Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Die Mitwirkung der seligen Jungfrau Maria an der Erlösung
  2. IRRE! – „LifeSiteNews“ postet Papst-Bild mit Henkerstrick auf X
  3. 'Wenn du deinen Apparat kulturell gegen dich hast, bist du der ärmste Hund als Bischof.'
  4. BREAKING NEWS - Der Papst hat Lungen-Krebs!
  5. Schwester Helen und angebliche Flirt-Fantasien der Dominikaner
  6. Kardinal Marx meint: "Die Kirche ist kein sinkendes Schiff, sie wird nur umgebaut"
  7. 25 Jahre KATH.NET: Kardinal Müller wird Schirmherr, Peter Seewald journalistischer Berater!
  8. NZZ: 'Die Kirchen arbeiten an der Ächtung der AfD mit'
  9. Papst Leo wird operiert - Knoten in der Lunge!
  10. Wir können NICHT schweigen!
  11. Forscher sprechen von neuen Beweisen für möglichen Fundort der Arche Noah
  12. Halbierung der Pfarren und Schließung Dutzender Kirchen
  13. Was auch immer Synodalität sein soll
  14. Papst ernennt Petersdom Nachfolger von Kardinal Gambetti
  15. Der „Hirt des Hermas“: Als ein frühchristliches Erbauungsbuch hoch im Kurs stand

CDL: Organspende muss freiwillig bleiben – Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit

27. Juni 2024 in Prolife, 11 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


"Politiker sprechen davon, dass 80% der Bevölkerung für Organspende seien. Doch muss man die Frage stellen, warum gibt es dann so wenige Organspender?" Kommentar von Odila Carbanje, stellv. Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL)


Berlin (kath.net/pl) Nun starten Vertreter von verschiedensten Parteien den vierten Versuch innerhalb von wenigen Jahren, die sogenannte Widerspruchslösung bei der Organspende auch in Deutschland einzuführen. Will man bei dem Thema Abtreibung den Frauen die „Freiheit“ zukommen lassen, über das Lebensrecht des eigenen ungeborenen Kindes ohne strafrechtliche Hürden entscheiden zu können, oder dem lebensmüden Menschen die größtmögliche „Freiheit“ zugestehen, Sterbehilfe in Anspruch nehmen zu können, soll bei der Organspende das Prinzip der uneingeschränkten „Selbstbestimmung“ umgedreht werden.

Ich empfinde es als recht zynisch von einem FDP-Politiker zu hören, der Bürger hätte ja die „Freiheit“ sich zu entscheiden, wenn man gerade einen Gesetzentwurf vorschlägt, der festlegen will, dass wenn man nicht aktiv widerspricht, die eigenen Organe nach dem Hirntod quasi der Allgemeinheit gehören sollen.


Der Staat lässt mir also die „Freiheit“, zwangsweise schriftlich festzulegen und in ein Register eintragen zu lassen, dass ich selbst über meinen Körper bestimmen möchte. Ich werde genötigt, mich zu einer eigentlichen Selbstverständlichkeit zu äußern, ansonsten werden mir meine Rechte auf körperliche Unversehrtheit nach meinem Hirntod genommen.

 In manchen Ländern ist selbst diese Grenze des Hirntodes, der in der Fachwelt als Todesgrenze übrigens nicht unumstritten ist, noch weiter vorgezogen worden, denn die Organe, die man benötigt, müssen durchblutet sein.

Nicht dass ich hier falsch verstanden werde, ich finde es bewundernswert, wenn Menschen anderen Menschen durch eine Organspende helfen wollen, aber diese Hilfe muss freiwillig bleiben.

Politiker sprechen immer davon, dass 80% der Bevölkerung für Organspende seien. Doch muss man sich die Frage stellen, warum es dann so wenige Organspender gibt. Rechnen die Politiker der Widerspruchslösung mit der Tatenlosigkeit einer bequemen Mehrheit um an mehr Organe zu kommen? Das würde mein Vertrauen in die Politik endgültig zerstören. Denn ich müsste dann davon ausgehen, dass die Politiker nicht das Gemeinwohl ihres Volkes im Auge hätten, sondern nur noch Interessenvertreter von Minderheiten sind, die durchaus nach eigenem Dünken das Gemeinwohl diesen Minderheiten zuliebe zu opfern bereit sind. Und dazu werden sogar Grundrechte außer Kraft gesetzt.

Nach meiner Auffassung widerspricht diese „Widerspruchslösung“ nämlich unserem Grundgesetz. Artikel 2 Abs.1 besagt: „Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“ Es gibt kein Recht auf das Organ eines anderen, aber es gibt ein „Recht auf…körperliche Unversehrtheit…“ (Artikel 2 Abs. 2) und das ist auch nicht zeitlich begrenzt.

Wenn ich die Bürger mit dem Thema Organspende mehr konfrontieren möchte, dann hätte der Staat viele andere Möglichkeiten. Wie wäre es z.B. damit, dass man jedem Bürger, wenn er einen neuen Ausweis oder eine Verlängerung beantragt, gutes Informationsmaterial über Organspende mit der Bitte, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, zukommen lässt? Oder, wenn ein Führerschein ausgegeben wird, kann man die Antragsteller durchaus auch auf die Thematik aufmerksam machen, da nicht wenige Hirntote Opfer eines Verkehrsunfalls waren. Diese Vorschläge sind übrigens auch nicht neu, aber erst gar nicht in Angriff genommen worden.

Wenn der Staat sich nicht vorwerfen lassen will, die verfassungsgegebenen Rechte seiner Bürger zu ignorieren, gibt es nur eine Möglichkeit: Die Entscheidung jedes einzelnen, Organspender sein zu wollen, muss freiwillig bleiben.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Überraschung im Vatikan - Kardinal Tagle ist neuer Dekan des Kardinalskollegiums
  3. Erzbischof Randazzo: Synodalität kein Grund, Elemente der kirchlichen Tradition zu verwerfen
  4. Der „Hirt des Hermas“: Als ein frühchristliches Erbauungsbuch hoch im Kurs stand
  5. 'Tatsächlich Gott'
  6. Wir können NICHT schweigen!
  7. Marco Rubio in Athen: Ein Aufruf zur Rückbesinnung auf die christlich-abendländischen Wurzeln
  8. „Ceresanis reale Eschatologie zum Jubiläum 2033 spricht in dieser Form des Romans…“
  9. Studium zwischen Verstand, Erinnerung und Glauben. Das Herz der Wahrheit
  10. Das 'Schwert des Heiligen Michael': Eine mysteriöse Linie, die sieben Heiligtümer verbindet
  11. Schwester Helen und angebliche Flirt-Fantasien der Dominikaner
  12. Papst Leo XIV. entgeht knapp einer Geldstrafe in Peru
  13. Kardinal Müller ruft zum Marsch fürs Leben 2026 in Wien auf: Über 3.000 Teilnehmer erwartet
  14. Australien: 400 Prozent Anstieg von Euthanasiefällen in fünf Jahren
  15. Genesung des Papstes verläuft laut Ärzteteam nach Plan

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz