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Sechs sexuelle Übergriffe auf fünf Frauen: Gericht in Regensburg gibt Bewährungsstrafe

4. August 2023 in Deutschland, 10 Lesermeinungen
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Der heute 23-jährige Afghane wurde auch nach einer ersten Anklage im Juli 2020 weiterhin übergriffig – Davon abgesehen gilt er laut Jugendgerichtshilfe als „beispielhaft integriert“.


Regensburg (kath.net) Das Amtsgericht Regensburg verhängt ein Jahr und zehn Monate Haft gegen einen geständigen 23-Jährigen – aber nur als Bewährungsstrafe. Das Urteil werde „heiß diskutiert“, schreibt Redakteur André Baumgarten in der „Passauer Neuen Presse“ (PNP). Die Taten liegen schon länger zurück. Der junge Afghane war bereits sechs Monate in Untersuchungshaft gesessen. Die PNP schildert, dass sich der junge Mann laut Jugendgerichtshilfe seit 2015 „beispielhaft integriert“ und Deutsch gelernt habe. Die Mittelschule habe er sogar als Klassenbester abgeschlossen, er habe eine Ausbildung gemacht und er engagiere sich ehrenamtlich, nur unter Alkoholeinfluss akzeptiere er wohl regelmäßig kein Nein. Die Opfer der Taten waren junge Frauen, eine von ihnen zum Tatzeitpunkt 16 Jahre alt. Eines der Opfer war erst im Lauf einer Therapie zur Anzeige fähig geworden und kämpft bis heute mit den psychischen Folgen jener Nacht.


Bereits 2020 war der damals 23-Jährige für eine fast identische Tat im Juli 2020 angeklagt worden und hatte dafür eine Geldauflage erhalten. Die Baumgarten schildert in der PNP: „Nun ging es am Regensburger Amtsgericht um weitere Vorfälle davor und danach: Von April 2019 bis März 2022 wurde der Mann gegenüber Bekannten immer wieder übergriffig.“

Der Regensburger Frauennotruf kritisiert das Strafmaß angesichts von mehreren schwerwiegende Straftaten als „nicht ausreichend“, schreibt der PNP. Opfer könnten künftig denken: „Wieso soll ich ihn dann überhaupt anzeigen?“

Anders sieht es Henning Ernst Müller von der Juristischen Fakultät der Universität Regensburg. Bei einer Verurteilung nach dem Jugendstraftrecht stehe immerhin der Erziehungsgedanke im Vordergrund, das Urteil sei angemessen.

Nach einem Beitrag der Bildzeitung habe der junge Mann namens Mohammed M. weitere Auflagen erhalten: er muss ein Anti-Aggressionstraining absolvieren und darf nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol haben.

Foto: Symbolbild


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