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Ankündigung des polnischen Premiers Tusk: Jede Abtreibungsverweigerung geht zum Staatsanwalt

16. März 2024 in Prolife, 30 Lesermeinungen
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Kolumnist der kirchlichen Opoka-Stiftung, Piotr Semka, nach Frontalangriff von Donald Tusk auf die ärztliche Gewissensfreiheit: „Die Worte des Premierministers riefen in den meisten Medien keine kritischen Kommentare hervor.“


Warschau (kath.net) „Ich erwarte, dass der Generalstaatsanwalt von Amts wegen eine Untersuchung“ in jedem Fall der Verweigerung der Durchführung eines Abtreibungsverfahrens unter Berufung auf die Gewissensklausel, „unabhängig davon, ob die Folgen dieser Verweigerung tragisch sind oder nicht“. Dies sagte der polnische Premierminister Donald Tusk beim nationalen Treffen seiner Partei „Bürgerplattform“ am 8. März dieses Jahres. Er vertrat weiter: „Die Gewissensklausel kann keine Rechtfertigung für die Unterlassung von Aktivitäten sein, die das Leben oder die Gesundheit einer Frau retten. Wir erwarten, dass der Nationale Berater und die Provinzberater für Gynäkologie alle Gewissensklauseln überprüfen. (...) Jede Weigerung, das Verfahren durchzuführen, wird von Amts wegen der Staatsanwaltschaft gemeldet. Von nun an muss die Staatsanwaltschaft untersuchen, warum jemand das Leben und die Gesundheit der Frau gefährdet hat, und nicht, warum jemand beschlossen hat, die Gesundheit oder das Leben der Frau zu retten.“ „Wir werden konsequent danach streben, ein Gesetz zu verabschieden, das Frauen die Möglichkeit gibt, über ihren Körper und ihre Mutterschaft zu entscheiden.“ Tusk gilt als starker Befürworter der Abtreibung.


Piotr Semka kommentiert in der von einer Stiftung der Polnischen katholischen Bischofskonferenz finanzierten und verantworteten Website „Opoka“, dass diese Ankündigung des polnischen Premierministers „beunruhigend“ sei: „Indem Donald Tusk die Gewissensschutzklausel angreift, greift er das Verfassungsgericht an… Unterdessen riefen die Worte des Premierministers in den meisten Medien keine kritischen Kommentare hervor.“ Semka kritisierte, dass mit dieser Ankündigung die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft nur noch „Fassade“ sei. „Nicht mehr der Generalstaatsanwalt, sondern der Premierminister, der Fraktionvorsitzende der, entscheidet, wen die Staatsanwaltschaft wegen welcher Taten anklagen soll.“ Semka erläuterte, dass sich die Forderung von Tusk nicht mit der Gewissens- und Religionsfreiheit vereinbaren lässt, die von der polnischen Verfassung garantiert wird.

Der „Opoka“-Kommentator stellte abschließend fest: „ Die Frage des Gewissensschutzes von Ärzten wird in den Nachrichten auf Handlungen der Verantwortungslosigkeit oder des Egoismus von Ärzten reduziert. Die katholische öffentliche Meinung sollte genau darauf achten, wie die Empfehlungen des neuen Premierministers umgesetzt werden. Aber heute kann man sagen, dass die Pro-Abtreibungs-Ideologie beginnt, Druck auf die Staatsanwälte auszuüben.“

 


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