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| ![]() Deutsches Gericht möchte Informationen vom emeritierten Papst Benedikt XVI.28. September 2022 in Deutschland, 15 Lesermeinungen Im Rahmen einer Feststellungsklage eines von einem katholischen Priester missbrauchten Mannes möchte das deutsche Landgericht Traunstein Informationen vom emeritierten Papst Benedikt XVI. über seine Zeit als Erzbischof von München und Freising München (kath.net) Im Rahmen einer Feststellungsklage eines von einem katholischen Priester missbrauchten Mannes möchte das deutsche Landgericht Traunstein Informationen vom emeritierten Papst Benedikt XVI. über seine Zeit als Erzbischof von München und Freising. Dies berichten deutsche Medien. Eine Gerichtssprecherin möchte dies innerhalb von vier Wochen bekommen. In der Sache geht es um eine Klage eines von einem katholischen Priester missbrauchten Mannesund Schadenersatzpflicht. Laut "Berchtesgadener Anzeiger" sei es aber unklar, ob sich der emeritierte Papst Benedikt XVI., das Erzbistum München und Freising, dessen früherer Erzbischof Kardinal Friedrich Wetter sowie der ehemalige Priester Peter H. vor dem Traunsteiner Zivilgericht verantworten müssen. Die Zeitung betont auch, dass es nicht richtig sei, was z.B. die Süddeutsche Zeitung online berichtet, nämlich, dass das Landgericht ein Vorverfahren eingeleitet habe. Das ganze sei derzeit eine rein "technische Maßnahme", die mit keinerlei inhaltlicher Bewertung der Erfolgsaussichten der Klage durch das Gericht verbunden sei. Der Missbrauch an dem Kläger ist übrigens strafrechtlich verjährt. Mit der Feststellungsklage will der Anwalt erreichen, dass zivilrechtlich geklärt wird, ob er einen Schadensanspruch aus dem erlittenen Unrecht gibt. Es geht um die Frage, ob die Kirche und z.b. das Erzbistum München konkret eine Mitschuld an den Missbrauchstaten von Peter H. tragen. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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