Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Eine Treue, die Zukunft schafft!
  2. Meldestelle Christenschutz: Christliche Flüchtlinge sind fassungslos über Skandal-Ausstellung
  3. Hippe Missionare sind brandgefährlich
  4. Der ‚gerechte Mann‘ im Heilsplan Gottes
  5. Wie genau nimmt es der BR-Rundfunk mit der Wahrheit?
  6. THESE: Wir haben Gott vergessen...
  7. ‚Urbi et Orbi‘ 2025: Weihnachten - Geburt des Friedens
  8. Stille Nacht, Heilige Nacht
  9. Wenn das 'Drehbuch' schon vorher feststeht
  10. Es macht mich sehr traurig, dass Russland einen Waffenstillstand zu Weihnachten abgelehnt hat!
  11. In Illo uno unum - Mission und Gemeinschaft als Prüfstein. Die Kurie zwischen Umkehr und Auftrag
  12. „Meine Adventskrippe steht unter einem Kreuz, das immer dort an der Wand hängt…“
  13. Heute ist euch in der Stadt Davids der Retter geboren: er ist der Messias, der Herr!
  14. Vatikan äußert sich nicht über Themen des Konsistoriums
  15. Neuer Papst feiert wieder öffentliche Messe am Christtag

Umstrittene Parole „From the River to the Sea” erstmals gerichtlich als Terrorkennzeichen eingestuft

10. November 2024 in Deutschland, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Trotz des milden Strafmaßes durch das Berliner Landgericht könnte es eine Grundsatzentscheidung sein: Zum ersten Mal hat ein Landgericht in Deutschland entschieden, dass die Parole „From the River to Sea“ immer und in jedem Kontext strafbar ist


Berlin (kath.net) Zum ersten Mal hat ein Landgericht in Deutschland entschieden, dass die Parole „From the River to the Sea“ immer und in jedem Kontext strafbar ist. Das berichtet die „Berliner Morgenpost“ unter Bezug auf das Urteil am Freitag. Die Richterin begründete die Entscheidung damit, dass sich die Hamas „diesen Spruch zu eigen gemacht“ habe und er inzwischen ein Symbol und Kennzeichen dieser Terrororganisation sei. Der Spruch fordere die Auslöschung des Staates Israel. Nach Darstellung der „Berliner Morgenpost“ habe die Richterin damit auch entschieden, dass der Ausspruch auch dann strafbar sei, wenn er ohne Hamas-Symbolik auf propalästinensischen Demonstrationen benutzt werde.


Die „Berliner Morgenpost“ stuft das Strafmaß für die Influenserin Benora A. L. allerdings als „gering“ ein. Sie muss eine Strafe von 1.300 Euro bezahlen wegen Verbreiten von Propagandamitteln sowie Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Nach Darstellung der „Bild“ werden außerdem ein Samsung-Galaxy und ein iPhone als Tatmittel eingezogen. Der Verteidiger hat Revision angekündigt.

Die Bildzeitung berichtet außerdem, die Angeklagte „Iranerin“ sei, Grafik-Designerin gelernt habe und Bürgergeld empfange.

Der israelische Außenminister Gideon Saar hat dieses Urteil begrüßt, berichtet die „Jüdische Allgemeine“: „Der neue Antisemitismus, der auf der Leugnung des Existenzrechts des jüdischen Staates beruht, muss entwurzelt werden!“


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE!
  3. Meldestelle Christenschutz: Christliche Flüchtlinge sind fassungslos über Skandal-Ausstellung
  4. Wenn das 'Drehbuch' schon vorher feststeht
  5. O clavis David
  6. Hippe Missionare sind brandgefährlich
  7. O Oriens, lucis aeternae
  8. O Rex gentium
  9. O Emmanuel
  10. Wie genau nimmt es der BR-Rundfunk mit der Wahrheit?
  11. Heute ist euch in der Stadt Davids der Retter geboren: er ist der Messias, der Herr!
  12. Eine Treue, die Zukunft schafft!
  13. Oktober 2026 - Kommen Sie mit nach SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  14. „Jesus ist also nicht aus religiöser Poesie geboren…“
  15. Ein neuer Akzent ohne Bruch: keine Pastoralrhetorik mehr

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz