Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Neue Fantasien über das Weiheamt für Frauen?
  2. Leo XIV. möchte bei "Alter Messe" "konkrete und großzügige Lösungen"
  3. "Vaccine Amen"
  4. Spanien am moralischen Abgrund
  5. „Genau das, was wir heute in Deutschland beim Synodalen Weg erleben, dieselben Themen, Ansichten“
  6. Christliche Werte unerwünscht - Einschränkung der Meinungsfreiheit in Finnland!
  7. 'Erzieherischer Unterton': Harald Schmidt rechnet mit Tagesthemen und Heute Journal ab
  8. Katholische US-Historikerin Bronwen McShea schreibt über „die Frauen, die der Vatikan vergaß“
  9. Bischof Dr. Heiner Wilmer SCJ wird neuer Bischof von Münster
  10. Panik in Magdeburg
  11. Dienst, Ordnung, Sendung: Die hierarchische Gestalt der Kirche
  12. "Ein Vorbild für Väter und Ehemänner" - US-Präsident veröffentlicht Würdigung des Heiligen Josef
  13. Kardinal Eijk zelebriert erstes Hochamt im Vetus Ordo: „Eindrückliches, unvergessliches Erlebnis“
  14. Maria – Marta – Lazarus: Christus, der Freund des Lebens
  15. Wenn das künftige nominelle Kirchenoberhaupt mit dem eigenen Glauben fremdelt

Papst Franziskus hat das Rücktrittsgesuch des Aachener Weihbischofs Bündgens angenommen

10. November 2022 in Deutschland, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Sein Rücktrittsgesuch hatte der 66-jährige Weihbischof im Oktober eingereicht, nachdem gegen ihn ein Strafbefehl rechtskräftig wurde


Aachen (kath.net) Papst Franziskus hat den Rücktritt von Weihbischof Johannes Bündgens angenommen. Dies teilte der Heilige Stuhl Mitte dieser Woche über die Apostolische Nuntiatur mit, wie das Bistum Aachen in einer Presseaussendung bekannt gab. Sein Rücktrittsgesuch hatte der 66-Jährige im Oktober eingereicht, nachdem gegen ihn ein Strafbefehl rechtskräftig wurde. „Es ist für alle Seiten gut, dass der Papst eine zügige Entscheidung getroffen hat“, sagt der Aachener Bischof Helmut Dieser. „Persönlich bedauere ich sehr, dass die vergangenen Jahre zu dieser Entwicklung geführt haben.“ Johannes Bündgens wurde 2006 zum Weihbischof geweiht. Die Ernennung eines Bischofs erfolgt durch den Papst, der auch über ein Rücktrittsgesuch entscheidet.


Hintergrund: Wie kath.net bereits berichtet hatte, war es im Verfahren um insgesamt 143.000 Euro einer dementen Bekannten gegangen, die ältere Dame aus Kerpen ist inzwischen verstorben. Der Vorwurf lautete, dass der Weihbischof dieses Geld veruntreut haben sollte. Er hatte von seiner Bekannten eine Vollmacht für ihr Konto erteilt bekommen, möglicherweise sei sie aber bereits nicht mehr geschäftsfähig gewesen, als er das Geld in mehreren Abschnitten auf sein eigenes Privatkonto überweisen habe. Zu einer Überweisung über 15.000 Euro stellte das Gericht das Verfahren ein, denn laut Richter habe hier tatsächlich ein Zahlungsanspruch Bündgens bestanden. Zu den restlichen 128.000 Euro hatte Weihbischof Bündgens erklärt, er habe der alten Dame für das Geld lebenslanges Wohnrecht in einer von ihm für 600.000 Euro erworbenen Aachener Immobilie eingeräumt, doch sei dies nicht im Grundbuch vermerkt worden, weil sich der Gesundheitszustand der Dame inzwischen verschlechtert hatte.

Archivfoto Weihbischof Bündgens (c) Bistum Aachen/Andreas Schmitter


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. kath.net ISLAND REISE im JULI 2026 - ANMELDE-DEADLINE DIESE WOCHE - 25. MÄRZ!!!
  2. Große SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Spanien am moralischen Abgrund
  4. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  5. Leo XIV. möchte bei "Alter Messe" "konkrete und großzügige Lösungen"
  6. Panik in Magdeburg
  7. 'Erzieherischer Unterton': Harald Schmidt rechnet mit Tagesthemen und Heute Journal ab
  8. Brasilien: 26-jähriger Seminarist stirbt – hinterlässt beeindruckendes geistliches Testament
  9. Ein Champion am Galgen – und die Welt sieht weg
  10. Neue Fantasien über das Weiheamt für Frauen?
  11. DBK kritisiert ZDF-Kinderformat „Logo“ wegen Christentum-Beitrag
  12. Belgischer öffentlich-rechtlicher Sender lässt Moderatoren Marien- und Jesus-Statuen zertrümmern!
  13. Wenn das künftige nominelle Kirchenoberhaupt mit dem eigenen Glauben fremdelt
  14. Bischof Dr. Heiner Wilmer SCJ wird neuer Bischof von Münster
  15. Katholische US-Historikerin Bronwen McShea schreibt über „die Frauen, die der Vatikan vergaß“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz