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Giebeler war Stasi-Mitarbeiter und spitzelte als evangelischer Gefängnispfarrer Inhaftierte aus

6. November 2023 in Chronik, 1 Lesermeinung
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Evangelische Landeskirche EKBO tat sich lange schwer mit Aufarbeitung dieses Stückes DDR-Geschichte – Verrat Giebelers hatte keine kirchenrechtlichen Konsequenzen, er durfte nach der Wende weiterpredigen – Erst jetzt Entschuldigung durch Landeskirche


Berlin (kath.net/pl) Der evangelische Gefängnispfarrer Eckart Giebeler hatte sich „von 1959 bis 1989 mindestens 276-mal mit seinen Vorgesetzten bei der Stasi zur Berichterstattung getroffen“. „Wie er schreibt, vertrauten sich ihm Tausende Häftlinge an. Zahllose Male verletzte er dann das Beichtgeheimnis, indem er die ohnehin Geplagten an die Täter verriet“, teilweise mit schlimmen Folgen. Das berichtet der frühere langjährige Leiter der Evangelischen Nachrichtenagentur „idea“ in einem „idea“-Beitrag. Nach einer erhellenden ARD-Dokumentation, die 1992 ausgestrahlt worden war, beendete das brandenburgische Justizministerium die Zusammenarbeit mit Giebeler sofort – aber der damals zuständige „Probst Hans-Otto Furian verteidigte ihn ebenso wie der Pfarrkonvent des Kirchenkreises Brandenburg“, dem er angehörte. „Der Verrat Giebelers hatte schließlich keine kirchenrechtlichen Konsequenzen. Er predigte weiter und zeigte bis zu seinem Tod 2006 keine Reue“, schildert Matthies. Die kirchliche Aufarbeitung begann erst 2013.


Matthies wertete es als besonders bitter, dass Pfarrer Gieberer sich nachweislich nicht unter Druck und Erpressung durch die Stasi als Stasi-Spitzel zur Verfügung gestellt hatte. Vielmehr war er „überzeugt vom Sozialismus und bot sich der Stasi selbst als Spitzel an“, so Matthies.

Die Evangelische Landeskirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) hat nun eine Erklärung veröffentlicht, die gestern auch in der Berliner Marienkirche verlesen werden sollte. Die Landeskirche räumt ein, dass sie nie gegen Giebeler tätig geworden war, da sie den Eindruck hatte, sie sei für den Gefängnispfarrer in seiner Funktion als Staatsbeamter nicht zuständig gewesen. Dies sei aus heutiger Sicht ein Fehler gewesen, ein „eklatanter Mangel an Verantwortungsübernahme sowie eine Nichtbeachtung der geschädigten Menschen, die vor 1989 Opfer jenes Vertrauensbruches wurden“, zitiert der „Tagesspiegel“ aus der Erklärung.

Archivfoto: DDR-Gefängnis (c) Pixabay


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