Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Nach Berliner Stromausfall: „Herr Erzbischof Koch, wir warten auf Ihre Stellungnahme“
  2. Rechtsanwalt Steinhöfel: Maduro war ohne legales Amt, hatte keine völkerrechtliche Immunität mehr
  3. „Sehr brüderliche Atmosphäre, die meisten waren von Dringlichkeit der Neuevangelisierung überzeugt“
  4. Katholik kritisiert „Schleimjesus“-Fernsehgottesdient mit direktem Brief an verantwortlichen Pfarrer
  5. Unter den kroatischen Katholiken wächst Grundsatzkritik
  6. Menschenrecht auf Abtreibung?
  7. So fühlt sich Nachhausekommen an
  8. Der Weihnachtsglaube - Sand oder Fels
  9. Kardinäle votieren für Themen in der Linie von Papst Franziskus
  10. These: Die Wahrheit steht über der nachdrücklichen Forderung nach Einheit
  11. Der Stern stört Jerusalem. Epiphanie und die Ruhe der Gewöhnten
  12. „Die Ursache der Kirchenkrise und ihre Überwindung“
  13. Gegen Agenden und Aktivismus: das Kardinalskollegium hält inne
  14. Bischöfliche Spökenkiekerei zum Jahreswechsel
  15. Linke US-Moderatorin Rachel Maddow gibt Rückkehr zum katholischen Glauben bekannt

Kaminski: Jedes Mitglied des Bundestags ist aufgefordert, sich jetzt für Menschenrechte einzusetzen

11. Dezember 2024 in Prolife, 2 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Menschenrechte sind unverhandelbar - Auch wenn Koalitionen zerbrochen sind und Neuwahlen anstehen, muss in Deutschland gelten: “Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.”


Augsburg - Berlin (kath.net/ALfA) Zum internationalen Tag der Menschenrechte erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, in Augsburg:

Auch in Zeiten, in denen das Regieren schwierig ist, weil Koalitionen zerbrochen sind und Neuwahlen vor der Tür stehen, muss in Deutschland gelten: “Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.”

Allen Versuchen, politisch unruhige Zeiten dazu zu nutzen, diesen Grundpfeiler unserer Verfassung zu schleifen, muss jedes einzelne Mitglied des Bundestags entschieden entgegentreten. Die Würde des Menschen muss nicht nur immer, sondern auch für alle gelten - unabhängig von Alter und Aufenthaltsort.  Sie gilt für Junge und Alte. Sie gilt für Geborene und Ungeborene.


Es gibt nur eine Klasse Menschen. Das sagt unser Grundgesetz, so urteilte das Bundesverfassungsgericht. Es ist die vornehmste Aufgabe des Staates, immer alle Menschen zu schützen – insbesondere die Schwächeren. Jeder Versuch, das Recht auf Leben für besonders schutzbedürftige Menschen auszuhebeln, muss daher auf einen breiten Widerstand im Bundestag stoßen. Nicht nur, weil er verfassungswidrig ist, sondern auch, weil er einen Verstoß gegen die allgemeinen Menschenrechte darstellt.

Der Versuch einer Gruppe Abgeordneter, den § 218 dahingehend zu ändern, dass Abtreibungen bis zur 12. Schwangerschaftswoche rechtmäßig werden, ändert für die ungewollt Schwangeren selbst nichts. Schon heute bleiben sie straffrei. Seit Jahrzehnten hat es keine Verurteilung wegen eines unrechtmäßigen Schwangerschaftsabbruchs mehr in Deutschland gegeben. Schon heute werden die allermeisten Abtreibungen von den Krankenkassen finanziert, die diese Auslagen aus den Sozialetats der Länder erstattet bekommen. Schon heute gibt es fast doppelt so viele Meldestellen zum Schwangerschaftsabbruch (1100) wie Kreissäle (606) in Deutschland.

Für die Menschenrechte in Deutschland ist die Neufassung des § 218 jedoch ein grundlegender Paradigmenwandel. Die Tötung eines wehrlosen und unschuldigen kleinen Menschen würde damit nicht nur rechtmäßig, sondern eine Gesundheitsleistung. Eine ungewollte Schwangerschaft würde wie eine Krankheit behandelt, deren einzig mögliche Therapie die Abtreibung ist. Das ungeborene Kind wird in diesem Szenario seiner Menschenwürde und -rechte vollends beraubt, und einem Parasiten gleichgestellt, den es zu beseitigen gilt.

Der 20. Bundestag darf nicht als der Bundestag in die Geschichte unseres Landes eingehen, der das Recht auf Leben aller Menschen relativiert, indem er die Menschenwürde der Schwächsten und Wehrlosesten unter ihnen vollständig leugnet. Diejenigen, denen die Menschenrechte ein wichtiges Anliegen sind, werden daher ganz genau hinschauen, wie die Abgeordneten sich bei den entscheidenden Sitzungen zum § 218 positionieren werden und bei den bevorstehenden Wahlen entsprechend reagieren.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

Archivfoto Cornelia Kaminski (c) ALfA


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE!
  2. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  3. „Die Ursache der Kirchenkrise und ihre Überwindung“
  4. "Beten wir gemeinsam für die kommende Welle!"
  5. Unter den kroatischen Katholiken wächst Grundsatzkritik
  6. Überlebende der Brandkatastrophe in Crans-Montana: „Möchte Gott danken, dass er mich gerettet hat“
  7. Oktober 2026 - Kommen Sie mit nach SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  8. Nach Berliner Stromausfall: „Herr Erzbischof Koch, wir warten auf Ihre Stellungnahme“
  9. Katholik kritisiert „Schleimjesus“-Fernsehgottesdient mit direktem Brief an verantwortlichen Pfarrer
  10. Kardinäle votieren für Themen in der Linie von Papst Franziskus
  11. „Sehr brüderliche Atmosphäre, die meisten waren von Dringlichkeit der Neuevangelisierung überzeugt“
  12. "Der Herr ist wirklich in diesen Gestalten von Brot und Wein gegenwärtig"
  13. Rechtsanwalt Steinhöfel: Maduro war ohne legales Amt, hatte keine völkerrechtliche Immunität mehr
  14. Ich bin Staatsanwältin – und ich bete
  15. „Ich fragte mich: Welche Drogen hat er jetzt genommen?“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz