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Der entscheidende Satz zum Verständnis der "Erklärung": Christus ist der Segen

21. Dezember 2023 in Kommentar, 19 Lesermeinungen
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Erster Blick auf die Erklärung "Fiducia supplicans" des Dikasteriums für die Glaubenslehre - Gastkommentar von Pfarrer Winfried Abel


Köln (kath.net)

Die am 18. Dezember 2023 veröffentlichte Erklärung über die "Pastorale Sinngebung von Segnungen" erlebt dasselbe Schicksal, wie jedes gesprochene und geschrieben Wort: es wird – je nach dem Standort des Lesers – gedeutet werden: die Verfechter des sog. "Synodalen Weges" sehen sich in ihren Forderungen bestätigt, preisen die "Fortentwicklung der kirchlichen Lehre" und arbeiten weiterhin fleißig an den liturgischen Texten für Segensfeiern homosexueller Paare, – Rom-verbundene Katholiken (z.B. die Initiative "Neuer Anfang") sehen durch die "Erklärung" die traditionelle Glaubenslehre in keiner Weise verändert.

Christus ist der Segen

Der entscheidende Satz zum Verständnis der "Erklärung" – und somit die theologische Grundlegung für eine Segenslehre – findet sich bereits unter der Nr. 1:

Gottes großer Segen ist Jesus Christus, er ist das große Geschenk Gottes, sein Sohn. Er ist ein Segen für die ganze Menschheit, er ist ein Segen, der uns alle gerettet hat. Er ist das ewige Wort, mit dem uns der Vater gesegnet hat, ‚als wir noch Sünder waren‘ (Röm 5,8).

Jedem schlicht gläubigen Christen ist klar: Jesus, das personifizierte Segens-"Wort" (logoV) des Vaters, ist nicht in die Welt gekommen, um die Menschen in ihrem Lebensstil zu bestätigen und ihnen dazu seinen Segen zu geben. ER kam, um die Menschen zur Umkehr zu rufen und die Welt zu heilen, – ja sie aus dem Tod der Sünde zum Leben zu erwecken. Was IHN das gekostet hat, belegen sein Leiden und Sterben. Deshalb schreibt der hl. Paulus: Mit IHM, dem göttlichen Segens-"Wort", hat uns der Vater gesegnet, "als wir noch Sünder waren" (Röm.5,8).

Segnen, nicht "absegnen"

Das große Missverständnis, das heute in unserer post-christlichen Gesellschaft herrscht, liegt in der inhaltlichen Gleichsetzung von "segnen" und "absegnen". "Absegnen" heißt gemeinhin "bestätigen", "gutheißen", ja sogar "empfehlen". "Segnen" bedeutet dagegen "zum Leben erwecken", "heilen" und "unter den Schutz Gottes stellen".


Das griechische Wort eu-logein hat, wie die "Erklärung" bemerkt, in der Hl. Schrift einen doppelten Sinn (vgl. Eph.1,3!): "von oben: " Gnade und Heilung spenden, – "von unten: " Gott loben und preisen"!

Jesus hat segnend Kranke berührt und sie geheilt, sie aber nicht in ihrem hilfsbedürftigen Zustand bestätigt und zurückgelassen.

Die Katholiken in unserem Land verstehen unter "Segnung" im allgemeinen "Bestätigung" oder "Ermutigung". Umkehr und Heilung stehen nicht zur Debatte. Das magische Wort heißt heute "Inklusion". Die heutigen "Inklusionisten" halten es für selbstverständlich, dass jeder nach seiner Façon seinen Lebensentwurf in der Kirche ausleben darf. Wenn Bischof Gerber die Homosexuellen in der Kirche begrüßt, weil sie etwas "Wichtiges" und "Wertvolles" einzubringen haben und uns "bereichern", dann stellt sich die Frage: hatten auch die Ehebrecherin (Joh.8) und der Zöllner Zachäus (Lk.19) etwas Wichtiges und Wertvolles eingebracht, – wenn nicht nach ihrer Bekehrung die wunderbare Erfahrung der Barmherzigkeit Gottes?

Sexualität im Schöpfungsplan Gottes

Homosexuelle Lebensgemeinschaften begründen sich – daher ihr Name – zunächst auf gleichgeschlechtlich betätigter Sexualität. Dass es auch Lebensgemeinschaften unter Freunden, Verwandten und Christenmenschen gibt, bei denen mit noch größerer Intensität Liebe, Treue und aufopfernde Pflege verwirklicht werden, bliebt in der Diskussion über die Segnung homosexueller Paare völlig unberücksichtigt. Gerade letztere bringen "Wichtiges", "Wertvolles" und "Bereicherndes" in die Kirche mit ein.

Die "Erklärung" FIDUCIA SUPPLICANS weist aber eindeutig darauf hin (Nr.4), "dass sexuelle Beziehungen ihren natürlichen, angemessenen und vollständig menschlichen Sinn nur in der dauerhaften und unauflöslichen Verbindung zwischen Mann und Frau haben", deren liebende Vereinigung "für die Zeugung von Kindern offen" ist. Und sie betont: "Die Lehre der Kirche hält an diesem Punkt unverändert fest."

Dasselbe bekräftigt die "Erklärung" unter Nr. 11 noch einmal unmissverständlich: Da die Kirche seit jeher nur solche sexuellen Beziehungen als sittlich erlaubt ansieht, die innerhalb der Ehe gelebt werden, ist sie nicht befugt, ihren liturgischen Segen zu erteilen, wenn dieser in irgendeiner Weise einer Verbindung, die sich als Ehe oder außereheliche sexuelle Praxis ausgibt, eine Form der sittlichen Legitimität verleihen könnte.

Verantwortungsvolle Priester müssen daher den Segen jenen Paaren verweigern, die durch den Segen "die Legitimation ihres eigenen Status beanspruchen", also in ihrem Lebensstil bestätigt werden möchten, aber keine Heilung ihrer Beziehung oder Festigung im Glauben suchen, (Vgl. Nr.31). Wer den Anspruch erhebt, dass seine Lebenspraxis durch den Segen der Kirche sanktioniert oder legitimiert wird, kann und darf nicht gesegnet werden. (Vgl. Nr.34).

Segen als ein Akt intimer Seelsorge

Hier wird deutlich: es geht bei der Bitte homosexueller Paare um den Segen der Kirche nicht um die Erfüllung des Wunsches nach einer liturgischen Segensfeier, sondern um einen seelsorglichen Akt, der eher das Forum Internum betrifft.

Der Priester muss also im Einzelfall abwägen, ob es klug ist, in diesem oder jenem Fall den Segen über ein Paar – in einem geschützten Raum (!) – zu sprechen.

Weil es hier um Einzelentscheidungen geht, die der seelsorglichen Klugheit bedürfen, dürfen und können solche Entscheidungen nicht verallgemeinert oder gar zur allgemeinen Norm erklärt werden. (Vgl. Nr.37).

Daher weist die "Erklärung" ausdrücklich darauf hin: Es ist nicht angebracht, dass eine Diözese, eine Bischofskonferenz oder irgendeine andere kirchliche Struktur auf Dauer und offiziell Verfahren oder Riten für alle möglichen Angelegenheiten genehmigt. (Nr.37).

Deshalb soll man die Segnung von Paaren, die sich in einer irregulären Situation befinden, weder fördern noch ein Ritual dafür vorsehen. (Nr. 38).

Wer in der Erklärung "FIDUCIA SUPPLICANS eine Bestätigung der Forderungen des sog. "Synodalen Weges" sieht, befindet sich auf einem gefährlichen Irrweg. Der Mensch ist immer geneigt, derartige Texte, wie auch die Texte der Heiligen Schrift, "für sich " und nicht "gegen sich" zu lesen (Dietrich Bonhoeffer).

Es geht bei den Segnungen nicht um öffentliche liturgische Handlungen, die einer Eheschließung ähnlich sein könnten, sondern um einen sehr sensiblen seelsorglichen Bereich, der nach einer gewissen Intimität verlangt und nicht durch eine "OutInChurch"-Propaganda karikiert werden darf.

Daher betont die "Erklärung" (40): Mit diesen Segnungen, die nicht in den rituellen Formen der Liturgie erteilt werden, soll in der Tat nichts legitimiert, sondern vielmehr das eigene Leben für Gott geöffnet werden, um seine Hilfe für ein besseres Leben zu erbitten und auch den Heiligen Geist anzurufen, damit die Werte des Evangeliums mit größerer Treue gelebt werden können.


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