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Nein zu Geschlechtsumwandlungen bei Minderjährigen!

29. Oktober 2022 in Schweiz, 1 Lesermeinung
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Protestaufruf der Stiftung Zukunft CH wegen irreversiblen Operationen und Hormoneingriffen bei Minderjährigen.


Winterthur (kath.net/ pm)

In der Schweiz haben Behandlungen von Minderjährigen mit Geschlechtsverunsicherungen massiv zugenommen. Laut der 2022 publizierten BFS Spitalstatistik haben sich in der Schweiz beispielsweise die Brustentfernungen bei Frauen unter 24 Jahren zwischen 2018 und 2020 verdoppelt. Neun davon betreffen Mädchen zwischen 10 und 14 Jahren. Laut dem Verband für evidenzbasierte Gendermedizin SEGM führen Pubertätsblocker und geschlechtsübergreifende Hormone zu irreversiblen Langzeitfolgen. Die Stiftung Zukunft CH lanciert darum eine Protestaktion an Bundesrat Alain Berset.


An Mädchen werden chirurgische Eingriffe wie Brustamputationen durchgeführt und immer mehr Minderjährige erhalten Pubertätsblocker und Hormone. Doch Langzeitfolgen lassen aufhorchen, wie die SEGM vermeldet: Massive irreversible Auswirkungen auf das Wachstum, brüchige Knochen und Unfruchtbarkeitsrisiken. Während andere Länder zum Schutz der Minderjährigen reagieren, passiert in der Schweiz noch nichts! Schweden verbot im Mai 2022 Pubertätsblocker, Frankreich und Finnland setzen auf Psychotherapie statt Hormonbehandlungen und chirurgische Eingriffe. Grossbritannien schliesst wegen Gesundheitsrisiken die „Tavistock Clinic“, die auf Geschlechtsumwandlungen bei Minderjährigen spezialisiert ist. Die weltweit wachsende Zahl von Betroffenen, die ihren Geschlechtswechsel bereuen, ist alarmierend.

Deshalb fordert die Stiftung Zukunft CH mittels Verteilung von tausenden von Protestkarten aus der Bevölkerung den Bundesrat auf, umgehend ein Verbot des Einsatzes von Pubertätsblockern, Hormonbehandlungen und chirurgischen Eingriffen im Hinblick auf einen Geschlechtswechsel bei Minderjährigen zu veranlassen. Es ist dringend Zeit, dass die Schweiz endlich einschreitet! Zum Schutz der Kinder und Jugendlichen.

 

Protestkarte von Zukunft CH


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