Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Vatikan-Kommission: Frauen können nicht zur Diakonenweihe zugelassen werden
  2. Ein entscheidungsrelevantes „We shall see“ zur Synodalkonferenz
  3. „Die Kirche in Deutschland hat abgehängt“
  4. Pater Dominikus Kraschl OFM: «Kommen Tiere in den Himmel?»
  5. Papst Leo: Deutliche Unterschiede zwischen Synodalem Prozess und deutsch-synodalem Weg!
  6. Ein gekreuzigter Frosch, Maria als Transfrau – provokante Ausstellung in Wien
  7. Wer MEHR will, soll MEHR bekommen
  8. Republik der Dünnhäutigen
  9. Nonnen von Goldenstein gegen Lösungsvorschlag von Propst Grasl
  10. Die Achillesferse des Teufels
  11. Auch Bischof em. Hanke/Eichstätt erhebt Einwände gegen DBK-Papier zur sexuellen Vielfalt
  12. Manuel Ostermann, Vize-Vorsitzender der Polizeigewerkschaft: „Die Kriminalität explodiert“
  13. US-Bischof Daniel Thomas/Ohio: „Gott hat Transsexualität nicht vorgesehen“
  14. Thomas von Aquin über Migration
  15. "Wir glauben nicht an eine Ökumene der Vermischung, sondern der versöhnten Verschiedenheit"

Henryk M. Broder gewinnt Rechtsstreit gegen deutsche Regierung

11. Februar 2024 in Deutschland, 9 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Es sei ein gerichtlicher Beschluss gegen staatliche Übergriffigkeit, kommentierte das Portal NIUS.


Berlin (kath.net)
Der Kolumnist Henryk M. Broder hat einen bedeutenden Rechtsstreit gewonnen – gegen die deutsche Bundesregierung. Sie darf ihn nicht als Rassisten bezeichnen. Diese Entscheidung habe Symbolkraft, heißt es in einem Kommentar auf NIUS.
„In der alten Bundesrepublik, die Broder repräsentiert, wäre die Diffamierung von Bürgern durch den Staat undenkbar gewesen. Die Entscheidung der Justiz hat Symbolkraft: In der neuen Bundesrepublik, für die die „Experten für Muslimfeindlichkeit“ stehen, soll Schikanieren im Regierungswillen normal werden.“ Nun habe die Justiz Partei ergriffen habe für das „freie Deutschland“.
Konkret verbietet das Gericht dem deutschen Staat, herabsetzende Aussagen über Broder zu verbreiten. Im Bericht „Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz 2023“ wurde dem Publizisten Muslimfeindlichkeit vorgeworfen. Dies sei jedoch nicht der Fall, urteilte das Gericht.


Broder hatte in dem Artikel die Reaktionen der muslimischen Welt auf die dänischen Mohammed-Karikaturen (2006) beschrieben sowie auf Salman Rushdies Buch „Satanische Verse“. Über die Karikaturen schrieb Broder: „Millionen Muslime zwischen London und Jakarta, die keine der Karikaturen gesehen oder auch nur den Namen der Zeitung je gehört hatten, demonstrierten gegen die Beleidigung des Propheten und verlangten die angemessene Bestrafung der Übeltäter: mit dem Tode.“
Die deutschen „Experten für Muslimfeindlichkeit“ interpretierten dies als anlasslose rassistische Verallgemeinerung, und sie schrieben, dass er „Aufrufe zur Deeskalation und Rücksichtnahme offen verhöhnte und Muslim*innen pauschal als unwissende, ehrversessene, blutrünstige Horden dämonisierte“.
Die von Broder beschriebenen Reaktionen seien „traurige Realität“, kommentiert NIUS. „Sie nicht zu leugnen, sondern ungeschönt zur Sprache zu bringen, wollen die sogenannten Experten für Muslimfeindlichkeit bestrafen. Wer es dennoch tut, wird als Rassist abgestempelt, ganz egal, wie überlegt er seine Worte wählte, welche Intentionen er verfolgte und welche Gründe ihn bewegten.“
Der Bundesregierung komme diese wahrheitsfeindliche Ideologie gelegen, „weil sie ein repressives Meinungsklima erzeugt, in dem Bürger über die Folgen der Migrationspolitik für das Land nicht mehr offen sprechen“. Offenkundige Zusammenhänge zwischen Religionszugehörigkeit und Problemzuständen sollen bestritten werden. „Wer die Sprache unterdrückt, der unterdrückt auch das Denken.“

Foto: (c) Screenshot / Welt.de

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Vatikan-Kommission: Frauen können nicht zur Diakonenweihe zugelassen werden
  2. Papst Leo: Deutliche Unterschiede zwischen Synodalem Prozess und deutsch-synodalem Weg!
  3. Ein entscheidungsrelevantes „We shall see“ zur Synodalkonferenz
  4. Pater Dominikus Kraschl OFM: «Kommen Tiere in den Himmel?»
  5. „Die Kirche in Deutschland hat abgehängt“
  6. Ein gekreuzigter Frosch, Maria als Transfrau – provokante Ausstellung in Wien
  7. Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE!
  8. Die Achillesferse des Teufels
  9. Wer MEHR will, soll MEHR bekommen
  10. Republik der Dünnhäutigen
  11. Die Kirche in Deutschland und in der Schweiz hat kapituliert
  12. Thomas von Aquin über Migration
  13. Nonnen von Goldenstein gegen Lösungsvorschlag von Propst Grasl
  14. Auch Bischof em. Hanke/Eichstätt erhebt Einwände gegen DBK-Papier zur sexuellen Vielfalt
  15. Legenden vom Heiligen Nikolaus

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz