SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: 



Top-15meist-diskutiert- Bätzing fällt den Pro-Life-Bischöfen in den Rücken
- Zählt Miersch/SPD den Bamberger Erzbischof Gössl ernsthaft dem „rechten Mob“ zu???
- "In diesem Bistum möchte ich nicht mehr Priester sein!"
- "Das ging ja gerade noch mal schief"
- Bamberger Erzbischof Gössl wehrt sich gegen SPD-Angriff
- Liebes Bistum Bamberg, kommt jetzt Brosius-Gersdorf zum nächsten Marsch für das Leben?
- CSU-Chef Söder an die Linken: "Es ist nicht radikal, für christliche Werte einzutreten"
- „Brosius-Gersdorf hat schon alles gesagt“
- Bamberger Erzbischof Gössl: Nominierung von Brosius-Gersdorf ist „innenpolitischer Skandal“
- "Solches Gedankengut führt immer in die Hölle des Totalitarismus!"
- Legal töten?
- Ein guter Tag für die Demokratie!
- Kann ein Mensch eine Sache sein?
- Erzbistum Köln ungewohnt deutlich: „Joachim Frank – Ihre Berichterstattung ist menschenverachtend!“
- Bistum Fulda – stark engagiert beim ‚Christopher Street Day‘
| 
Klarer als die Deutsche Bischofskonferenz!24. April 2024 in Prolife, 8 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Eichstätter Bischofs Gregor Maria Hanke veröffentlich deutliche Kritik an der deutschen Links-Regierung, weil diese das Töten ungeborener Kinder für rechtmäßig erklären möchte
Eichstätt (kath.net/pde/red) Der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke kritisiert Pläne, wonach Abtreibung in den ersten Schwangerschaftswochen rechtlich erlaubt werden soll. In einer Erklärung befürchtet er „Tendenzen in der Regierung, die Tötung ungeborener Kinder nicht nur zu tolerieren, sondern ausdrücklich für rechtmäßig zu erklären“. Anlass für sein Statement sind die Empfehlungen einer Expertenkommission für eine "Liberalisierung" der bisherigen Abtreibungsregelung. In Ergänzung zu einer einstimmig angenommenen Stellungnahme der Deutschen Bischofskonferenz sieht sich Hanke als Christ zu einem achtsamen Umgang mit der Schöpfung gerufen. Das schließe die Achtung vor dem menschlichen Leben ein, „vor allem dort, wo es schwach und ohne Stimme ist, wie das ungeborene menschliche Leben.“ In Anbetracht von mehr als 100.000 Abtreibungen in Deutschland erschließe es sich ihm nicht, weshalb die geltenden Regelungen des Strafgesetzbuches aufgeweicht werden sollen. Hanke wehrt sich auch gegen Versuche, den Einsatz für das ungeborene Leben zu diskriminieren. Er verweist auf das Grundgesetz, das den Staat verpflichte, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. Der Eichstätter Bischof appelliert daher an die Regierung, der Kommission nicht zu folgen. „Setzen wir uns für einen umfassenden Lebensschutz ein!“
Die Erklärung von Bischof Hanke im Wortlaut:
„Ich sehe mit großer Sorge Tendenzen in der Regierung, die Tötung ungeborener Kinder nicht nur zu tolerieren, sondern ausdrücklich für rechtmäßig zu erklären. Die Zusammensetzung der von der Regierung eingesetzten „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ und das gelieferte Ergebnis scheinen den Weg dahin vorzubereiten.
Als Christ weiß ich mich zu einem achtsamen Umgang mit der Schöpfung gerufen, erst recht zur Achtung vor dem menschlichen Leben, vor allem dort, wo es schwach und ohne Stimme ist, wie das ungeborene menschliche Leben. Die dem menschlichen Leben zukommende Würde ist unantastbar.
In unserem Land werden pro Jahr mehr als 100.000 Abtreibungen auf der Grundlage der geltenden Regelungen des Strafgesetzbuches vorgenommen. Vor diesem Hintergrund erschließt es sich nicht, wenn die aktuelle Regierung den Schutz des ungeborenen Lebens noch weiter aufzuweichen beabsichtigen sollte und sich die Position der Stimmen zu eigen macht, die von Kriminalisierung durch das geltende Abtreibungsrecht sprechen.
Für Staat und Politik ergibt sich der Schutz des menschlichen Lebens, auch des ungeborenen, aus unserer freiheitlich-demokratischen Verfassungsordnung. Menschen, die sich aus christlicher und staatsbürgerlich-demokratischer Haltung heraus für den Lebensschutz einsetzen, diskriminierend zu beurteilen, entbehrt folglich der Grundlage. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ist eindeutig. Ausdrücklich hält das Verfassungsgericht fest: „Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. … Der Schwangerschaftsabbruch muß für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein.“ Ich appelliere an die Regierung, der Kommission nicht zu folgen. Setzen wir uns für einen umfassenden Lebensschutz ein!“ 
Foto: (c) Bistum Eichstätt
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. | 
Mehr zu | 





Top-15meist-gelesen- "In diesem Bistum möchte ich nicht mehr Priester sein!"
- Bätzing fällt den Pro-Life-Bischöfen in den Rücken
- Zählt Miersch/SPD den Bamberger Erzbischof Gössl ernsthaft dem „rechten Mob“ zu???
- Oktober 2025 mit kath.net in MEDJUGORJE mit P. Leo MAASBURG
- Sommerspende für kath.net - Eine Bitte an Ihre Großzügigkeit!
- Erzbistum Köln ungewohnt deutlich: „Joachim Frank – Ihre Berichterstattung ist menschenverachtend!“
- "Das ging ja gerade noch mal schief"
- „Schon Brosius-Gersdorfs Doktorvater ist mit gleicher Einstellung zur Menschenwürde durchgefallen“
- Liebes Bistum Bamberg, kommt jetzt Brosius-Gersdorf zum nächsten Marsch für das Leben?
- Bamberger Erzbischof Gössl: Nominierung von Brosius-Gersdorf ist „innenpolitischer Skandal“
- Bamberger Erzbischof Gössl wehrt sich gegen SPD-Angriff
- Der Papst trägt wieder elegante Schuhe - aber in Schwarz
- Jenseits der Linien, im Gehege des Heiligen. Über einen Streit, der nicht sein darf
- Ein guter Tag für die Demokratie!
- „Brosius-Gersdorf hat schon alles gesagt“
|