Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bischofsweihen - Piusbruderschaft kündigt die Namen der vier neuen Bischöfe an
  2. Liegt ein Schisma in der Luft?
  3. Bischof Heiner Wilmer empfängt Kommunion aus den Händen einer Laiin
  4. MAGNIFICA HUMANITAS
  5. Die ekklesialen Abrissbagger kreisen in den Dörfern
  6. Großbritannien: Blühende Tradi-Franziskaner-Kommunität steht vor der Auflösung
  7. Die Liturgie gehört nicht uns! Reform muss aus der Tradition wachsen
  8. Adios Toni!
  9. „Die Genderideologie ist zutiefst reaktionär“
  10. Polnische Bischofskonferenz bejaht in Positionspapier die Ehe nur „zwischen Mann und Frau“
  11. Das Babel-Syndrom. Die gezählte Seele und der steinerne Himmel der Maschinen
  12. Die offenen Türen des Glaubens, der Kirche und des Herzens
  13. Pastor in London wegen Straßenpredigt verhaftet: Vorwurf der „Hassrede“ nach Kritik am Islam
  14. Medien spekulieren weiter über möglichen Beginn des Seligsprechungsprozesses für Benedikt XVI.
  15. Erzdiözese Salzburg: Weiterbildungsveranstaltung mit Homosexuellen-Initiative

Deutsches Verwaltungsgericht entscheidet: Autofahrende Muslima darf keinen Gesichtsschleier tragen

1. August 2023 in Deutschland, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Verwaltungsgericht Neustadt a.d.W. - Nur Kopftuch ist erlaubt, der Niqab bleibt aus Sicherheitsgründen verboten: der Gesichtsschleier verhindere, dass eine Person bei Verkehrskontrollen und Verkehrsverstößen zur Rechenschaft gezogen werden könne.


Neustadt (kath.net) Nach einer Entscheidung einer Zulassungsbehörde, wonach eine Muslima keine Ausnahmegenehmigung für einen Gesichtsschleier erhielt, hat die betroffene Frau gegen diese Entscheidung geklagt. Nun wies auch das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße die Klage zurück. Die Begründung der Richter verwies auf das Verhüllungsverbot im Straßenverkehr, ein Fahrzeugführer darf sein Gesicht nicht so verhüllen, dass er nicht erkennbar ist – genau dies geschehe aber mit dem Niqab, der das gesamte Gesicht mit Ausnahme der Augenpartie verhülle.


Dieses Verhüllungsverbot beim Autofahren sei auch mit dem Grundgesetz vereinbar, da die Frau zwar Religionsfreiheit habe, aber ihre Religionsfreiheit nicht schwer eingeschränkt würde, notiert die Begründung des Gerichts eigens. Vielmehr würde das Niqab-Verbot nur in einer „eng begrenzten und für die Religionsfreiheit typischerweise nicht wesentlichen Lebenssituation eingeschränkt“, erläutert die Urteilsbegründung gemäß Darstellung des SWR. Wenn das Gesicht einer Autofahrerin nicht erkennbar sei, könnte man sie bei Verkehrskontrollen oder Verkehrsverstößen nicht zur Rechenschaft ziehen. Außerdem könne die Gefahr, dass der Gesichtsschleier dazu missbraucht werde, um als Autofahrerin unerkannt gegen Gesetze zu verstoßen, auch nicht könne nicht durch ein Fahrtenbuch o.ä. aufgehoben werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz - ANMELDUNG noch bis 22. JUNI!
  2. Bischofsweihen - Piusbruderschaft kündigt die Namen der vier neuen Bischöfe an
  3. Liegt ein Schisma in der Luft?
  4. MAGNIFICA HUMANITAS
  5. Weltweiter Rosenkranz für den Frieden am 30. Mai mit Papst Leo XIV. – Übertragung aus dem Vatikan
  6. Bischof Heiner Wilmer empfängt Kommunion aus den Händen einer Laiin
  7. Die ekklesialen Abrissbagger kreisen in den Dörfern
  8. „Die Genderideologie ist zutiefst reaktionär“
  9. Er starb, weil er die Ehe verteidigte
  10. Adios Toni!
  11. Martin Mosebach: ‚Die Nichtnagetiere betreten das sinkende Schiff‘
  12. Großbritannien: Blühende Tradi-Franziskaner-Kommunität steht vor der Auflösung
  13. Islamexperte Mansour warnt: Europa hat ‚naive Haltung‘ zum Islam
  14. Erzdiözese Salzburg: Weiterbildungsveranstaltung mit Homosexuellen-Initiative
  15. Das Babel-Syndrom. Die gezählte Seele und der steinerne Himmel der Maschinen

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz