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Vatikan: Heilige Pforten gibt es 2025 nur in Rom

31. Dezember 2024 in Aktuelles, 2 Lesermeinungen
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Klarstellung aus Rom angesichts teils missverständlicher Berichte über die diözesanen Heiligjahr-Eröffnungen in den Diözesen


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Im kirchlicherseits bereits eröffneten Heiligen Jahr 2025 gibt es Heilige Pforten nur in Rom: Darauf hat der Vatikan am Sonntag erneut hingewiesen. Die Klarstellung ruft nur die im August 2024 veröffentlichte Erklärung in Erinnerung. Anlass dafür sind Medienberichte aus vielen Diözesen in aller Welt, in denen teils fälschlicherweise angegeben wurde, auch dort seien Heilige Pforten eröffnet worden bzw. solche Eröffnungen in Planung.

Die damalige Verlautbarung des vatikanischen Dikasteriums für Evangelisierung hatte sich auf die Angaben zu Heiligen Pforten in der Bulle "Spes non confundit" gestützt, mit der Papst Franziskus das Jubiläumsjahr 2025 ausgerufen hatte. Dabei hatte das Kirchenoberhaupt als Heilige Pforten ausdrücklich nur diejenige des Petersdoms und der anderen drei päpstlichen Basiliken in Rom genannt, nämlich St. Johannes im Lateran, St. Maria Maggiore und St. Paul vor den Mauern. Die einzige Ausnahme gelte für das römische Gefängnis Rebibbia, dem der Papst ebenfalls eine Heilige Pforte zugesprochen hat, "um den Gefangenen ein konkretes Zeichen der Verbundenheit zu geben".


Aus der Erklärung ergibt sich, dass andere Heilige Pforten außerhalb von Rom vom Vatikan im Zusammenhang mit dem Heiligen Jahr 2025 nicht als gültig anerkannt werden. Sie lobt zwar die pastoralen Beweggründe, die hinter der Öffnung einer Heiligen Pforte in einer Ortskirche stünden, macht aber deutlich, dass die Bedingungen im Heiligen Jahr 2025 nicht denen des außerordentlichen Heiligen Jahres 2016 entsprechen. Damals hatte Franziskus auch die Öffnung von Heiligen Pforten in allen Teilen der Weltkirche autorisiert.

Die Note aus dem Evangelisierungs-Dikasterium weist auch darauf hin, "dass das besondere und identifizierende Zeichen des Jubiläumsjahres, wie es seit dem ersten Jubiläum im Jahr 1300 überliefert ist, der Ablass ist". Zum gültigen Erlangen eines solchen Ablasses sei es nötig, "sich an die besonderen Orte und festgelegten Modalitäten zu halten".

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