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ALfA: Falsch und unbegründet – Kaminski: Kabinett gefährdet die Grundlagen der Demokratie26. Jänner 2024 in Prolife, 7 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Der Beschluss des Kabinetts, Gebetswachen vor Beratungsstellen zu verbieten, ist ein massiver Eingriff in die Rechte auf Religions-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit, das Lebensrechtlern genauso zu gewähren ist wie etwa Umwelt- und Klimaschützern.
Berlin (kath.net/ALfA) Zum gestern vom Kabinett beschlossenen Verbot der Beratung von Schwangeren vor Abtreibungseinrichtungen und Beratungsstellen erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA), Cornelia Kaminski:
Der Beschluss des Kabinetts, Gebetswachen vor Beratungsstellen zu verbieten, ist ein massiver Eingriff in die Rechte auf Religions-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit, das Lebensrechtlern genauso zu gewähren ist wie etwa Umwelt- und Klimaschützern.
Das ist offensichtlich auch Familienministerin Paus bewusst, weswegen sie das Narrativ bedient, die Beter stellten eine unzumutbare Belästigung für die Schwangeren und das Personal in den Beratungsstellen und Arztpraxen dar. Ein stilles Gebet kann per Definition nicht Hass und Hetze sein, sondern ist ein letzter Versuch, die oft verzweifelten Frauen in ihrer Notlage sowie ihre ungeborenen Kinder durch Gebet zu begleiten. Handelte es sich hierbei um nicht hinnehmbare Belästigungen, so gäbe es mit dem Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen ein hinreichendes Instrument, um diese Belästigungen zu unterbinden. Zudem gilt: Wäre es zu entsprechenden Verfahren gegen die Beter gekommen, wären die Medien voll von Berichten darüber gewesen. So bleibt ihnen nichts anderes übrig, als immer wieder dieselben Fotos von einer kleinen Gruppe still betender Menschen zu veröffentlichen, deren mitgeführtes Bildmaterial völlig harmlos ist.
Das Bundeskabinett holt hier die ganz große Keule raus, um das stille Gebet vor einer Handvoll Beratungsstellen und Abtreibungspraxen zu unterbinden. Sie offenbart damit ein merkwürdiges Frauenbild – warum mutiert eine selbstbewusste Frau, die sich in großer Selbstbestimmtheit für eine Abtreibung entschieden hat, auf dem Weg in die Einrichtung zu einer schwachen, beeinflussbaren Person, der die Konfrontation mit ein paar friedlichen Betern nicht zuzumuten ist? Deren Selbstbestimmung wird durch die Regelung eben nicht gestärkt, wie Familienministerin Paus auf X verlauten ließ, sondern geschwächt, denn Selbstbestimmung bedeutet Wahlfreiheit auch darüber, welche Beratungsangebote ich wahrnehmen möchte. Die Entscheidung, mit den Betern zu reden oder nicht, wird den Frauen endgültig genommen.
Sie offenbart aber auch ein erschütterndes Demokratieverständnis. Allein in Berlin hat die Staatsanwaltschaft bis Ende September 2023 2500 Strafverfahren gegen die Klimaaktivisten eingeleitet. Hingegen ist keine einzige Verurteilung von Betern vor Abtreibungseinrichtungen oder Beratungsstellen bekannt. Im Gegenteil: Immer wieder hob die Justiz hervor, dass das Menschenrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit ein hohes Gut sei, und es keinen Schutz vor Konfrontation mit unliebsamen Meinungen geben könne. Wer nun wegen einer Handvoll Gebetswachen ein Gesetz auf den Weg bringt, Aktivisten, die mit ihrem Einsatz für den Klimaschutz auf gefährliche Weise in den Verkehr eingreifen, jedoch weitestgehend ignoriert, offenbart sein mangelndes Demokratieverständnis und seinen eisernen Willen, missliebige Meinungen und Personen durch den Entzug der Grundrechte zum Schweigen zu bringen.
Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob vor oder nach der Geburt, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).
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Lesermeinungen | Wirt1929 28. Jänner 2024 | | | @chorbisch Ich bin der Überzeugung, das die meisten Frauen unter starker seelischer Belastung sich für eine Abtreibung entscheiden. Und in der Tat ist dann der mögliche Vorbeigang an betenden Demonstranten, in welchem Abstand auch immer, auf dem Weg zur Abtreibung eine zusätzliche Belastung. Ich glaube, keiner der Beter will den Frauen weitere Qualen bereiten. Im Bewusstsein aber, das in den nächsten Stunden einem wehrlosen Kind die Chance auf das Leben genommen wird, lässt mich schweren Herzens bei den Betern in öffentlicher Demonstration sein. Die möglichen vor meinem Haus um meine Bekehrung betenden Nachbarn würde ich zum gemeinsamen Gebet ins Haus bitten. Beten in der Öffentlichkeit sollte nie verletzend, aber für Nichtgläubige Nachdenklichkeit auslösend sein. | 1
| | | chorbisch 27. Jänner 2024 | | | @ Wirt1929 Nach meinem Eindruck geht keine Frau zu einer Abtreibung so entspannt wie zum Friseur oder zur Kosmetikerin.
Auch wenn es nur ein stilles Beten ist, wird das Vorbeigehen an den Betern wohl von vielen dieser Frauen als eine Art "Spießrutenlaufen" empfunden.
Würden die Betenden sich vor den Personaleingängen der Kliniken aufstellen, wäre das ja in Ordnung, aber so, nein.
Das Gesetz verbietet auch nicht öffentliches Beten, sondern verlangt einen gewissen Abstand zu den Praxen und Kliniken.
Ich bin kein Jurist, aber ob es wirklich ein Grundrecht darauf gibt, immer genau da zu beten, wo man es will, und der Rest der Gesellschaft hat das zu akzeptieren, da bin ich mir nicht sicher. Speziell, wo es hier ja nicht um ein stilles Gebet allein geht, sonderen ein Gebet mit einer bestimmten Absicht. Das ist ein Unterschied.
Fänden Sie es denn in Ordnung, wenn ein protestantischer oder muslimischer Nachbar regelmäßig vor Ihrem Haus um Ihre Bekehrung beten würde? | 0
| | | Wirt1929 27. Jänner 2024 | | | Demonstrationsrecht Die Mahnwachen vor entsprechenden Einrichtungen verstoßen nach meiner Auffassung nicht gegen das grundgesetztlich verankerte Demonstrationsrecht. Die sicherlich seelisch angefasste Situation der sich zur Abtreibung entschiedenen Frauen darf aber nach meiner Überzeugung nicht dem menschlichen Lebensschutz vorgezogen werden. lch bin überzeugt, das bei einer evtl. Gesetzesänderung bei Klagen dagegen das Bundesverfassungsgericht an der Seite des Lebens steht. | 1
| | | Chris2 26. Jänner 2024 | | | Auch zur "Extremisten"-Aussage Donald Trumps* Der, der sich friedlich für das Leben absolut wehrloser Menschen einsetzt, kann kein Extremist sein. Der, der die Tötung dieser Kinder aktiv mit Geld und Propaganda fördert oder sogar gegen erstere hetzt, sehr wohl...
* leider nicht kommentierbar | 2
| | | Paddel 26. Jänner 2024 | | | [email protected]!!! | 0
| | | AngelView 26. Jänner 2024 | | | Vorschlag: Gebetsspaziergänge ... was bei Corona eine Option war, wäre doch hier zur Wiederholung möglich. | 3
| | | Chris2 26. Jänner 2024 | | | Diese Regierung gefährdet das Land auf allen Ebenen und beugt dazu die Wahrheit auch noch wie gedruckt. Wollen die allen Ernstes das stille Beten außerhalb der eigenen vier Wände oder zumindest in den Einflugschneisen von Kindstötunganstalten verbieten? Wenn sie es außerdem auch noch schaffen, die de facto bisher einzige Oppositionspartei lahmzulegen oder zu verbieten, sehe ich auch noch schwarz für die Demokratie. Und die Union? Lässt uns nach ein paar Tagen sinnvoller Forderungen gerade zum zweiten Mal (nach Merkel) im Stich - und sei es auch nur aus Angst angesichts der aktuellen Kampagnen...
Wehret den Anfängen! | 2
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