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Bistum Münster: Kirchliches Strafverfahren gegen früheren Dompropst und Offizial Schulte4. Mai 2023 in Deutschland, 5 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Zusätzlich auch kirchliches Verwaltungsstrafverfahren – Gegen Schulte gibt es Vorwürfe von grenzüberschreitenden, unangemessenen Verhalten
Münster (kath.net/pbm) Gegen den früheren Münsteraner Offizial, Dompropst und Domkapitular Kurt Schulte (58) wird es ein kirchliches Strafverfahren geben. Der Bischof von Münster, Dr. Felix Genn, hat sich an den Vatikan gewandt, damit dort die Entscheidung getroffen wird, wo das Strafverfahren geführt werden wird. Sicher ist, dass es wegen möglicher Befangenheit nicht in Münster sein wird. Mit diesem Vorgehen folgt Bischof Genn der Empfehlung, die die nun abgeschlossene kirchenrechtliche Voruntersuchung ausgesprochen hat. Bis zum Abschluss dieses Verfahrens bleibt Schulte beurlaubt; bis dahin wird er auch keine priesterlichen oder seelsorglichen Tätigkeiten ausüben (abgesehen von zwei Gottesdiensten im engsten Familienkreis). Für Schulte gilt bis zum Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung. 
Gegen Schulte gibt es Vorwürfe von grenzüberschreitenden, unangemessenen Verhalten. Die Staatsanwaltschaft Münster hatte in dem Fall, der im Juli 2022 zu seiner Beurlaubung führte, wegen fehlenden Anfangsverdachts keine Ermittlungen aufgenommen. In der Folge gab es einen weiteren Vorwurf. Auch dieser ist bei der Staatsanwaltschaft Münster angezeigt worden. Obwohl die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in diesem zweiten Fall noch nicht abgeschlossen sind, hatte Bischof Genn die nun abgeschlossene kirchenrechtliche Voruntersuchung wegen aller Vorwürfe angeordnet. Diese kommt zu dem vorläufigen Ergebnis, dass Schulte seine Autorität gegenüber von ihm abhängigen Personen für grenzüberschreitende Verhaltensweisen missbraucht haben soll; auch hier gilt bis zum Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung.
Zudem wird es gegen Schulte auch ein zusätzliches, weiteres kirchliches Verwaltungsstrafverfahren geben, das der Offizial des Bistums Osnabrück führen wird. Kläger sind das Bistum Münster und das Domkapitel am St.-Paulus Dom. Es besteht der Verdacht, dass Schulte unbefugt vertrauliche Unterlagen, darunter auch Personalunterlagen, an Dritte weitergegeben hat. Dieser Sachverhalt war seinerzeit auch der Anlass für die endgültige Entpflichtung von Schulte im September 2022 gewesen.
Informationen: Als Dompropst stand Kurt Schulte seit 2013 an der Spitze des Münsteraner Domkapitels. Dieses ist vor allem für die Feier der Gottesdienste im St.-Paulus-Dom zuständig. Das Domkapitel wählt zudem den Bischof. Als Offizial leitete Schulte seit 2010 das Offizialat, das Münsteraner Kirchengericht.
Für den Ablauf des nun kommenden kirchlichen Strafverfahrens und auch für das Verwaltungsstrafverfahren stellt das Kirchenrecht die Regelungen auf. Bekannte Kirchenstrafen, die ausgesprochen werden können, sind etwa die Untersagung der Ausübung gottesdienstlicher Handlungen, das Verbot, das Amt des Priesters weiter auszuüben (Suspendierung) oder auch die Entlassung aus dem Klerikerstand.
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Lesermeinungen | berno 4. Mai 2023 | | | @Marinamarie Es ist doch sehr gut, dass der Pfarrer sich angesichts der Missbrauchsfälle überlegt, wie er die Beichte so abnehmen kann, dass dabei alle ein gutes Gefühl haben. In Frankreich z. B. gibt es Beichtzimmer aus Glas (mit Streifen aus Milchglas), wo man sieht, dass da zwei Personen sitzen, aber nichts hört. Oder bei den Firmlingen neulich bei uns saß der Pfarrer im Chorraum und es wurde leise Musik abgespielt, damit man die beiden nicht verstehen konnte.
Einfach so weiter machen (weil man sich eh nicht vorstellen kann, dass DIESER Priester etwas machen würde), geht jedenfalls nicht. |  0
| | | Marinamarie 4. Mai 2023 | | | Ja da haben Sie natürlich Recht @winthir Heute hört man ständig nur noch „Missbrauch“! Jedes mögliche Fehlverhalten des Pfarrers wird öffentlich groß gemacht. Ich las kürzlich im Wartezimmer eines Arztes einen Artikel in einer Zeitschrift wo ein katholischer Pfarrer berichtete, er überlege aktuell eine Möglichkeit, wie die Erstkommunion Kinder ihr Beichte ablegen können. Beichtstuhl geht nicht weil allein mit dem Pfarrer, öffentlich = keine Privatsphäre. Die Gemeinde prüft ob man es nicht mit einer öffentlichen Bußandacht löst. Wie weit sind wir gekommen? |  1
| | | winthir 4. Mai 2023 | |  | " keiner von uns kann sich ein Fehlverhalten seinerseits vorstellen", schrieb MarinaMarie. tja - solche Aussagen waren früher gang und gäbe. "Unser Herr Pfarrer tut so was nicht! Diese Verleumder..."
Inzwischen sind viele Menschen da etwas vorsichtiger geworden. |  0
| | | Marinamarie 4. Mai 2023 | | | Kaum vorstellbar - in der Familie gut bekannt Ich vermag es nicht zu glauben, dass man diesen Mann angreift. In unserer Familie ist seit Urzeiten bekannt und keiner von uns kann sich ein Fehlverhalten seinerseits vorstellen. Beten wie dass sich alles als unzutreffend herausstellt und er schnell wieder seinen Dienst aufnehmen kann. |  0
| | | Marinamarie 4. Mai 2023 | | | Kaum vorstellbar - in der |  0
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