![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Deutschland: Bundesjustizminister Buschmann (FDP) warnt Klimakleber vor hohen Strafen17. Dezember 2022 in Deutschland, 5 Lesermeinungen Buschmann: Bei den Aktivisten der „Letzten Generation“ handele es sich um Personen mit der Bereitschaft, zur Erreichung politischer Ziele Straftaten zu begehen Berlin (kath.net) Klimakleber könnten hohe zivilrechtliche Strafen erhalten, denn auch die wirtschaftlichen Schäden seien zum Teil erheblich. Das sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Da kommen sehr große Geldbeträge zusammen. Wenn die Geschädigten die Schäden gegenüber den Verursachern geltend machen, dann werden sie diese Schäden unter Umständen ein Leben lang abzutragen haben. Deshalb sollte jeder die Finger davon lassen, sich unbefugt Zutritt auf Flugfelder zu verschaffen. Denn das hat nicht nur eine strafrechtliche, sondern auch eine zivilrechtliche Dimension.“ Bi den Aktivisten der „Letzten Generation“ handele es sich um Personen mit der Bereitschaft, zur Erreichung politischer Ziele Straftaten zu begehen, so Buschmann, doch gelte das Gesetz „für alle“. Außerdem sorgt sich Buschmann davor, dass Straftaten als Mittel der politischen Auseinandersetzung Schule machen könnten: „Dann werden sich auch ‚Querdenker‘, Rechtsextreme und wer sonst noch auf sogenannten zivilen Ungehorsam berufen. Wir dürfen hier unsere Maßstäbe nicht verschieben.“ Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |