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Wo Arbeitsrecht zu Arbeits(un)recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

1. Dezember 2022 in Aktuelles, 12 Lesermeinungen
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Die Treue zur römischen Kirche steht über der Steuerpraxis deutscher Schismatiker - Ein Gastkommentar von Julian Adrat zum neuen Arbeitsrecht der Deutschen Bischofskonferenz


Berlin (kath.net)

Als vor drei Jahren die Kita-Gruppe meiner damals vier Jahre alten Tochter zur Lesbenhochzeit einer der Erzieherinnen eingeladen wurde, um im Standesamt mitzufeiern und Konfetti zu werfen, war ich bestürzt, aber nicht grundsätzlich überrascht… Nichts Neues unter der Sonne, frei nach Kohelet, schon gar nicht in Berlin.

Und nicht schon damals, immer wieder werde ich gefragt, warum ich meine Kinder nicht in eine katholische Kita oder eine katholische Schule gegeben habe. In der Regel wird das angenommen. Aber schon vor fünf Jahren galt, was letzte Woche amtlich wurde: Wo katholisch drauf steht, ist noch lange nicht katholisch drin.

800 000 Menschen stehen in einem Arbeitsverhältnis mit der Kirche, das nun - machen wir uns nichts vor - völlig dem Zeitgeist angepasst wurde, und 900 000 Menschen gehen in die Kirche. Ein Kirchensteuersystem, zwei Herden, die Schnittmengen zwischen beiden ist sehr klein. Man kann das institutionalisierte Schizophrenie nennen. Oder Etikettenschwindel. Dann lieber zu REWE. Dort gibt‘s Haltung. Und wenn auf einer Packung Rindergulasch Haltungsform-Siegel 4 steht, bekommst du Premium und nicht irgendwas. Das würde ich mir auch für die Kirche wünschen. Dass ich kulturelles, intellektuelles und religiöses „Premium“ bekomme, wenn „katholisch“ darauf steht.


Wer bekommt nun den Zuschlag für die frei gewordene Oberarzt-Stelle? Der sakramental und katholisch verheiratete Familienvater oder die „nicht-binäre“ Person, die sich - Samenspende sei Dank - Elternteil nennt und mit einer lesbischen Frau „verheiratet“ ist. Wenn alle Qualifikationen die gleichen sind… Im Namen der Vielfalt… Hand aufs Herz...

Ich habe auf die Einladung zur Lesbenhochzeit mit einer Rundmail an alle Eltern geantwortet und versichert, dass niemand sich um den Betreuungsschlüssel Sorgen machen müsse, meine Tochter würde an besagtem Tag zu Hause bleiben. Bei ersten Wandertagen mit den Kleinen war das damals ein Problem gewesen. Aber die Kita-Leitung höchstpersönlich fuhr mit ins Standesamt. Damals konnte ich mich als Katholik outen, aber angenommen meine Kinder wären heute in einer katholischen Kita. Man würde mir entgegnen, dass die Kirche selbst gutheiße, an was ich mich stoße. Vielfalt und so weiter… Liebe „Queer-Sensible“, rastet nicht gleich aus, aber was ihr unter Vielfalt versteht, ist oft nur ein Mangel an Persönlichkeit.

Apropos Standesamt. „Es gibt keinen gültigen Kirchenaustritt vor dem Standesamt“, schreibt Joachim Heimerl. „Was zählt ist die Einheit mit dem Glauben der (römischen!) Kirche, sonst nichts. Deshalb ist es an der Zeit, sich ehrlich zu machen: Die Kirchensteuer hat keine Zukunft mehr; sie ist kein Indikator für die Zugehörigkeit zur Kirche. Die wiederum ist eine zu heilige Sache, als dass man sie an einer Steuer festmachen darf. Auch deshalb kann niemand von Katholiken erwarten, dass sie weiters ihre Kirchensteuern bezahlen. Die Treue zur römischen Kirche steht über der Steuerpraxis deutscher Schismatiker.“

Wo Arbeitsrecht zu Arbeits(un)recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!


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