Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. ADIOS!
  2. US-Katholiken mehrheitlich für die Todesstrafe
  3. Vertrauliche Vorlagen des vatikanischen Konsistoriums sind aufgetaucht
  4. ‚Dubia‘ an den Vatikan – US-Priester bitten um Klärung hinsichtlich liturgischer Änderungen
  5. Viel Bla-Bla zum Neuen Jahr!
  6. „Ich kann die Kommunion nicht empfangen. Ist es trotzdem sinnvoll, zur Messe zu gehen?“
  7. Hat der Synodale Weg „die katholische Kirche in Deutschland in Machtspiel und Kampfzone verwandelt“?
  8. Santo subito? - Vatikan untersucht mögliches Wunder durch Benedikt XVI.!
  9. Synodaler Weg führte zu Streit und Verwerfung
  10. Brigitte Bardot bedauerte den Verlust des Geheimnisvollen in der Neuen Messe
  11. „In Deutschland tobt derzeit ein Kirchenkampf“ - Droht ein Schisma?
  12. Papst Leo wird die Gründonnerstags-Fußwaschung wieder im Lateran vollziehen
  13. "Entsprechend klein ist die Lücke, die er hinterlässt"
  14. Niederländischer Weihbischof Mutsaerts: „Möchte mich nun an liberale Theologen und Gläubige wenden“
  15. Das Porträt Leos XIV. wird nun in Mosaik-Galerie der Päpste aufgenommen

Klarer als die Deutsche Bischofskonferenz!

24. April 2024 in Prolife, 8 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Eichstätter Bischofs Gregor Maria Hanke veröffentlich deutliche Kritik an der deutschen Links-Regierung, weil diese das Töten ungeborener Kinder für rechtmäßig erklären möchte


Eichstätt (kath.net/pde/red) Der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke kritisiert Pläne, wonach Abtreibung in den ersten Schwangerschaftswochen rechtlich erlaubt werden soll. In einer Erklärung befürchtet er „Tendenzen in der Regierung, die Tötung ungeborener Kinder nicht nur zu tolerieren, sondern ausdrücklich für rechtmäßig zu erklären“. Anlass für sein Statement sind die Empfehlungen einer Expertenkommission für eine "Liberalisierung" der bisherigen Abtreibungsregelung. In Ergänzung zu einer einstimmig angenommenen Stellungnahme der Deutschen Bischofskonferenz sieht sich Hanke als Christ zu einem achtsamen Umgang mit der Schöpfung gerufen. Das schließe die Achtung vor dem menschlichen Leben ein, „vor allem dort, wo es schwach und ohne Stimme ist, wie das ungeborene menschliche Leben.“ In Anbetracht von mehr als 100.000 Abtreibungen in Deutschland erschließe es sich ihm nicht, weshalb die geltenden Regelungen des Strafgesetzbuches aufgeweicht werden sollen. Hanke wehrt sich auch gegen Versuche, den Einsatz für das ungeborene Leben zu diskriminieren. Er verweist auf das Grundgesetz, das den Staat verpflichte, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. Der Eichstätter Bischof appelliert daher an die Regierung, der Kommission nicht zu folgen. „Setzen wir uns für einen umfassenden Lebensschutz ein!“


Die Erklärung von Bischof Hanke im Wortlaut:

„Ich sehe mit großer Sorge Tendenzen in der Regierung, die Tötung ungeborener Kinder nicht nur zu tolerieren, sondern ausdrücklich für rechtmäßig zu erklären. Die Zusammensetzung der von der Regierung eingesetzten „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ und das gelieferte Ergebnis scheinen den Weg dahin vorzubereiten.

Als Christ weiß ich mich zu einem achtsamen Umgang mit der Schöpfung gerufen, erst recht zur Achtung vor dem menschlichen Leben, vor allem dort, wo es schwach und ohne Stimme ist, wie das ungeborene menschliche Leben. Die dem menschlichen Leben zukommende Würde ist unantastbar.

In unserem Land werden pro Jahr mehr als 100.000 Abtreibungen auf der Grundlage der geltenden Regelungen des Strafgesetzbuches vorgenommen. Vor diesem Hintergrund erschließt es sich nicht, wenn die aktuelle Regierung den Schutz des ungeborenen Lebens noch weiter aufzuweichen beabsichtigen sollte und sich die Position der Stimmen zu eigen macht, die von Kriminalisierung durch das geltende Abtreibungsrecht sprechen.

Für Staat und Politik ergibt sich der Schutz des menschlichen Lebens, auch des ungeborenen, aus unserer freiheitlich-demokratischen Verfassungsordnung. Menschen, die sich aus christlicher und staatsbürgerlich-demokratischer Haltung heraus für den Lebensschutz einsetzen, diskriminierend zu beurteilen, entbehrt folglich der Grundlage. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ist eindeutig. Ausdrücklich hält das Verfassungsgericht fest: „Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. … Der Schwangerschaftsabbruch muß für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein.“ Ich appelliere an die Regierung, der Kommission nicht zu folgen. Setzen wir uns für einen umfassenden Lebensschutz ein!“


 

Foto: (c) Bistum Eichstätt


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. ISLAND-REISE - KOMMEN SIE MIT! - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. ADIOS!
  3. Viel Bla-Bla zum Neuen Jahr!
  4. Santo subito? - Vatikan untersucht mögliches Wunder durch Benedikt XVI.!
  5. Vertrauliche Vorlagen des vatikanischen Konsistoriums sind aufgetaucht
  6. Oktober 2026 - Kommen Sie mit nach SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  7. Synodaler Weg führte zu Streit und Verwerfung
  8. Niederländischer Weihbischof Mutsaerts: „Möchte mich nun an liberale Theologen und Gläubige wenden“
  9. "Entsprechend klein ist die Lücke, die er hinterlässt"
  10. 'Exportweltmeister in Moral, ansonsten Beobachter an der Seitenlinie. Beschämend'
  11. „Ich kann die Kommunion nicht empfangen. Ist es trotzdem sinnvoll, zur Messe zu gehen?“
  12. Brigitte Bardot bedauerte den Verlust des Geheimnisvollen in der Neuen Messe
  13. ‚Dubia‘ an den Vatikan – US-Priester bitten um Klärung hinsichtlich liturgischer Änderungen
  14. Große kath.net-Leserreise nach Rom - Ostern 2027 - Mit P. Johannes Maria Schwarz
  15. US-Katholiken mehrheitlich für die Todesstrafe

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz