Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Vatikan-Bischof lobt John Lennons atheistisches ‚Imagine‘ als ‚schönstes Lied der Welt‘
  2. EWTN-Chefin Maria Montserrat Alvarado wird neue Kommunikationspräfektin
  3. Episkopale Arbeitsverweigerung in einem kleinen Video
  4. Die 'Akte Lügenfritz': Wenn Staatsgläubigkeit die Meinungsfreiheit verdrängt
  5. Deutliche Kritik an 'Amoris Laetitia' im Vorfeld des Papstbesuches
  6. Wahrheit ist heilsrelevant
  7. Es gibt keine zweite Chance mehr
  8. 'Armutsindustrie' in der Kritik: Statistik misst Ungleichheit, nicht echte Not
  9. Papst Pius X.: ‚Was brauchen wir heute am meisten, um die Gesellschaft zu retten?
  10. Erbärmlich! Lieber Peter Thiel, die meisten Österreicher sind nicht so!
  11. Akademie Johannes Paul II. fordert Kard. Grech auf, den pro-LGBT-Synodenbericht zurückzunehmen
  12. Technisch brillant, geistig obdachlos
  13. Großes Kardinalstreffen mit dem Papst - KI statt Liturgie
  14. Christus bleibt nicht im Tempel! Fronleichnam: Einladung für die Gegenwart
  15. Ritus, Zeichen und Symbol: Der Weg zum Mysterium

Klarer als die Deutsche Bischofskonferenz!

24. April 2024 in Prolife, 8 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Eichstätter Bischofs Gregor Maria Hanke veröffentlich deutliche Kritik an der deutschen Links-Regierung, weil diese das Töten ungeborener Kinder für rechtmäßig erklären möchte


Eichstätt (kath.net/pde/red) Der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke kritisiert Pläne, wonach Abtreibung in den ersten Schwangerschaftswochen rechtlich erlaubt werden soll. In einer Erklärung befürchtet er „Tendenzen in der Regierung, die Tötung ungeborener Kinder nicht nur zu tolerieren, sondern ausdrücklich für rechtmäßig zu erklären“. Anlass für sein Statement sind die Empfehlungen einer Expertenkommission für eine "Liberalisierung" der bisherigen Abtreibungsregelung. In Ergänzung zu einer einstimmig angenommenen Stellungnahme der Deutschen Bischofskonferenz sieht sich Hanke als Christ zu einem achtsamen Umgang mit der Schöpfung gerufen. Das schließe die Achtung vor dem menschlichen Leben ein, „vor allem dort, wo es schwach und ohne Stimme ist, wie das ungeborene menschliche Leben.“ In Anbetracht von mehr als 100.000 Abtreibungen in Deutschland erschließe es sich ihm nicht, weshalb die geltenden Regelungen des Strafgesetzbuches aufgeweicht werden sollen. Hanke wehrt sich auch gegen Versuche, den Einsatz für das ungeborene Leben zu diskriminieren. Er verweist auf das Grundgesetz, das den Staat verpflichte, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. Der Eichstätter Bischof appelliert daher an die Regierung, der Kommission nicht zu folgen. „Setzen wir uns für einen umfassenden Lebensschutz ein!“


Die Erklärung von Bischof Hanke im Wortlaut:

„Ich sehe mit großer Sorge Tendenzen in der Regierung, die Tötung ungeborener Kinder nicht nur zu tolerieren, sondern ausdrücklich für rechtmäßig zu erklären. Die Zusammensetzung der von der Regierung eingesetzten „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ und das gelieferte Ergebnis scheinen den Weg dahin vorzubereiten.

Als Christ weiß ich mich zu einem achtsamen Umgang mit der Schöpfung gerufen, erst recht zur Achtung vor dem menschlichen Leben, vor allem dort, wo es schwach und ohne Stimme ist, wie das ungeborene menschliche Leben. Die dem menschlichen Leben zukommende Würde ist unantastbar.

In unserem Land werden pro Jahr mehr als 100.000 Abtreibungen auf der Grundlage der geltenden Regelungen des Strafgesetzbuches vorgenommen. Vor diesem Hintergrund erschließt es sich nicht, wenn die aktuelle Regierung den Schutz des ungeborenen Lebens noch weiter aufzuweichen beabsichtigen sollte und sich die Position der Stimmen zu eigen macht, die von Kriminalisierung durch das geltende Abtreibungsrecht sprechen.

Für Staat und Politik ergibt sich der Schutz des menschlichen Lebens, auch des ungeborenen, aus unserer freiheitlich-demokratischen Verfassungsordnung. Menschen, die sich aus christlicher und staatsbürgerlich-demokratischer Haltung heraus für den Lebensschutz einsetzen, diskriminierend zu beurteilen, entbehrt folglich der Grundlage. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ist eindeutig. Ausdrücklich hält das Verfassungsgericht fest: „Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. … Der Schwangerschaftsabbruch muß für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein.“ Ich appelliere an die Regierung, der Kommission nicht zu folgen. Setzen wir uns für einen umfassenden Lebensschutz ein!“


 

Foto: (c) Bistum Eichstätt


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz - ANMELDUNG noch bis 22. JUNI!
  2. Episkopale Arbeitsverweigerung in einem kleinen Video
  3. EWTN-Chefin Maria Montserrat Alvarado wird neue Kommunikationspräfektin
  4. Deutliche Kritik an 'Amoris Laetitia' im Vorfeld des Papstbesuches
  5. Schottischer Pfadfinderjunge verweigert Verbeugung vor Allah in der Moschee
  6. "Ich musste ihm unglücklicherweise ein paar Schläge verpassen"
  7. Erbärmlich! Lieber Peter Thiel, die meisten Österreicher sind nicht so!
  8. Warum haben alte Kirchen einen verborgenen Raum unter dem Altar?
  9. Vatikan-Bischof lobt John Lennons atheistisches ‚Imagine‘ als ‚schönstes Lied der Welt‘
  10. Die 'Akte Lügenfritz': Wenn Staatsgläubigkeit die Meinungsfreiheit verdrängt
  11. Papst kommt unpünktlich und scherzt auf Deutsch: "Ich bin Ausländer"
  12. Akademie Johannes Paul II. fordert Kard. Grech auf, den pro-LGBT-Synodenbericht zurückzunehmen
  13. Wahrheit ist heilsrelevant
  14. Eine katholische Heldin
  15. „Silere non possum“: „Die Führung dieses Dikasteriums war ein Desaster“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz