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CDL: Abschaffung des § 218 wäre völlige Entgrenzung - Kein Recht auf Abtreibungen

9. Jänner 2023 in Prolife, 2 Lesermeinungen
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Christdemokraten für das Leben: "Diese Regierung zeigt einmal mehr, dass sie nicht im Mindesten die Absicht hat, den ihr durch das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht auferlegten Schutzauftrag für das Leben zu erfüllen."


Berlin (kath.net/ CDL) Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) erhebt erneut die Forderung, den § 218 StGB zu streichen und Abtreibungen zu legalisieren. Für die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) nimmt deren Bundesvorsitzende Susanne Wenzel dazu wie folgt Stellung:

„Die Forderung der Bundesfamilienministerin zur Abschaffung des § 218 StGB überrascht nicht, zumal dies bereits im Koalitionsvertrag angekündigt und von SPD und Grünen während der Debatte um die Abschaffung des Werbeverbotes für Abtreibungen mehrfach gefordert wurde.
 
Seit Inkrafttreten der Beratungsregelung kritisiert die Lebensrechtsbewegung den mangelhaften Schutz der Ungeborenen durch das Beratungskonzept. Die Abtreibungszahlen, die während der vergangenen Jahrzehnte in den offiziellen Meldungen immer über 90.000 im Jahr lagen und aufgrund der mangelhaften Abtreibungsstatistik noch einmal um eine erhebliche Dunkelziffer ergänzt werden müssen, zeigen deutlich, wie berechtigt diese Kritik ist. Das Statistische Bundesamt hat erst im Dezember auch für das 3. Quartal 2022 eine deutliche Steigerung der Abtreibungen bestätigt.
 
Dennoch gewährleistet der §218 StGB immerhin noch einen Grundschutz. Würden nach dem Willen der Ministerin und der Abtreibungslobby im Bundestag die Bestimmungen des Strafgesetzbuches einfach gestrichen, gäbe es keinerlei Begrenzungen mehr und Abtreibungen wären damit ohne Weiteres bis zur Geburt möglich. Die Familienministerin wäre besser beraten, eine Informationskampagne für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt zu starten.
 
Einmal mehr wird deutlich, dass es der Ampel-Koalition nicht um den Schutz des Lebens der Ungeborenen geht. Sie ordnet das Lebensrecht des Kindes ausschließlich dem Zustimmungsvorbehalt der Mutter unter. Das Kind spielt  keinerlei Rolle, es wird nicht einmal erwähnt. Stattdessen wird immer wieder ein angebliches „Recht“ auf Abtreibung postuliert.
 
Diese Regierung zeigt einmal mehr, dass sie nicht im Mindesten die Absicht hat, den ihr durch das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht auferlegten Schutzauftrag für das Leben zu erfüllen. Der Staat aber, der das Unrecht der willentlichen und absichtlichen Tötung eines unschuldigen Menschen zum „Recht“ erklärt, gibt jede Menschlichkeit auf und wird zum Unrechtsstaat.“



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Lesermeinungen

 J. Rückert 10. Jänner 2023 
 

GG auf Wanderschaft?

Welche Halbwertszeit hat das deutsche GG? Wandert es wie Dünen?
Müssen Beamte nach 10 (?) Jahren auf das gesellschaftlich aktualisierte GG neu vereidigt werden?


0
 
 girsberg74 9. Jänner 2023 
 

Der Text sagt schon alles !

Man muss ihn nur zur Kenntnis nehmen und - gelgenen oder nicht - in persönliche Gespräche einbringen; etwas Feingefühl kann dabei helfen.

Kann natürlich sein, dass dadurch "Freundschaften" zerspringen; waren dann halt keine solchen.

Das sollte uns aber nicht abhalten, das


4
 

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