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| ![]() Staatanwaltschaft ermittelt gegen Baerbock-Mitarbeiter: Asylinteressenten zu Unrecht durchgewunken?27. Juni 2024 in Deutschland, keine Lesermeinung Mitarbeiter des Außenministeriums stehen im Verdacht, Mitarbeiter in deutschen Botschaften dienstlich angewiesen zu haben, Antragstellern mit unvollständigen oder offensichtlich gefälschten Papieren die Einreise in die Bundesrepublik zu genehmigen. Berlin (kath.net) Staatsanwaltschaften in Berlin und Cottbus ermitteln gegen Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes (Ministerin: Analena Baerbock/Grüne). Das berichteten der „Focus“ und weitere Medien. Es bestehe der Verdacht, dass Mitarbeiter des Außenministeriums Mitarbeiter in deutschen Botschaften und Konsulaten die dienstlich Anweisung gegeben zu haben, Antragstellern mit unvollständigen oder offensichtlich gefälschten Papieren die Einreise in die Bundesrepublik zu genehmigen. In den letzten fünf Jahren seien so offenbar mehrere Tausend Personen in die Bundesrepublik eingereist, der Großteil von ihnen habe dann Asyl beantragt, berichtet der „Focus“ weiter. Es habe sich meist um Syrer, Afghanen, Türken, Pakistaner und Bürger verschiedener afrikanischer Staaten gehandelt. Quellen für diese Aussagen nannte der „Focus“ keine. Das Auswärtige Amt erfuhr erst durch die „Focus“-Presseanfrage von den Ermittlungen. Das Auswärtige Amt bestätigte nach Angaben der „Welt“ via Pressesprecher, dass es bisher über drei Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften Berlin und Cottbus in diesem Zusammenhang gehe, es handle sich bei den zu ermittelnden Fragestellungen aber um Einzelfälle, auf welche das Auswärtige Amt bereits mit organisatorischen Maßnahmen reagiert habe. Bereits vor einem Jahr hatte das Magazin „Cicero“ in diesem Zusammenhang über ein Verfahren wegen des Verdachts der Rechtsbeugung berichtet. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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