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Vorsitzender der Polnischen Bischofskonferenz nahm am Marsch für das Leben in Danzig teil

18. Juni 2024 in Prolife, 4 Lesermeinungen
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Vorbildlich: Die Polnische Bischofskonferenz ist Schirmherrin dieser großen Prolife-Demonstration, Erzbischof Woja läuft persönlich mit und ist einer der Sprecher bei der Veranstaltung.


Danzig (kath.net/pl) Am 12. Marsch für das Leben Danzig nahmen tausende Menschen teil, darunter auch der Präsident der Polnischen katholischen Bischofskonferenz und Metropolit von Danzig, Erzbischof Tadeusz Wojda. Die Veranstaltung steht unter der Schirmherrschaft des polnischen Episkopats, des Metropolitanerzbistums Danzig und der Danziger Stadtpräsidentin Aleksandra Dulkiewicz. Ähnliche Märsche für Ehe und Familie finden in ganz Polen statt. Das berichtete „Radio Gdańsk“. Dem Marsch für das Leben folgte ein Festival für das Leben.

Erzbischof Wojda betonte, dass das Lebensrecht das wichtigste sei: jeder habe das Recht, geboren zu werden und die Welt kennenzulernen. Dies sei auch wichtig hinsichtlich der gesellschaftlichen Diskussion über Abtreibung sowie Sterbehilfe.


Der Marsch für das Leben sei „eine gesellschaftliche Veranstaltung, die auf Initiative der Gläubigen der Erzdiözese Danzig organisiert wird und deren Hauptziel darin besteht, die Verbundenheit der Katholiken mit den Grundwerten der Achtung des menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod zu bestätigen sowie der Einzigartigkeit der ehelichen Berufung, die auf der Vereinigung von Mann und Frau basiert“, erläuterte der Präsident der Polnischen Bischofskonferenz weiter.

Seit Anfang April wurden bereits in 50 polnischen Städten diese Prolife-Demonstrationen abgehalten. Die Teilnehmer wenden sich nach Darstellung des Portals der Katholischen Bischofskonferenz, „Opoka“, „mit starker Stimme gegen Versuche der Opposition, ein [liberaleres] Abtreibungsgesetz einzuführen, gegen Demoralisierung, gegen die Dekonstruktion des Bildungswesens, gegen die Entchristianisierung Polens und gegen die Angriffe auf die Identität der Ehe“.

Vergangenen Sonntag hatte die Polnische Bischofskonferenz in allen Kirchen ihren ProLife-Hirtenbrief verlesen lassen. Das gesamte Polnische Episkopat wendet sich darin in großer Klarheit gegen die Abtreibung: „Niemand hat das Recht, im Namen der persönlichen Freiheit über das Leben eines anderen Menschen zu entscheiden“.

Link zum Hirtenbrief in voller Länge: Die Polnische Bischofskonferenz veröffentlicht einen wichtigen ProLife-Hirtenbrief


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Lesermeinungen

 lajkonik 18. Juni 2024 
 

@Jörgen

Was heißt hier Selbstbestimmungsrecht?DerFötus wird fremdbestimmt abgetrieben.


0
 
 modernchrist 18. Juni 2024 
 

Das sind vorbildliche Bischöfe!

Sie stärken ihre Brüder und Schwestern im Einsatz für das Lebensrecht der ungeborenen Kinder! Sie segnen nicht schon vorab Kompromisse bischöflich ab! Sie zeigen die Wahrheit auf, treten nicht auf als Akzeptierer und Tolerierer! Es gibt keine freie Entscheidung beim 5. Gebot, bei der klaren Weisung Gottes: Nicht morden! Tötung im Krieg und als Todesstrafe wurde damals anerkannt, Mord eines Unschuldigen jedoch niemals! Auf die Ungeborenen trifft das Wort Mord zu: heimtückisch, unschuldig, niederträchtig, wehrloses Opfer, in der Regel sogar bestialisch. Warum sind viele unserer Hirten nur so lau und feige? Was würde ihnen denn zustoßen, wenn sie mitgingen? Wenn sie wenigstens werben würden für unsere Märsche? Das wäre endlich mal eine sichtbare Umkehr! Eine Metanoia!


1
 
 lajkonik 18. Juni 2024 
 

Korrektur

Mir scheint, in den Text haben sich Fehler eingeschlichen.Die Danziger Stadtpräsidentin ist von der PO,die die Abtreibung fördert, und dürfte kaum Schirmherrin einer solchen Veranstaltung sein. Die pro life Demonstration richtet sich nicht gegen die Opposition sondern gegen die neue Regierung Tusk, die das Abtreibungsrecht liberalisieren will.


0
 
 Jörgen 18. Juni 2024 
 

Das ist ja katholisch!
Wir in Deutschland sind da bereits weiter.

„Ich würde bei diesem Marsch für das Leben nicht mitgehen...die Materie, um die es geht, nämlich den Ausgleich zu schaffen zwischen dem Recht der Frau auf Selbstbestimmung und dem Lebensrecht des ungeborenen Lebens“


2
 

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