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| ![]() Was für ein Tohuwabohu um das Lebensrecht für kleine Kinder in Deutschland!2. Dezember 2024 in Prolife, 24 Lesermeinungen Was beschließt die AfD am Parteitag im Januar beim Thema "Abtreibung" und welcher Teufel reitet Friedrich Merz bei diesem Thema? - Ein Kommentar von Roland Noé Berlin (kath.net/rn) Was für ein Tohuwabohu in der deutschen Politik rund um das Lebensrecht für kleine Kinder im Mutterleib. Zuerst gibt es Medienberichte und Meldungen, dass auch die AfD das Recht auf Leben von Anfang an in ihrem Programm relativieren möchte, wenige Stunden später gibt es Zeitungs-Meldungen, dass die AfD eher das Gegenteil vorhat. Was wirklich genau beschlossen wird, werden wir erst nach dem Parteitag am 11. und 12. Jänner wissen. Gleichzeitig lässt Friedrich Merz auf einmal medial mitteilen, dass er nach der Wahl über das Abtreibungsverbot diskutieren möchte und er offen dafür ist, den Abtreibungspagrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. "Große Teile der Welt beneiden uns um den mühsamen Kompromiss, den wir vor über dreißig Jahren gefunden haben," meint Merz und behauptet, dass es einen "gesellschaftlichen Wandel" in der Frage gebe. Aha, keine Ahnung, wen der CDU-Chef meint. Vermutlich weiß der Großteil der Welt nicht einmal, um was es hier konkret geht. De facto werden in Deutschland wie in vielen EU-Ländern die Kinder im Mutterleib einfach hingeschlachtet. Es sollen in Deutschland mehr als 100.000 in jedem Jahr sein. Für Merz ist das eine "kluge Regelung". P.S. Fast egal, was Merz , AfD & Co. im Endeffekt beschließen werden. Die Verlierer in Deutschland werden weiterhin die ungeborenen Kinder sein! Leider! Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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