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| ![]() Tschechien: Gericht rehabilitiert 1950 zu Tode gefolterten Priester21. Oktober 2024 in Chronik, 1 Lesermeinung Josef Toufar war Opfer der kommunistischen Kirchenverfolgung - Schicksal des Geistlichen ist verbunden mit dem "Wunder von Cihost" Prag (kath.net/KAP) Das Kreisgericht im nordostböhmischen Königgrätz (Hradec Kralove) hat den katholischen Priester Josef Toufar (1902-1950) rehabilitiert und damit einen Stolperstein auf dem Weg zu dessen Seligsprechung aus dem Weg geräumt. Die Festnahme und Inhaftierung Toufars sei durch die damals geltenden Gesetze nicht gedeckt gewesen und daher null und nichtig. Der Priester ist eines der bekanntesten Opfer der kommunistischen Kirchenverfolgung in der früheren Tschechoslowakei. Toufars Name ist verbunden mit dem "Wunder von Cihost". Nach dem Bericht von Augenzeugen hatte sich beim Gottesdienst am ersten Adventsonntag 1949 hinter dem am Altar stehenden Pfarrer ein Kreuz bewegt. Der bis heute ungeklärte Vorfall hatte am 28. Jänner 1950 Toufars Festnahme und nach seiner Weigerung, ein Protokoll zu unterschreiben, eine vierwöchige Folterung zur Folge. Drei Tage nach seinem schließlich erzwungenen Schuldbekenntnis erlag Toufar am 25. Februar den ihm zugefügten Torturen. Auf der anderen Seite brachte der prominente Exilautor Josef Svorecky 1972 einen Roman mit dem Titel "Das Mirakel" heraus. Nach der Samtenen Revolution 1989 klärten Bücher und ein neuer Film die Bevölkerung über die Hintergründe der von Parteichef Klement Gottwald persönlich vorangetriebenen Kampagne auf. 2009 wurde vom Prager Nationaltheater Ales Brezinas Kammeroper "Toufar" mit der damals schon 84-jährigen Altistin Sona Cervena (1925-2023) in der Titelrolle uraufgeführt. Copyright 2024 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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