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Kardinal Müller äußert sich zur weiteren Einschränkung von Traditionis custodes

27. Februar 2023 in Interview, 33 Lesermeinungen
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„Die Bischöfe oder Ortsordinarien in diesen Fragen sekundären Rangs zu Bittstellern bei der höchsten Autorität (sprich der Bürokratie des Dikasteriums für den Gottesdienst) oder untergeordneten Befehlsempfängern herabzustufen, beschädigt…“


Rom (kath.net) Papst Franziskus hat in einem vieldiskutierten Reskript die Zuständigkeit der Bischöfe für die Messe in der Außerordentlichen Form weiter eingeengt, kath.net hat berichtet. Für das spanischsprachige Internetportal „InfoVaticana“ fragte der Redakteur Javier Arias beim emeritierten Präfekten der Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard Ludwig Müller, um Stellungnahme an und veröffentlichte die Antwort in spanischer Sprache. kath.net dankt S.E. Kardinal Müller für die freundliche Erlaubnis, die deutschsprachige Originalantwort in voller Länge publizieren zu dürfen:

InfoVaticana: Glauben Sie, dass dies einem Machtmissbrauch des Papstes gleichkommen könnte, indem er die Unabhängigkeit der Bischöfe einschränkt?

Kardinal Müller: Papst Benedikt XVI. hat dem Papsttum hohes Ansehen verliehen sogar bis zu kirchenfernen Agnostikern hin (Paolo Flores D'Arcais, Jürgen Habermas, Piergiorgio Odifreddi) durch seine hohe theologische Kompetenz und intellektuelle Redlichkeit. Er hatte es nicht nötig, autoritär auf einem formalen Gehorsam zu beharren, weil nicht einmal der heilsentscheidende Glaubensgehorsam gegenüber Gott eine blinde Unterwürfigkeit fordert, sondern eine Hingabe an den dreifaltigen Gott mit Vernunft und freiem Willen ist – also ein obesequium rationabile (II. Vatikanum, Dei verbum 5).


Beim Gehorsam gegenüber der kirchlichen Autorität ist zu unterscheiden zwischen dem religiösen Gehorsam, der sich auf die autoritative Vorlage des geoffenbarten Glaubens bezieht und der Bereitschaft, dem Papst und den Bischöfen willig zu folgen auch in Fragen des Disziplin der kirchlichen Organisation und der Ordnung der Liturgie.

Wir unterscheiden zwischen der Substanz der Sakramente, über die Papst und Bischöfe keinerlei Verfügungsgewalt besitzen und dem liturgischen Ritus, der geschichtlich gewachsen ist in den verschiedenen legitimen Riten innerhalb der einen katholischen Kirche. Auch die lateinische Liturgie kennt eine Geschichte und einige Varianten.

Das II. Vatikanum wollte aber keineswegs vom Schreibtisch der Liturgiewissenschaftler aus einen neuen Ritus der westlichen katholischen Kirche konstruieren, sondern nur den ehrwürdigen römischen Ritus an einigen Stellen verdeutlichen, damit die participatio actuosa der Gläubigen erleichtert wird.

Papst Benedikt hat theologisch kompetent und pastoral sensibel die entstandenen Spannungen überwunden durch die Unterscheidung von ordentlicher und außerordentlicher Form des lateinischen Ritus.

Die gewalttätige Intoleranz gegen die Freunde des außerordentlichen Ritus mit der Polemik, sie seien Feinde des Konzils und Rebellen gegen die Autorität des Papstes überhaupt ist nicht nur pastoral kontraproduktiv, sondern ein erschreckendes Beispiel der theologischen Inkompetenz in der Unterscheidung der unverfügbaren Substanz der Sakramente und des Formenreichtums der liturgischen Riten oder Ordo.

Die Bischöfe oder Ortsordinarien in diesen Fragen sekundären Rangs zu Bittstellern bei der höchsten Autorität (sprich der Bürokratie des Dikasteriums für den Gottesdienst) oder untergeordneten Befehlsempfängern herabzustufen, beschädigt nicht nur die pastorale Verantwortung des Bischofsamtes, sondern verdunkelt den wahren Sinn des Papsttums, nämlich die Einheit der Kirche in der Wahrheit des Glaubens und der sakramentalen Gemeinschaft darzustellen und zu realisieren (Lumen gentium 18; 23).

Die Anerkennung der päpstlichen Autorität wird nicht gefördert, sondern auf die Dauer geschwächt durch den Eindruck, dass hier nicht der kluge Hausvater und der gute Hirte handelt, sondern ein autokratischer Befehlshaber am Werke ist, wie es der protestantische Antipapismus und der liberal-aufgeklärte Antikatholizismus seit 500 Jahren behauptet.

InfoVaticana: Warum wird mit Bezug auf bestimmte Gruppen so viel über „Inklusion“ geredet, aber über Traditionalisten so hart?

Kardinal Müller: Es müsste umgekehrt sein: In Fragen des geoffenbarten Glaubens muss die päpstliche Autorität unerbittlich sein. In Fragen unterschiedlicher menschlicher Traditionen dagegen großzügig.

Um es zu verdeutlichen: Die Ehe ist göttlichen Rechtes und deshalb darf ihre Unauflöslichkeit nicht mit pastoralen Erwägungen prinzipiell in Frage gestellt werden, wie in einigen falschen Auslegungen von Amoris laetita.

Die Ritenreform des II. Vatikanums ist nur kirchlichen Rechtes und deshalb ist hier ein absoluter Gehorsam unter Androhung von heilsrelevaten Kirchenstrafen abwegig.

Es wäre gut, wenn man sich an der überlegenen Weisheit des Papstes Benedikt XVI orientieren würde, statt ihn in falschem Gruppendenken für die eine oder andere Seite zu instrumentalisieren. Papst Franziskus hat ihn selbst einen großen Lehrer der Kirche genannt und damit auch ein gutes Beispiel für die Ausübung kirchlicher Autorität.

Link zum Originalbeitrag auf „InfoVaticana“: El cardenal Müller advierte que el nuevo rescriptum sobre Traditionis custodes degrada a los obispos y daña su responsabilidad pastoral

Archivfoto Kardinal Müller im Presseraum des Vatikans (c) Michael Hesemann


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