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Kanton Schaffhausen verbietet den Einsatz der sogenannten „Todeskapsel“ für assistierten Suizid

11. Juli 2024 in Prolife, 1 Lesermeinung
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„Blick“: Der erste Schweizer Kanton droht Betreibern mit strafrechtlichen Konsequenzen, möchte dies aber nicht öffentlich kommentieren.


Schaffhausen (kath.net) Eine Suizid-Apparatur mit dem Namen „Sarco“ schien eigentlich bereit für ihren ersten Einsatz. Doch nun hat die in Zürich herausgegebene Tageszeitung „Blick“ erfahren, dass die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen dem Betreiber der Suizidkapsel mit einem Strafverfahren droht, sollte Kapsel im Kanton zum Einsatz kommen.


In der Kapsel soll der Sterbewillige seinen Selbstmord selbst auslösen: er drückt einen Knopf, dann füllt sich der Innenraum der Kapsel mit Stickstoff und der Sterbewillige erstickt. Laut Erfinder soll dies ohne Schmerzen von statten gehen, Erfahrungen bei einer Hinrichtung in den USA unter der Verwendung von Stickstoff lässt allerdings starke Zweifel aufkommen, denn der Verurteilte erstickte in einem minutenlangen Todeskampf.

Auf entsprechende Pressenachfrage von „Blick“ äußerte sich allerdings die Staatsanwaltschaft nur spärlich, die betroffene Sterbehilfeorganisation überhaupt nicht.


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