Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Österreich: Liturgische Kommission wirbt für Kommunion in beiderlei Gestalt
  2. Ab Juli müssen Besucher Eintritt für den Kölner Dom bezahlen
  3. Katholische Kirche in Island hilft Menschen mit homosexuellen Neigungen enthaltsam zu leben
  4. Ein Gott, der nichts mehr verlangt
  5. Der Apostolische Stuhl und die FSSPX: Wenn Extreme sich berühren
  6. Warum kein einfach gläubiger Katholik „Laienpredigten“ in der heiligen Messe braucht
  7. Niedersachsen plant Religionsunterricht ohne Gott!
  8. Beschließen ohne zu entscheiden?
  9. „Nimm deine kleinen Kinder zur Messe mit!“
  10. Bischof Overbeck ist mit Weidel und Chrupalla in Sachen Iran einer Meinung
  11. Exorzismus-Experte: Aktuelle Weltlage nicht nur Werk des Bösen
  12. "Herr Kardinal Parolin, wieviele zehntausende Tote brauchen Sie noch im Iran, bis Sie aufwachen?"
  13. Die Nazi-Projektion
  14. Frankreich: Neues Gesetz bestraft Versuch, von Suizidhilfe abzuhalten
  15. Abtreibungs-Aktivisten greifen Profemina-Beratungszentrum an

US-Bischofskonferenz kritisiert Antidiskriminierungsregelung der Regierung Biden

9. September 2023 in Aktuelles, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Von den neuen Regelungen wären karitative Einrichtungen katholischer Trägerinstitutionen betroffen. Die vom Ministerium vorgelegte Regelung habe eine anthropologische Grundlage, ‚die einfach nicht wahr’ sei.


Washington D.C. (kath.net/CNA/jg)
Die katholischen Bischöfe der USA haben bei einer vom Gesundheits- und Sozialministerium (Department of Health and Human Services, abgek. HHS) vorgelegten Regelung zur Bekämpfung angeblicher Diskriminierung von LGBT-Personen beim Empfang von Sozialleistungen Konflikte mit der katholischen Lehre festgestellt.

Das HHS hat im Sommer eine Regelung zur Begutachtung vorgelegt, welche Bürgerrechte und Gleichberechtigung für Menschen in Programmen sicherstellen soll, die vom HHS finanziert werden. Die neuen Maßnahmen sollen „LBGTQI+“-Personen vor Diskriminierung in wichtigen Gesundheits- und Sozialprogrammen schützen, indem Diskriminierung auf Grundlage der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität in bestimmten Gesetzen geklärt werden.


In einem offenen Brief hat die Rechtsabteilung der katholischen Bischofskonferenz der USA zu dem Regelwerk Stellung genommen. Die US-Bischöfe stellen fest, dass die vorgeschlagene Regelung die Nichtdiskriminierung in einer Weise neu interpretieren würde, welche der katholischen Lehre widerspricht.

Karitative Einrichtungen der katholischen Kirche würden Schutzräume für Opfer häuslicher Gewalt nach Geschlechtern getrennt anbieten. Die vorgeschlagene Regelung würde aber verlangen, dass biologische Männer, die sich als Frauen identifizieren, in Frauenhäusern untergebracht werden müssten. Dies würde der katholischen Lehre widersprechen, die an einem unveränderlichen Unterschied zwischen Männern und Frauen festhält.

Jede Einrichtung, die getrennte Toiletten und Umkleideräume für Männer und Frauen vorsehe, müsse Männer in Einrichtungen für Frauen und umgekehrt akzeptieren. Weiters müsste jede Institution eine Person mit Pronomen ansprechen, die nicht mit deren biologischem Geschlecht übereinstimmen. Auch das widerspreche der katholischen Lehre, heißt es in dem Brief.

Die katholische Kirche halte an der Ordnung der natürlichen Welt fest, die von ihrem Schöpfer in sie gelegt worden sei. Dazu zähle auch der menschliche Körper, bei dem es Unterschiede zwischen Mann und Frau gebe. Die vom HHS vorgeschlagene Regelung habe eine anthropologische Grundlage, „die einfach nicht wahr ist“, heißt es in dem Brief wörtlich.

Die Regelung lege verfassungswidrige Bedingungen für die Teilnahme an Regierungsprogrammen fest, welche das Fortbestehen der karitativen Einrichtungen der katholischen Kirche in Frage stellen.

Der Vorschlag des HHS enthalte zwar Ausnahmen aus religiösen Gründen. Diese seien jedoch ungeeignet, um einen wirksamen Schutz der Religionsfreiheit zu garantieren.

Die Rechtsabteilung der US-Bischofskonferenz forderte das Ministerium abschließend zu einer Neuinterpretation der Diskriminierung und zu einer Verbesserung der Ausnahmebestimmungen aus religiösen Gründen auf. Erst dann seien karitative Einrichtungen religiöser Trägerinstitutionen in ihren gesetzlichen und verfassungsmäßigen Rechten wirksam geschützt.

Die Begutachtungsfrist für die Regelung läuft noch bis 11. September.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. kath.net ISLAND REISE im JULI 2026 - ANMELDUNG nur mehr bis 25. MÄRZ möglich!
  2. Oktober 2026 - Wunderbares SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Vier von sieben: Die unglaubliche Berufungs-Geschichte der Familie Morrison
  4. Der Apostolische Stuhl und die FSSPX: Wenn Extreme sich berühren
  5. Österreich: Liturgische Kommission wirbt für Kommunion in beiderlei Gestalt
  6. Ein Gott, der nichts mehr verlangt
  7. "Herr Kardinal Parolin, wieviele zehntausende Tote brauchen Sie noch im Iran, bis Sie aufwachen?"
  8. Warum kein einfach gläubiger Katholik „Laienpredigten“ in der heiligen Messe braucht
  9. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  10. Bischof Overbeck ist mit Weidel und Chrupalla in Sachen Iran einer Meinung
  11. Ab Juli müssen Besucher Eintritt für den Kölner Dom bezahlen
  12. Die Nazi-Projektion
  13. Abtreibungs-Aktivisten greifen Profemina-Beratungszentrum an
  14. „Nimm deine kleinen Kinder zur Messe mit!“
  15. Exorzismus-Experte: Aktuelle Weltlage nicht nur Werk des Bösen

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz