Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Wie die Piusbrüder - Linker belgischer Bischof plant weiterhin verbotene Weihen
  2. Ist der Islam ‚eine alternative Form des byzantinischen Christentums‘?
  3. Vatikan genehmigte 2025 in 34 Diözesen die Feier der Alten Messe in Pfarrkirchen
  4. Gefeuert wegen AfD-Kandidatur: Deutsche Caritas-Erzieherin zieht vor Gericht
  5. 'Amoris Laetitia' oder das Lehramt, das sich selbst abschafft
  6. Sechs Messdiener mit Down-Syndrom ministrierten bei der historischen Papstmesse in Paris
  7. Asymmetrisch blinder Blick auf die deutsche Landschaft
  8. Es gibt drei Erzengel, die vor Gottes Thron für uns eintreten
  9. „Das Ende von Maria 2.0“
  10. „Wenn wir den wahren missionarischen Geist, den richtigen Weg finden, gibt es in Deutschland noch…“
  11. Die Deutsche Bischofskonferenz will keine 'Demontage' des deutschen Staatsfunks
  12. Wort-Gottes-Feier in katholischer Kirche mit Liedern von Taylor Swift
  13. ‚Der Segen für Marie-Garance war auch ein Segen für ihre biologischen Eltern‘
  14. US-Diözese führt Rosenkranzwochenende ein
  15. Ein Erzbischof auf Staatsbesuch

Sechs sexuelle Übergriffe auf fünf Frauen: Gericht in Regensburg gibt Bewährungsstrafe

4. August 2023 in Deutschland, 10 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Der heute 23-jährige Afghane wurde auch nach einer ersten Anklage im Juli 2020 weiterhin übergriffig – Davon abgesehen gilt er laut Jugendgerichtshilfe als „beispielhaft integriert“.


Regensburg (kath.net) Das Amtsgericht Regensburg verhängt ein Jahr und zehn Monate Haft gegen einen geständigen 23-Jährigen – aber nur als Bewährungsstrafe. Das Urteil werde „heiß diskutiert“, schreibt Redakteur André Baumgarten in der „Passauer Neuen Presse“ (PNP). Die Taten liegen schon länger zurück. Der junge Afghane war bereits sechs Monate in Untersuchungshaft gesessen. Die PNP schildert, dass sich der junge Mann laut Jugendgerichtshilfe seit 2015 „beispielhaft integriert“ und Deutsch gelernt habe. Die Mittelschule habe er sogar als Klassenbester abgeschlossen, er habe eine Ausbildung gemacht und er engagiere sich ehrenamtlich, nur unter Alkoholeinfluss akzeptiere er wohl regelmäßig kein Nein. Die Opfer der Taten waren junge Frauen, eine von ihnen zum Tatzeitpunkt 16 Jahre alt. Eines der Opfer war erst im Lauf einer Therapie zur Anzeige fähig geworden und kämpft bis heute mit den psychischen Folgen jener Nacht.


Bereits 2020 war der damals 23-Jährige für eine fast identische Tat im Juli 2020 angeklagt worden und hatte dafür eine Geldauflage erhalten. Die Baumgarten schildert in der PNP: „Nun ging es am Regensburger Amtsgericht um weitere Vorfälle davor und danach: Von April 2019 bis März 2022 wurde der Mann gegenüber Bekannten immer wieder übergriffig.“

Der Regensburger Frauennotruf kritisiert das Strafmaß angesichts von mehreren schwerwiegende Straftaten als „nicht ausreichend“, schreibt der PNP. Opfer könnten künftig denken: „Wieso soll ich ihn dann überhaupt anzeigen?“

Anders sieht es Henning Ernst Müller von der Juristischen Fakultät der Universität Regensburg. Bei einer Verurteilung nach dem Jugendstraftrecht stehe immerhin der Erziehungsgedanke im Vordergrund, das Urteil sei angemessen.

Nach einem Beitrag der Bildzeitung habe der junge Mann namens Mohammed M. weitere Auflagen erhalten: er muss ein Anti-Aggressionstraining absolvieren und darf nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol haben.

Foto: Symbolbild


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Politisch aber auch innerkirchlich „gibt es derzeit wieder viel Konfliktpotenzial“
  3. „Das Ende von Maria 2.0“
  4. Sechs Messdiener mit Down-Syndrom ministrierten bei der historischen Papstmesse in Paris
  5. „Die katholische Kirche ruht auf zwei Säulen ihrer sichtbaren Einheit: Petrusamt und Eucharistie“
  6. Es gibt drei Erzengel, die vor Gottes Thron für uns eintreten
  7. „Wenn wir den wahren missionarischen Geist, den richtigen Weg finden, gibt es in Deutschland noch…“
  8. „Wenn wir den wahren missionarischen Geist, den richtigen Weg finden, gibt es in Deutschland noch…“
  9. Papst: Sexueller Missbrauch in erster Linie ein menschliches Problem
  10. Europas Zukunft im Licht des Evangeliums
  11. Europa kann nur aus seinem Gedächtnis Zukunft gewinnen
  12. Grenzen überwinden, ohne die Wahrheit zu verlieren
  13. Ein Erzbischof auf Staatsbesuch
  14. Lichterprozession in Lourdes: Papst betet in Lourdes den Rosenkranz auf Latein
  15. „Meine Lieben! Darum soll der Rosenkranz nicht vergessen auf dem Boden einer Schublade liegen“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz