Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bätzing fällt den Pro-Life-Bischöfen in den Rücken
  2. Zählt Miersch/SPD den Bamberger Erzbischof Gössl ernsthaft dem „rechten Mob“ zu???
  3. "In diesem Bistum möchte ich nicht mehr Priester sein!"
  4. "Das ging ja gerade noch mal schief"
  5. Bamberger Erzbischof Gössl wehrt sich gegen SPD-Angriff
  6. Liebes Bistum Bamberg, kommt jetzt Brosius-Gersdorf zum nächsten Marsch für das Leben?
  7. CSU-Chef Söder an die Linken: "Es ist nicht radikal, für christliche Werte einzutreten"
  8. „Brosius-Gersdorf hat schon alles gesagt“
  9. Bamberger Erzbischof Gössl: Nominierung von Brosius-Gersdorf ist „innenpolitischer Skandal“
  10. "Solches Gedankengut führt immer in die Hölle des Totalitarismus!"
  11. Legal töten?
  12. Ein guter Tag für die Demokratie!
  13. Kann ein Mensch eine Sache sein?
  14. Erzbistum Köln ungewohnt deutlich: „Joachim Frank – Ihre Berichterstattung ist menschenverachtend!“
  15. Bistum Fulda – stark engagiert beim ‚Christopher Street Day‘

CDL kritisiert Gesetzentwurf zur Neuregelung der Abtreibung: Keine Legalisierung von Unrecht

18. November 2024 in Prolife, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


"Mit der stereotypen Behauptung, Frauen dürften nicht 'kriminalisiert' werden, wird die Diskussion auf eine falsche Ebene gelenkt" - Abtreibung ist "strafrechtliches Unrecht. Abtreibung beendet absichtlich das Leben eines ungeborenen Kindes"


Berlin (kath.net/CDL) Eine Abgeordnetengruppe aus den Fraktionen der SPD und der Grünen hat am 14.11. einen Gesetzentwurf zur einer „Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ sowie einen Entschließungsantrag zur Verbesserung der Versorgungslage ungewollt Schwangerer vorgelegt. Für die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) nimmt deren Pressesprecherin, Dr. Friederike Hoffmann-Klein, hierzu wie folgt Stellung:

„Die Legalisierung von Unrecht. Was wie ein begrifflicher Widerspruch klingt, soll nach dem jetzt vorgelegten Gesetzesentwurf zur Abschaffung des § 218 StGB Wirklichkeit werden. Abgeordnete von SPD und Grünen wollen in den letzten Wochen der Regierungszeit noch ein Zeichen setzen und extreme Ziele durchsetzen.

Mit der stereotypen Behauptung, Frauen dürften nicht „kriminalisiert“ werden, wird die Diskussion auf eine falsche Ebene gelenkt. Abtreibung ist nicht willkürlich im Strafrecht geregelt. Sie ist in der Tat strafrechtliches Unrecht. Abtreibung beendet absichtlich und gewollt das Leben eines ungeborenen Kindes. Man will dieses Kind nicht.  

Eine Rechtsordnung, die das Recht auf Leben hochhält, kann nicht gleichzeitig ein Recht auf Tötung anerkennen. Das wäre ein Widerspruch in sich. Wenn sie es tut, dann steht sie immer im Widerspruch zu übergeordnetem Recht wie dem Naturrecht, an dem gesetztes Recht immer zu messen ist.


Der Entwurf ist gekennzeichnet von Pseudo-Behauptungen. So ist von einer „erheblichen Einschränkung der Selbstbestimmung … und der körperlichen Autonomie“ der Schwangeren die Rede. Dabei wird unterschlagen, dass es hier nicht nur um eigene, sondern auch um Selbstbestimmung und Autonomie eines ungeborenen Kindes geht. Die körperliche Selbstbestimmung gibt keiner Frau das Recht, das Leben ihres Kindes zu zerstören. Und niemand kann sich heute mehr darauf berufen, er wisse nicht, was bei einer Abtreibung geschieht.

Der Vorschlag in dem Gesetzesentwurf, eine 14-Wochen-Frist als eine Phase geringerer Schutzbedürftigkeit festzulegen, kann nicht überzeugen. Eine derartige Einteilung in Phasen unterschiedlicher Schutzbedürftigkeit ist nicht gerechtfertigt. Nicht nur deshalb, weil jede Zäsur in der Entwicklung des Menschen willkürlich und unwissenschaftlich ist. Dem Konzept eines abgestuften Lebensschutzes, wie es hier vorgelegt wird, liegt ein logischer Irrtum zugrunde. Es gibt hier nicht zwei Gruppen, die unterschiedlich bewertet werden können, also diejenigen, die in der Frühphase getötet werden können, weil sie weniger schutzbedürftig seien, auf der einen Seite und diejenigen, deren Abtreibung einer restriktiveren Regelung unterliegen muss, auf der anderen Seite. Nicht die (relative) Entwicklung, sondern die Existenz ist die entscheidende Kategorie. Für das konkrete Leben macht es letztlich keinen Unterschied, in welcher Phase es getötet wird. Die vorgeburtliche Phase betrifft nicht „frühe und früheste Formen menschlichen Lebens“, die auf eine geringere Schutzbedürftigkeit hindeuten. Leben ist immer unteilbar.

Für die CDL besteht kein Zweifel, worum es bei diesem Konzept einer abgestuften Schutzwürdigkeit gehen soll. Letztlich ist dies der Versuch, die Interessen Erwachsener durchzusetzen und ihnen Vorrang einzuräumen.

Die Rechtswidrigkeit der Abtreibung gemäß der Beratungsregelung ist ebenfalls keine willkürliche Festlegung, wie in dem Gesetzesentwurf behauptet wird, der in der Widersprüchlichkeit der derzeitigen Regelung einen Mangel sieht. Sie folgt unmittelbar aus unserer Grundrechtsordnung, wie auch das Bundesverfassungsgericht im Urteil von 1993 feststellt. Die Widersprüchlichkeit besteht, das ist richtig, und sie ist dem Zugeständnis geschuldet, dass eine dogmatische Einordnung als „rechtswidrig, aber nicht strafbar“ vorgenommen wird. Eine Scheinargumentation stellt es jedoch dar, wenn daraus ein Mangel der Regelung geschlossen werden soll, der mit der Abschaffung des § 218 zu beseitigen wäre. Der Widerspruch ließe sich nur dadurch auflösen, dass man zur Strafrechtsdogmatik zurückkehrt, wonach rechtswidrige und schuldhafte Handlungen auch strafbar sind.
 
Zu dem Antrag bezüglich der Versorgungssituation bleibt festzustellen, dass die Entwicklung der Abtreibungszahlen insbesondere seit 2020 auf inzwischen rund 106.000 vorgeburtliche Kindstötungen pro Jahr und rund 1.100 Abtreibungseinrichtungen, die dafür zur Verfügung stehen, doch mehr als deutlich zeigen, dass die Versorgungslage ganz sicher nicht mangelhaft ist. Es ist sinnbildlich für die desaströse familien- und frauenpolitische Bilanz der Ampelregierung, das Tötungsangebot einfach zu erweitern, anstatt eine sachgerechte und gute Familienpolitik zu betreiben, die Frauen und Familien stärkt und so Perspektiven für ein Leben mit Kindern ermöglicht.

Die CDL fordert die Abgeordneten von SPD und Grünen auf, die nun versuchen, eine Regelung zu forcieren, die eindeutig den Stempel gesetzgeberischen Unrechts trägt, zur Rechtsstaatlichkeit zurückzukehren.“


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Eden1952 18. November 2024 
 

Nicht nur auf andere zeigen

Wo sind denn die Kollegen und Kolleginnen der CDU/CSU beim Marsch für das Leben?


0
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. "In diesem Bistum möchte ich nicht mehr Priester sein!"
  2. Bätzing fällt den Pro-Life-Bischöfen in den Rücken
  3. Zählt Miersch/SPD den Bamberger Erzbischof Gössl ernsthaft dem „rechten Mob“ zu???
  4. Oktober 2025 mit kath.net in MEDJUGORJE mit P. Leo MAASBURG
  5. Sommerspende für kath.net - Eine Bitte an Ihre Großzügigkeit!
  6. Erzbistum Köln ungewohnt deutlich: „Joachim Frank – Ihre Berichterstattung ist menschenverachtend!“
  7. "Das ging ja gerade noch mal schief"
  8. „Schon Brosius-Gersdorfs Doktorvater ist mit gleicher Einstellung zur Menschenwürde durchgefallen“
  9. Liebes Bistum Bamberg, kommt jetzt Brosius-Gersdorf zum nächsten Marsch für das Leben?
  10. Bamberger Erzbischof Gössl: Nominierung von Brosius-Gersdorf ist „innenpolitischer Skandal“
  11. Bamberger Erzbischof Gössl wehrt sich gegen SPD-Angriff
  12. Der Papst trägt wieder elegante Schuhe - aber in Schwarz
  13. Jenseits der Linien, im Gehege des Heiligen. Über einen Streit, der nicht sein darf
  14. „Brosius-Gersdorf hat schon alles gesagt“
  15. Ein guter Tag für die Demokratie!

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz