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| ‚Starker Sieg für die akademische Freiheit und Meinungsfreiheit’30. August 2024 in Prolife, 2 Lesermeinungen Die australische Rechtsprofessorin ist vom Vorwurf des Verstoßes gegen den australischen Forschungskodex bei ihren Untersuchungen zu Spätabtreibungen und geschlechtsspezifischen Abtreibungen freigesprochen worden. Adelaide (kath.net/Aleteia/jg) Howe ist katholische Lebensschützerin und Professorin an der Universität Adelaide (Australien). Beruflich konzentrierte sie sich auf Arbeits- und Migrationsrecht. In den letzten Jahren hat sie sich mehr und mehr auf den Lebensschutz fokussiert. Sie änderte ihren Schwerpunkt, als der Bundesstaat South Australia, dessen Hauptstadt Adelaide ist, Abtreibungen auf Verlangen bis zur Geburt legalisierte. Howe hatte ihr zweites Kind nach 37 Schwangerschaftswochen bekommen. Ein gesundes Baby einer gesunden Mutter war unter gleichen Gesetzen in derselben Schwangerschaftsphase im Bundesstaat Victoria abgetrieben worden. Das habe sie nicht ignorieren können, schreibt sie auf ihrer Internetseite. Sie habe ihre Angst und ihren Ehrgeiz Karriere zu machen für ein wichtigeres Anliegen hintan gestellt, schreibt sie. Sie hat sich dem Lebensschutz gewidmet und dort klar Position bezogen. Sie wird oft in den sozialen Medien von Menschen angegriffen, die ihren Charakter wegen ihres katholischen Glaubens attackieren. Ihre Position im Lebensschutz würde sie aber beibehalten, selbst wenn sie Atheistin wäre, schreibt sie auf ihrer Internetseite. Sie wäre auch dann gegen Abtreibung, weil dabei ein unschuldiger Mensch getötet wird, schreibt sie. Es hat verschiedene Versuche gegeben ihre Arbeit im Lebensschutz zu diskreditieren. Die Universität von Adelaide wollte sie dazu verpflichten, einen Kurs über „Integrität in der Forschung“ zu besuchen. In sechs anderen Untersuchungen war sie bereits vom Vorwurf des Fehlverhaltens freigesprochen worden. Sie strengte einen Prozess bei der Fair Work Commission, dem australischen Arbeitsgericht, an. Diese stellte nun fest, dass sie bei ihren Untersuchungen zu Spätabtreibungen, geschlechtsspezifischen Abtreibungen und zur Tötung von Babies, die ihre Abtreibung überlebt haben nicht gegen den australischen Forschungskodex verstoßen hat. Howe bezeichnet das Verfahren als „zermürbend“, zeigte sich aber über den Sieg erfreut, den sie als „starken Sieg für die akademische Freiheit“ bezeichnet. Aufgrund ihrer Erfahrungen möchte sie sich neben ihrer Tätigkeit im Lebensschutz für einen stärkeren Schutz der Meinungsfreiheit einsetzen.
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