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"Machtbegrenzung" in der Kirche29. Juni 2022 in Kommentar, 20 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Im Gefolge der Missbrauchsskandale wird gefordert, «Macht» in der Kirche müsse «geteilt» werden. Die Kirche ist nicht der Staat. Sie kennt eigene, geistliche Wege, um menschlichem Machtstreben Grenzen zu setzen. Ein Gastkommentar von Martin Grichting
Chur (kath.net)
Seit Menschen vergesellschaftet leben, gibt es Macht von Menschen über Menschen. Und es gilt der Satz des liberalen Briten Lord Acton: «Macht korrumpiert, absolute Macht korrumpiert absolut». Menschen haben deshalb früh verstanden, dass man staatliche Macht begrenzen muss, damit sie zum Wohl aller ausgeübt wird, aber nicht missbraucht werden kann. Schon die Griechen und die Römer laborierten daran. Und selbst im Absolutismus gab es Gerichtshöfe und durch den lokalen Adel eine Art von Föderalismus. Konkrete Lösungsvorschläge, wie man Macht effizient begrenzen kann, hat dann der französische Denker Montesquieu (1689-1755) gemacht. Seine Theorie der Gewaltenteilung ist immer mehr verfeinert worden. So sind heute die modernen Demokratien zu eigentlichen Machtbrechungsinstrumenten geworden: durch die Aufspaltung der Machtausübung in Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Regierung und Verwaltung) sowie Judikative (Gerichte), durch Zweikammersysteme, Föderalismus, direkte Volksrechte, Amtszeitbeschränkungen und Wiederwahl der Amtsträger.
Solches fordert man nun, befeuert durch Missbrauchsskandale, auch in der katholischen Kirche. Aber die Kirche ist kein Staat. Die Vollmacht, die in ihr wirksam ist, kommt nicht vom Volk, sondern ist durch das Weihesakrament von Gott verliehen. Zudem ist die Kirche zwar wie der Staat auch von Menschen bevölkert. Aber sie ist Geheimnis des Glaubens und von Gott geschaffene Glaubensgemeinschaft. Und damit ist sie eine Freiwilligengemeinschaft. Denn Glauben gibt es nur in Freiheit. Schon Jesus Christus hat deshalb die Jünger gefragt, ob sie auch weggehen möchten (Joh 6, 67). Der Zwangsgewalt des Staates ist man demgegenüber immer unterworfen, sobald man sein Territorium betritt. Man kann nicht aus dem Staat austreten, denn er ist keine Freiwilligengemeinschaft. Deshalb muss seine Gewalt mittels der erwähnten Mittel in vielfacher Weise gebrochen werden. Sonst droht, wie die Geschichte zeigt, Unterdrückung.
Auch wenn man Kirche und Staat also weder von ihrer Herkunft noch von ihrem Wesen gleichsetzen kann, ist die Kirche dennoch geordnet, aber eben nicht nach rein menschlichen, sondern auch nach göttlichen Kriterien. Denn die Kirche ist «eine einzige komplexe Wirklichkeit, die aus menschlichem und göttlichem Element zusammenwächst» (Lumen Gentium 8). Deshalb verfügt sie über ein eigenes Recht, auch wenn es ihrer Natur entsprechend ein geistliches Recht ist, das Kirchenrecht. In der Kirche sorgen eigene, ihrer Natur angemessene Mittel dafür, dass geistliche Vollmacht nicht missbraucht wird. Kommt es dennoch dazu, wurden diese Mittel aus falscher Rücksicht nicht angewandt. Und es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass gerade so genannt «fortschrittliche» Kreise, die nach dem II. Vatikanischen Konzil jahrzehntelang das kirchliche Recht missachtet oder gar ausgelacht haben, dieses nun verschärft angewandt wissen wollen, und zwar weil sie merken, dass dessen Nichtbeachtung zu Skandalen und finanziell schmerzenden Kirchenaustritten geführt hat.
So gehört es zur kirchlichen Vollmacht, die Jesus Christus den Aposteln übertragen hat, dass sie in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung unterschieden werden kann. Man erkennt dies heute an den Ämtern des Generalvikars (Verwaltung) und des Offizials (Rechtsprechung). Im Bischof sind diese Vollmachten dann zusammen mit der Vollmacht der Gesetzgebung zwar vereint. Aber er ist durch seine Mitarbeiter eingebunden in eine Organisation, die Willkür erschwert. Jeder Kleriker, der im Namen Christi leitet, hat zudem einen Oberen, an den man gelangen kann. Selbst ein Diözesanbischof muss sich gefallen lassen, dass seine Rechtsakte von der Römischen Kurie, die im Namen des Papstes handelt, überprüft und allenfalls umgestossen werden, wenn er nicht rechtens entschieden hat. Auch Gerichtsurteile kann man in diesem Sinn an einen Gerichtshof des Papstes weiterziehen.
Die Frage der rechtlichen Überprüfbarkeit von Handlungen der Bischöfe spitzt sich freilich beim Papst zu. Er kann von niemandem gerichtet werden, wie der hl. Papst Gregor VII. († 1085) festgestellt hat. Aber das ist mehr eine theoretische, denn eine praktische Schwierigkeit: In der Wirklichkeit ist der Papst – weil er das Haupt einer «Freiwilligenorganisation» ist – der erste, der daran interessiert sein muss, sich an die eigenen Gesetze zu halten. Tut er es nicht: Wer sollte es dann noch tun? So würde die Kirche geschwächt. Denn eben: Man kann sie verlassen. Anders beim Staat: Aus diesem kann man zwar auswandern, aber nur dazu, einem anderen Staat rechtlich unterworfen zu sein. Das unterscheidet eben die staatliche von der kirchlichen Sphäre. Sie liegen auf verschiedenen Ebenen. So kann man auch in den Ländern, in denen es keine Kirchensteuer und damit keinen «Kirchenaustritt» gibt, aus der Kirche emigrieren, ihr einfach fernbleiben, ohne dann einer anderen Kirche unterworfen zu sein. Und es war immer wieder in der Kirchengeschichte tatsächlich so: Das Verhalten von Päpsten, der Kurie, von Bischöfen und Pfarrern, die sich über das geistliche Recht der Kirche erhaben gedünkt haben, hat für die Kirche schwerwiegende Folgen gehabt. Es kam zu Spaltungen und zum Aderlass an Gläubigen. Das war schmerzhaft, hat jedoch disziplinierend zur Folge gehabt, dass die Kirche immer wieder umgekehrt ist, gerade auch ihre Hierarchie.
Das entscheidende Element der «Machtbegrenzung» der Kirche stellt freilich nicht ihre rechtliche Ordnung dar, sondern die heilige Überlieferung und die Heilige Schrift. Die kirchliche Lehre, ihre Sittenlehre inbegriffen, ist letztlich die Grenze, die niemand, nicht einmal der Papst, überschreiten kann, ohne schwerste Konsequenzen heraufzubeschwören. Denn auch der Papst ist nicht der Herr über den Glauben, wie schon Paulus gesagt hat (2 Kor 1, 24), sondern Diener der Wahrheit. Als der Hl. Papst Johannes Paul II. im Jahr 1994 die Weihe von Frauen zu Priesterinnen für immer ausschloss, hat er genau in diesem Sinn gehandelt. Er hat nicht erklärt, er bestimme das jetzt einfach so, weil er der Papst sei. Sondern er hat gesagt, «dass die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden». Er konnte nicht anders entscheiden, selbst wenn er es gewollt hätte. Je mehr alle, die geistliche Vollmacht ausüben in der Kirche, in diesem Geist handeln, umso mehr sind sie Diener der Wahrheit und treten weniger mit ihren persönlichen Vorlieben in den Vordergrund. Nur so kann eine «Freiwilligengemeinschaft» zusammenbleiben. Mit Zwang ist das nicht zu schaffen und auch nicht mit Machtteilung, sondern nur durch die Treue aller zur einen göttlichen Botschaft. Nur diese kann einen. Und je mehr sie Richtschnur und Grenze des Handelns ist, umso weniger kann Willkür Platz greifen.
«Nachahmung ist die höchste Form der Anerkennung», pflegt man zu sagen. Wenn die Kirche in diesem Sinn den von seiner Natur her völlig anders ausgestalteten Staat für ihre «Organisation» und ihr Handeln zum Vorbild nähme, würde sie damit bekennen, dass sie ihr geistliches Wesen aufgegeben hat. Sie würde zugeben, dass sie nicht mehr von der heiligen Überlieferung und der Heiligen Schrift her, von der Kraft Gottes her, die aus den Sakramenten fliesst, glaubt und handelt, sondern von säkularen, menschengemachten Maximen und Strukturen her, die in der von Machtstreben und Gewalt geprägten oder bedrohten Welt ihre Berechtigung haben, aber nicht in der Kirche. Nicht mehr das Walten Christi und des Heiligen Geistes wäre dann die Inspiration der Kirche, sondern der Umgang mit Macht und Gewalt, wie er in dieser Welt und Zeit herrscht, die jedoch vergehen werden. Das wäre dann nicht mehr eine Kirche, die in der Welt ist, sondern eine Kirche, die von der Welt ist (Joh 17, 11.14). Und es wäre dann keine Kirche mehr, die über die Welt hinausweist, sondern eine Kirche, die sich verendlicht hat. Wie sollte sie noch glaubwürdig vom Unendlichen künden, wenn sie als Bezugspunkt für ihr Handeln das Endliche genommen hat?
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Lesermeinungen | Zeitzeuge 5. Juli 2022 | | | Liebe SalvatoreMio und winthir, im Link nochmals das Werk von Georg May:
Die andere Hierarchie
Ziffer 37-39 über "Brauch" und Missbrauch der
Pfarrgemeinderäte
Ich bin davon überzeugt, daß den meisten
Räten die hierarchische Stellung des Pfarrers
nicht mehr bekannt ist - oder es ist ihnen egal!
In der Nachbarpfarrei wurde ein jüngerer, eifriger
Pfarrer weggemobbt, er hatte es gewagt, einmal
im Monat ein Frühmesse in Latein anzusetzen und
den Herz-Jesu-Freitag mit Beichte, hl. Messe und
eucharist. Segen zu feiern, was auch zahlreiche
Menschen aus der Umgebung anzog.
Das Motto "alle Macht den Räten" ist zutiefst
unkatholisch, da es gegen die Verfassung der
Kirche gerichtet ist, die bzgl. Hierarchie
göttlichen Rechtes ist.
Noch in den 60er Jahren setzte sich bereits
Prof. Klaus Mörsdorf kritisch mit dem beginnenden
"Räte(un)wesen" auseinander.
Ich wünsche gute Lesefrüchte beim Studium des
Werkes von Prof. May (den Prof. Mörsdorf gerne
als seinen Nachfolger in München gesehen hätte
was aber verhindert wurde). www.blog-frischer-wind.de/2013/12/prof-g-may-die-andere-hierarchie.html | 1
| | | winthir 4. Juli 2022 | | | hallo, SalvatoreMio - darf ich mir ein konkretes Beispiel (vielleicht sogar selbst erlebt?) für die "Um-Erziehung" wünschen?
weil, ich bin (und werde das auch bleiben, so Gott will) ein neu-gieriger Mensch :-)
danke im Voraus,
winthir. | 0
| | | SalvatoreMio 3. Juli 2022 | | | der Pfarrer leitet die Pfarrei? @winthir: eigentlich, aber nur eigentlich haben Sie Recht. Vor kurzem dachte und redete ich auch noch so. Doch der Wind hat sich gedreht. Man kann es hier und da merken, dass mancher Pfarrer den Laien gehorchen muss ... Da ist wohl eine Art "Umerziehung" im Gang, die von höherer Stelle kommt. | 2
| | | winthir 3. Juli 2022 | | | nun - der Pfarrer leitet die Pfarrei. Punkt. und wenn ein Pfarrer (selbst erlebt), die Sonntagsmesse von 09:00 Uhr auf 10:30 verschob, kann der Pfarrgemeinderat so sauer sein, wie er möchte - es hilft nix. (Der Pfarrgemeinderat hatte davon aus dem wöchentlichen "Kirchenzettel" davon erfahren). Unverhofft - kommt oft :-)
(Der damalige Pfarrer hat sich dann damals nachher beim Pfarrgemeinerat "entschuldigt" und versprochen, daß, wenn er die Sonntagsmesse auf wieder einen anderen Zeitpunkt verlegen würde, den Pfarrgemeinderat vorher zu kontaktieren).
naja. | 0
| | | Anaximander Ansorg 2. Juli 2022 | | | Die Macht der Zivilisierung Gründungsmoment des Staates war es immer, vorhandene Sitten mit Staatsgewalt durchzusetzen: Das muss in den meisten individuellen Fällen nicht entmündigend wirken, stehen doch die meisten ohnehin zu den nunmehr verklausulierten Sitten. So entsteht die "Zivilisierung der Sitten", die nunmehr parlamentarisch verwaltet wird.
Gründungsmoment der Kirche war der Empfang des heiligen Geistes. Zu diesem hat jeder den freien Zugang, sakramental begeht man das mit der Firmung. Einen möglichen "Abgang" verhindert keiner. Der hl. Geist weht nämlich, wo er will - wie will man ihn denn in "Machtstrukturen" hineinzwängen? | 0
| | | ottokar 1. Juli 2022 | | | Warum überhaupt über Macht diskutieren? Wir sprechen von der Allmacht Gottes.Von der Macht des Gebetes, von der "Macht" des Priesters Sünden zu vergeben. Aber Macht als Ausübung von Gewalt, also Zwang in der Kirche ist mir nie bewusst geworden. Ich erkenne das Besondere des Papstes und die Kraft seiner Sendung durch den Heiligen Geist an, ich erkenne an, dass ein Bischof seine Priester, und der Priester sein Gläubigen leiten sollte. Aber in meinen Augen ist die Macht eines Priesters, welcher Rangordnung auch immer, nicht grösser oder kleiner als die eines Abteilungsvorstehers,Rathausbeamten,Lehrers oder Dorfpolizisten.Respekt vor dem Amt ist nicht mit Macht gleichzusetzen, auch wenn Respekt Angst machen kann.Grundsätzlich handelt es sich bei der Problematik um das Ausnützen von Abhängigen, wie es in der gesamten Gesellschaft, oft in Familien vorkommt.Diesbezüglich hat der Synodale Weg alleine aus taktischen Gründen zum Erreichen seiner Ziele mit den "Machtstrukturen in unserer Kirche" ein Potemkinsches Dorf aufgebaut. | 4
| | | winthir 30. Juni 2022 | | | danke Dir, Norbert Sch?necker, die "Regel" kann ich sehr empfehlen.
insbesondere RB 53,1.
ich hab's erlebt. www.youtube.com/watch?v=VEm70qfjvrE | 1
| | | naiverkatholik 29. Juni 2022 | | | Das Sagen bei Räten haben die Eloquenten und die mit bestem Sitzfleisch. Bei Räten und Synoden gibt es auch Macht. Das Sagen haben die, die am besten reden können und die, die am längsten sitzen können in den Sitzungen.
Wenn da die Normalo-Katholiken nicht mehr hingehen, haben andere Macht und Sagen. | 4
| | | lesa 29. Juni 2022 | | |
Danke für diesen hervorragenden Artikel! | 3
| | | Zeitzeuge 29. Juni 2022 | | | Die hierarchische Verfassung der kath. Kirche ist jure divino, also GÖTTLICHEN Rechts; das ist ein Dogma, welches zum glauben
verpflichtet!
Bzgl. der "irdischen Wirklichkeiten" schreibt das
kath. Kirchenrecht einen Vermögensverwaltungsrat
(Kirchenvorstand) vor, der dem Pfarrer, der in Rechtsangelegenheit die Pfarrei vertritt, in Vermögensangelegenheiten (Mieten,
Pachten, Personal) als Helfer zu fungieren; dieser
Rat wird entweder direkt oder vom Pfarrgemeinderat
gewählt.
Daß z.B. besonders viele Pfarrgemeinderäte oft
versuchen, den Pfarrer, der ja der Leiter der
Pfarrei ist, "demokratisch" zu "steuern", ist
einer der großen Mißstände unserer kirchl.
Gegenwart, mehr dazu im Link von Georg May!
Aus jahrzehntelanger Erfahrung kann ich bestätigen, daß die Pfarrgemeinderäte grundsätzlich
mehrheitlich nicht gerade konservativ ausgerichtet sind, das Resultat kann jeder kritische Beobachter
in seiner Heimatpfarrei feststellen.
Fazit: Wer nach dem Motto "alle Macht den Räten"
die hierarch. Struktur der Kirche missachtet
ist nicht mehr katholisch! www.blog-frischer-wind.de/2014/07/prof-georg-may-die-andere-hierarchie_23.html | 3
| | | Heinz1 29. Juni 2022 | | | Eine herrschaftsfreie Gesellschaft ist neomarxistisches Konzept Sie wollten alle Macht beseitigen und sahen auch in der Vermittlung von Werten durch die Kirche Machtausübung. Eine Gesellschaft ohne Führung und ohne Werte war das Ziel.
Ich würde sagen in den Köpfen vieler Menschen wurde das im Laufe des 20.Jahrhunderts bis jetzt zumindest im Hinblick auf die Kirche auch erreicht.
Die atheistische Gesellschaft hat hervorgebracht: Drogen, Gewalt, Streit, Dialogunfähigkeit und Geisteskrankheiten im hohen Ausmaß. | 1
| | | Bene16 29. Juni 2022 | | | @Gabriele.B Gott gibt seinen Priestern VOLLmacht.
Gott sei Dank! | 4
| | | Gabriele.B 29. Juni 2022 | | |
Wenn Gott der Herr den Priestern seiner Kirche Macht gegeben hat, dann ist das gott gewollt. Kein Gremium darf den Priestern diese Macht streitig machen! | 6
| | | SalvatoreMio 29. Juni 2022 | | | 1) Machtmissbrauch - 2) sexueller Missbrauch Auch wenn letzteres Thema im Fokus steht: man darf nicht alles über einen Kamm scheren. "Macht" kann man in vieler Hinsicht missbrauchen, auch indem jemand meint, nur er dürfe seine Meinung sagen und vieles mehr. - Wenn man den Skandal des sexuellen Missbrauchs nutzt, um grundlegende Kompetenzen unserer Priester einzuschränken, so mündet auch das in massivem Missbrauch! | 5
| | | daylight 29. Juni 2022 | | |
Auch ich möchte @Stephaninus beipflichten. Der Beitrag von @Uwe Lay ist extrem zynisch. Welche Statistik dafür gibt es für die behaupteten weniger Vergewaltigungen? Und die andere Gewalt? An der Mauer in Berlin? An der Innerdeutschen Grenze? An politischen Häftlingen? ... | 3
| | | Stephaninus 29. Juni 2022 | | | @Uwe Lay / @alle Es ist historisches Fakt, dass heute viel weniger Menschen an Gewalttaten sterben als in früheren Jahrhunderten, insofern haben Demokratie und Fortschritt schon was gebracht. Dass Sie die DDR in Bezug auf weniger Vergewaltigung anführen, ist fast schon zynisch angesichts der vielen Opfer, die dieses Unrechtssystem direkt gefordert hat.
Der Artikel Grichting unterscheidet meines Erachtens nicht detailliert zwischen geistlicher und irdischer Dimension der Kirche. In den zeitlichen / materiellen Dingen ist m.E. eine demokratische Mitwirkung und Mitkontrolle durchaus möglich und vermutlich auch sinnvoll. | 4
| | | Norbert Sch?necker 29. Juni 2022 | | | Ein Tipp Ein schöner Artikel!
Für einen sinnvollen Ausgleich zwischen Macht und Kontrolle kann man immer noch die Ordensregel des Heiligen Benedikt empfehlen. Was er über Leitungsgewalt und Achtung für die Schwachen und Jungen schreibt, ist immer noch höchst sinnvoll. | 4
| | | SalvatoreMio 29. Juni 2022 | | | Machtmissbrauch Als mein + Pfarrer vor der Ordination stand, sagte sein rigoroser Bischof zu der großen Schar: "Wer nicht pariert, der fliegt!" Das war nicht gerade fein, aber klar. - Als dann in den 70erJahren viele Priester ihr Amt niederwarfen und viel weniger junge Männer sich berufen fühlten bzw. das Priestertum anstrebten, hatte ich manchmal das Gefühl - mit Verlaub gesagt - dass man dann "jeden annahm und mit durchzog". Doch das darf einfach nicht sein! Gerade das Priesterseminar muss eine gründliche seelische und charakterliche Prüfung beinhalten. Das sind wir dem Herrn, dem Volk Gottes und dem zukünfigten Priester schuldig. | 5
| | | Uwe Lay 29. Juni 2022 | | | 2 Fragen: Einst wurde Deutschland aber auch Österreich monarchisch regiert, dann wurde die Macht demokratisiert, wir leben in Republiken mit Gewaltenteilungen: Gibt es Hinweise darauf, daß nun in den Demokratien weniger Frauen vergewaltigt werden als in den Zeiten der Monarchie? Die DDR war kein demokratischer Rechtsstaat: Warum wurden dann in ihm weniger Frauen vergewaltigt als in der demokratischen BRD? | 1
| | | bibelfreund 29. Juni 2022 | | | Verstand verloren So ist es, wenn Unberufene sich berufen fühlen, Kirche zu leiten; die Gläubigen hauen ab aus solchen Vereinen, denen nichts mehr heilig ist und die Kirche leiten wollen wie einen queeren Sportverein | 3
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