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Sechs sexuelle Übergriffe auf fünf Frauen: Gericht in Regensburg gibt Bewährungsstrafe

4. August 2023 in Deutschland, 10 Lesermeinungen
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Der heute 23-jährige Afghane wurde auch nach einer ersten Anklage im Juli 2020 weiterhin übergriffig – Davon abgesehen gilt er laut Jugendgerichtshilfe als „beispielhaft integriert“.


Regensburg (kath.net) Das Amtsgericht Regensburg verhängt ein Jahr und zehn Monate Haft gegen einen geständigen 23-Jährigen – aber nur als Bewährungsstrafe. Das Urteil werde „heiß diskutiert“, schreibt Redakteur André Baumgarten in der „Passauer Neuen Presse“ (PNP). Die Taten liegen schon länger zurück. Der junge Afghane war bereits sechs Monate in Untersuchungshaft gesessen. Die PNP schildert, dass sich der junge Mann laut Jugendgerichtshilfe seit 2015 „beispielhaft integriert“ und Deutsch gelernt habe. Die Mittelschule habe er sogar als Klassenbester abgeschlossen, er habe eine Ausbildung gemacht und er engagiere sich ehrenamtlich, nur unter Alkoholeinfluss akzeptiere er wohl regelmäßig kein Nein. Die Opfer der Taten waren junge Frauen, eine von ihnen zum Tatzeitpunkt 16 Jahre alt. Eines der Opfer war erst im Lauf einer Therapie zur Anzeige fähig geworden und kämpft bis heute mit den psychischen Folgen jener Nacht.


Bereits 2020 war der damals 23-Jährige für eine fast identische Tat im Juli 2020 angeklagt worden und hatte dafür eine Geldauflage erhalten. Die Baumgarten schildert in der PNP: „Nun ging es am Regensburger Amtsgericht um weitere Vorfälle davor und danach: Von April 2019 bis März 2022 wurde der Mann gegenüber Bekannten immer wieder übergriffig.“

Der Regensburger Frauennotruf kritisiert das Strafmaß angesichts von mehreren schwerwiegende Straftaten als „nicht ausreichend“, schreibt der PNP. Opfer könnten künftig denken: „Wieso soll ich ihn dann überhaupt anzeigen?“

Anders sieht es Henning Ernst Müller von der Juristischen Fakultät der Universität Regensburg. Bei einer Verurteilung nach dem Jugendstraftrecht stehe immerhin der Erziehungsgedanke im Vordergrund, das Urteil sei angemessen.

Nach einem Beitrag der Bildzeitung habe der junge Mann namens Mohammed M. weitere Auflagen erhalten: er muss ein Anti-Aggressionstraining absolvieren und darf nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol haben.

Foto: Symbolbild


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Lesermeinungen

 pfaelzer76857 5. August 2023 
 

@Bernhardiner

Mag sein, dass die Brüder und Schwestern des Afghanen wissen, wo des Richters Haus steht. Die braune Brut wusste ja auch, auch wo Walter Luebke lebte. Wo ein Wille, da ein Weg.

Die Rechten reiben sich, hinter der geheuchelten Empörung, vergnügt die Hände. Einem Menschen mit bekanntem Aggressionspotential den bösen Finger zu zeigen und ihm "Bei 0,5 Promille ist aber Schluss!" mit auf den Weg zu geben ist - wenn wundert es, dass da das Vertrauen in die Rechtsprechenden schwindet? Direkt fiel mir noch die berühmte Armlänge Abstand ein.


1
 
 Felmy 4. August 2023 
 

...aber wehe du zahlst deine TV-Gebühren nicht,b.z.w. "Demokratieabgabe" (Zwangsgebühren),dann droht mehrere Monate Haft.Wer aber solche Regierungen wählt,darf sich nicht wundern.


2
 
 Bernhardiner 4. August 2023 
 

... oder liegt es ...

@ Chris2 ... daran, dass die Brüder und Brüderinnen des Integrierten genau wissen, wo das Haus des Richters wohnt ?? Fragt mich ein Freund meiner Tante.


3
 
 Chris2 4. August 2023 
 

Immerhin ein aufgeklärter Fall. Denn

man tut ja alles, damit es gar nicht erst soweit kommt. Nur 2 Beispiele:
- falsche Angaben im Asylverfahren bleiben straffrei, obwohl einzelne Zuwanderer bereits mit 50 oder mehr "Identitäten" ertappt wurden. Ist eine davon "verbrannt", etwa wegen einer Gewalttat, wirft man sie einfach weg. Offensichtlich wird bis heute nicht konsequent mit Fingerabdrücken gearbeitet
- selbst die Polizei wird gezwungen, mit irreführenden Begriffen zu fahnden, soweit sie es überhaupt noch darf. Denn "dunkelhäutig" bedeutet eben nicht dunkelhäutig und "südländisch" eben nicht italienisch oder spanisch.
Und wenn Fälle dann doch in der Statistik landen, nimmt man die schlimmsten Deliktgruppen einfach heraus, z.B. die 2/3 nichtdeutschen Täter bei "Vergewaltigung überfallartig durch Gruppen" o.ä. (PKS des BKA)


1
 
 Chris2 4. August 2023 
 

@girsberg74

... oder am Wissen des Richters, dass man ein solches Urteil von ihm erwartet. Erschreckend ist jedenfalls, dass das Gesetz überhaupt so eine extreme Bandbreite möglicher (Nicht-) Urteile vorsieht...


1
 
 SCHLEGL 4. August 2023 
 

Unverständlich!

Nachdem es sich bei dem Täter um einen Moslem handelt, müsste bekannt sein, dass ihm Alkohol absolut verboten ist (im Koran steht: "Alles was trunken macht, sei verflucht!").
Eine Person die am Steuer eines Kraftfahrzeuges mit 0,5 Promille, oder mehr erwischt wird, verliert den Führerschein, bei einem Unfall mit Personenschaden, oder Todesfolgen, ist auch Haft vorgesehen.
Noch dazu handelt es sich um einen Wiederholungstäter, daher ist das Urteil unverständlich. Vielleicht wären eine Aberkennung des Asyls und eine Ausweisung nach Haftstrafe möglich gewesen?


2
 
 Chris2 4. August 2023 
 

Schlimmer als die Taten selbst ist der Umgang damit

bzw., dass sie so und immer und immer wieder überhaupt erst möglich sind. Aber da die meisten Wähler die systematischen Muster dank der medialen Vertuschung nur mit viel Aufwand erkennen können, wählen sie weiter jene Parteien, die genau solche Zustände ermöglicht haben und auch weiter ermöglichen wollen.
P.S.: Und was droht ihm, wenn er 0,6 Promille trinkt? Etwa Haft? Erbärmlich...


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 girsberg74 4. August 2023 
 

Liegt das an der Person des/der Richter(s)

oder am Gesetz?


1
 
 Jothekieker 4. August 2023 
 

Er war schließlich gut integriert

Der Richter hatte offenbar Angst, daß ihm bei einem anderen Urteil Alltagsrassismus vorgeworfen würde. Da greift man doch gerne auf die Integrationserfolge (erfolgreiches Ausfüllen eines Harz-IV-Antrages etc) des Vergewaltigers zurück.


3
 
 Aquilinus 4. August 2023 
 

Dekadenz auf allen Ebenen!

In Spanien geht man mit solchen Straftätern viel strenger um. Da sieht man über 36 Jahre Gefängnisstrafe vor. Siehe Link.
Die deutsche Justiz schützt zunehmend die Täter, nicht die Opfer.

reitschuster.de/post/andere-laender-andere-sitten-im-umgang-mit-sextaetern/


3
 

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