden, und hätte damit auch mehr Aussicht auf Erfolg. Deshalb würde ich auch raten, bei Demonstrationen wie beim Marsch für das Leben nicht ein generelles Abtreibungsverbot, sondern Reformen der Gesetzgebung in diese Richtung zu fordern. |  2
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