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Mathias Brodkorb (SPD) kritisiert Regierungskommission zur Abtreibung

16. September 2024 in Prolife, 6 Lesermeinungen
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‚Es ist grotesk, aus der Schwäche eines Menschen einen geringeren Grad an Würde und Schutzbedürftigkeit zu schlussfolgern’, schreibt er wörtlich.


Berlin (kath.net/jg)
Mathias Brodkorb, früherer Kultus- und Finanzminister des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern, hat die deutsche Regierung aufgefordert, ihre Pläne zur Entkriminalisierung der Abtreibung aufzugeben, berichtet die evangelische Nachrichtenagentur IDEA.

Sollte die Regierung an ihrem Vorhaben festhalten, befürchtet Brodkorb einen „Kulturkrieg“. In einem Gastbeitrag für das Magazin Cicero kritisierte er die Empfehlungen der „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“.

Diese wurde von der Regierung 2023 eingesetzt, um eine Neuregelung der Abtreibung außerhalb des Strafrechts zu prüfen. Abtreibungen sind in Deutschland rechtswidrig, bleiben aber unter bestimmten Umständen innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen straffrei.


Die Kommission schlägt in ihrem Abschlussbericht unter anderem vor, die Abtreibung in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen zu legalisieren. Ein Abtreibungsverbot soll erst gelten, sobald das Ungeborene außerhalb des Mutterleibes lebensfähig ist. Das ist etwa ab der 22. Schwangerschaftswoche der Fall.

Brodkorb will die derzeit geltende Regelung beibehalten. Sie sei „das Ergebnis eines funktionierenden gesellschaftlichen Grundkonsenses“ und „zugleich der Versuch, mit ethischen Dilemmata umzugehen, die nicht auflösbar sind“.

Er hält die Argumentation, mit der die Kommission ihren Vorschlag begründet, für „ethisch haarsträubend“ und nicht vereinbar mit dem Prinzip der Menschenwürde, welches im Artikel 1 des Grundgesetzes verankert ist.

Nach Ansicht der Kommission wachse die Würde des ungeborenen Kindes in dem Maße, in dem es körperlich unabhängiger von seiner Mutter werde. Wörtlich schreibt er: „Es ist grotesk, aus der Schwäche eines Menschen einen geringeren Grad an Würde und Schutzbedürftigkeit zu schlussfolgern.“ Würde man dieses Prinzip auf pflegebedürftige Menschen anwenden, wären diese nicht mehr sicher. „Man möchte keinem Bewohner eines Pflegeheims wünschen, von Mitarbeitern betreut zu werden, die solche Überzeugungen hegen wie die Gutachter der Bundesregierung“, schreibt Brodkorb.

Ähnlich sei es mit Menschen, die auf eine Organtransplantation angewiesen seien, um weiter leben zu können. Auch sie seien vom „Körper“ anderer Menschen „existentiell abhängig“, und hätten dann – folge man der Logik der Kommission – weniger Würde und Lebensrecht als gesunde Menschen.

 


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