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Bayern verbietet Genderschreibweise im behördlichen Schriftverkehr, auch an Schulen und Hochschulen

20. März 2024 in Deutschland, 14 Lesermeinungen
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Leiter der Staatskanzlei, Herrmann (CSU): „Die ideologisch aufgeladene Sprache habe eine ‚stark exkludierende Wirkung‘. Es komme in bestimmten Milieus ‚faktisch zu einem Zwang‘ und es entstehe ein ‚moralischer Druck‘ zum Gendern.


München (kath.net) Die Genderschreibweise mit ihren Sonderzeichen wird im offiziellen Schriftverkehr des Freistaates Bayern verboten. Dies betrifft den Schriftverkehr von Verwaltung, Schulen und Hochschulen. Das hat das Kabinett des Freistaates Bayern gestern beschlossen, wie der „Bayrische Rundfunk“ berichtet. Unzulässig sind künftig Schreibweisen mit Genderstern, Gendergap, Binnenmajuskel und inneliegendem Doppelpunkt. Wenn Schüler die Schreibweise verwenden, wird sie zwar als „nicht korrekt“ markiert, aber nicht als Fehler gewertet. Falls sich aber Beamte über diese Regeln hinwegsetzten, werde es Konsequenzen geben, sagte der Leiter der Staatskanzlei, Florian Herman (CSU). Auch an Hochschulen soll sichergestellt werden, „dass Studenten keine Nachteile bekommen, wenn sie diese Art von Gendern mit Sonderzeichen im Wortinneren (....) nicht machen, weil sie das nicht wollen“. Die grundsätzliche Richtschnur seien die „vom deutschen Rechtschreibrat vorgegebenen Leitlinien“. Vorsorglich fügte Herrmann hinzu, dass das Verbot der Staatskanzlei auch „unabhängig von etwaigen künftigen Entscheidungen des Rates für deutsche Rechtschreibung zu der Frage der Verwendung von Sonderzeichen“ gelten werde.


Herrmann erläuterte, dass es darum gehe, „die Diskursräume in einer liberalen offenen Gesellschaft tatsächlich offenzuhalten und nicht weiter zu verdrängen“. Die ideologisch aufgeladene Sprache habe eine „stark exkludierende Wirkung“. Ein großer missionarischer Eifer sei bei Teilen der Bevölkerung „häufig“ erlebbar, ja, in bestimmten Milieus komme es „faktisch zu einem Zwang“ und es entstehe ein „moralischer Druck“ zur Nutzung der Gendersprache.

Unter den ersten Reaktionen auf die Entscheidung zitiert der öffentlich-rechtliche „Bayrische Rundfunk“ in seinem Beitrag ausschließlich Stimmen, die diesem Beschluss kritisch gegenüberstehen – mit einer einzigen Ausnahme: Dem Lob der AfD für diese Entscheidung wird Platz eingeräumt. Dass es in weiten Teilen der Gesellschaft und im breiten politischen Spektrum Unbehagen über die ausufernde Nutzung der Gendersprache gibt, ist dem Beitrag des „Bayrischen Rundfunk“ nicht zu entnehmen. Die Entscheidung der Bayrischen Staatskanzlei wirkt in diesem Beitrag so, wie wenn sie keine Bodenhaftung in der bayrischen Gesellschaft hätte.

Link zum Beitrag im „Bayrischen Rundfunk“: Bayern beschließt Verbot von Gendersprache


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